Bewertungserpressung bei ebay rechtens?

Hallo,
bei einem Gespräch unter ebayern ist die Frage aufgeworfen worden, wie es sich verhält, wenn ein Power-Seller z.B. per Mail die Aussage macht:
„Wir bewerten Käufer nur dann negativ,
wenn wir ebenfalls eine negative Bewertung erhalten haben.“ Diese Aussage steht aber nicht in seinen AGB’s. Darf der Power-Seller nach einer negativen Bewertung ebenfalls negativ Zurückbewerten (ebay unternimmt ja in diesen Fällen nichts)? Oder hätte das in den AGB’s deutlich hervorgehoben werden müssen? Durch diese Erpressung werden viele Bewertungen „im gegenseitigen Einvernehmen“ zurückgenommen und die weiße Weste des Powersellers bleibt erhalten.
LG
wynmuck

Hallo,
wie man sich verhält?
Man scrollt etwas weiter und kauft bei dem nächsten.
Und schon wieder ein Problem gelöst…
Gruß von
Mich(ael)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
zuerst sei gesagt dass die Bewertung bei ebay rechtlich überhaupt nicht relevant ist, da die Bewertung zwar Bestandteil des ebay Prinzips ist, aber eben nicht zwingend vorgeschrieben. Dementsprechend gibt es natürlich auch keine Regelungen wann und wie bewertet werden darf.
Natürlich darf ein Verkäufer nicht nur deshalb negativ bewerten weil er selbst negativ bewertet wurde.
Wenn der Käufer sofort bezahlt ist er seiner Verpflichtung nachgekommen.
Ist nun die Ware mangelhaft, nicht der Beschreibung entsprechend oder wurde z.B. mit erheblicher Verzögerung geliefert kann der Käufer natürlich negativ bewerten. Ob die beschriebene Praxis ein Verstoss (ich nehme es mal stark an) gegen die Ebay AGB ist kann ich nicht beurteilen. Allerdings wird ebay nach meiner Erfahrung den Verkäufer zumindest abmahnen, sofern ebay Kenntnis davon hat.
Ansonsten wäre die Frage besser im Brett „Online Auktionen“ gestellt worden.
Gruss Sebastian

Hi Pfuzfidel :wink:

wie man sich verhält?
Man scrollt etwas weiter und kauft bei dem nächsten.
Und schon wieder ein Problem gelöst…

Naja. Wenn man solche Praktiken erst nach dem Kauf per mail erhält (öffentlich bei ebay sowas zu sagen traut sich der Verkäufer wohl auch nicht) ist das schon übel.
Sicherlich kauft man nicht ein zweitesmal dort :wink:
Gruss Sebastian

zuerst sei gesagt dass die Bewertung bei ebay rechtlich
überhaupt nicht relevant ist

Und dennoch gibt es erfolgreiche Klagen gegen Bewertungen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, hier gelten die allgemeinen Gesetze.

Natürlich darf ein Verkäufer nicht nur deshalb negativ
bewerten weil er selbst negativ bewertet wurde.

Wer soll ihm das denn verbieten, so grundsätzlich, wie du es behauptest?

Levay

Hallo,

warum so zynisch? Das ist normalerweise meine Baustelle :wink:

zuerst sei gesagt dass die Bewertung bei ebay rechtlich
überhaupt nicht relevant ist

Und dennoch gibt es erfolgreiche Klagen gegen Bewertungen. Das
Internet ist kein rechtsfreier Raum, hier gelten die
allgemeinen Gesetze.

Es hat doch niemand behauptet dass das Internet rechtsfreier Raum ist. Schlechten Tag gehabt? Aber trotzdem kann ebay z.B. aufgrund der AGB handeln. Dazu gehört u.a. auch die Sperrung auffälliger Mitglieder.
Und da kannst Du klagen wie Du willst, ohne Erfolg.
Wenn die negative Bewertung nicht nachvollziehbar ist und dem negativ bewertetem nachweislich ein Schaden entstanden ist mag das sein.
Ansonsten erkläre mir das bitte genauer.

Natürlich darf ein Verkäufer nicht nur deshalb negativ
bewerten weil er selbst negativ bewertet wurde.

Wer soll ihm das denn verbieten, so grundsätzlich, wie du es
behauptest?

Ganz einfach: Ebay ! Siehe auch http://pages.ebay.de/help/feedback/reputation-polici…
Bei der Anmeldung akzeptierst Du die AGB und die ebay Grundsätze.
Aber das wusstest Du ja sicherlich schon.
Gruss Sebastian

Hallo!

zuerst sei gesagt dass die Bewertung bei ebay rechtlich
überhaupt nicht relevant ist, da die Bewertung zwar
Bestandteil des ebay Prinzips ist, aber eben nicht zwingend
vorgeschrieben.

Es gibt bereits ein Gerichtsurteil, indem u.a. erwähnt wird, dass eine Bewertung zu den nebenvertraglichen Bestandteilen eines Kaufs bei eBay gehört.

Dementsprechend gibt es natürlich auch keine
Regelungen wann und wie bewertet werden darf.

Jain! Eine Bewertung muss den Tatsachen entsprechen und nicht allgemein formuliert sein; sie muss sich auf diesen einen Kauf beschränken und nicht „Liefert nie“.

Natürlich darf ein Verkäufer nicht nur deshalb negativ
bewerten weil er selbst negativ bewertet wurde.

Wohl richtig, macht nur keiner!

Gruß
Falke

Hi Pfuzfidel :wink:

Naja. Wenn man solche Praktiken erst nach dem Kauf per mail
erhält (öffentlich bei ebay sowas zu sagen traut sich der
Verkäufer wohl auch nicht) ist das schon übel.
Sicherlich kauft man nicht ein zweitesmal dort :wink:
Gruss Sebastian

Hallo Sebastian,
dieses Mail vom Power-Seller habe ich erhalten, weil ich danach gefragt hatte, in Verbindung mit einer anderen Auktion, nicht von mir. Er wird die von mir beanstandete Ware wohl anstandslos zurücknehmen und mir auch das Rückporto erstatten. Aber allein sein Satz: „Wer mich negativ bewertet, bekommt auch von mir eine negative Bewertung“ (oder so ähnlich, habe es abgespeichert), erlaubt es mir wohl, ihn negativ zu bewerten und bei einer ebenfalls negativen Bewertung von ihm die Sache an ebay weiterzuleiten, wo ich aber keine Hilfe erwarte. Darum hier die Frage im Rechtsforum, und nicht allgemein im Ebay-Forum.

Hallo Falke,

Es gibt bereits ein Gerichtsurteil, indem u.a. erwähnt wird,
dass eine Bewertung zu den nebenvertraglichen Bestandteilen
eines Kaufs bei eBay gehört.

Na hoppla. Dann dürfte ich jeden Dritten Käufer verklagen.
Bewerten ist scheinbar aus der Mode gekommen.

Dementsprechend gibt es natürlich auch keine
Regelungen wann und wie bewertet werden darf.

Jain! Eine Bewertung muss den Tatsachen entsprechen und nicht
allgemein formuliert sein; sie muss sich auf diesen einen Kauf
beschränken und nicht „Liefert nie“.

Nur lässt sich sowas immer schwer nachweisen. Auch geht ebay nicht gegen unsinnige Bewertungen vor.

Natürlich darf ein Verkäufer nicht nur deshalb negativ
bewerten weil er selbst negativ bewertet wurde.

Tja, auch ebay ist scheints ein Kindergarten :wink:
Gruss Sebastian

Hallo,

dieses Mail vom Power-Seller habe ich erhalten, weil ich
danach gefragt hatte, in Verbindung mit einer anderen Auktion,
nicht von mir. Er wird die von mir beanstandete Ware wohl
anstandslos zurücknehmen und mir auch das Rückporto erstatten.

Na, das ist ja schonmal was.

Aber allein sein Satz: „Wer mich negativ bewertet, bekommt
auch von mir eine negative Bewertung“ (oder so ähnlich, habe
es abgespeichert), erlaubt es mir wohl, ihn negativ zu
bewerten und bei einer ebenfalls negativen Bewertung von ihm
die Sache an ebay weiterzuleiten, wo ich aber keine Hilfe
erwarte. Darum hier die Frage im Rechtsforum, und nicht
allgemein im Ebay-Forum.

Wenn er die Ware anstandslos zurücknimmt, warum solltest Du ihn negativ bewerten?
Ich würde bei ebay diese Vorgehensweise melden.
Ich kann mir nicht vorstellen, das, sofern ebay nicht reagiert, sich irgendein Gericht damit befassen würde.
Gruss Sebastian