Frist für Mahngebühren?

Hallo,

angenommen, eine unbekannte Person würde sich einen Stellplatz für einen Pkw anmieten. Der Vermieter wäre eine Privatperson - sagen wir mal, ein Bauer, der seine stillgelegten Gewächshäuser an Wohnmobil/Oldtimerbesitzer vermietet.

Im Mietvertrag würde vereinbart werden, dass die Stellplatzmiete immer bis zum dritten Werktag des Quartals überwiesen werden müsste. (d.h. vierteljährliche Vorauszahlung).

(1) Bei Zahlungsverzug solle der Säumer die gesetzlichen Verzugszinsen sowie für jede schriftliche Mahnung eine Gebühr von ca. 15 € zahlen.

Aus unbekannten Gründen könnte der Mieter den festgesetzten Zahlungstermin mal versäumen - dieser zahlt z.B. erst am sechsten Werktag.

Daraufhin würde der Mieter einen Brief vom Vermieter erhalten, welcher die Überschrift: „Zahlungserinnerung“ enthält.
Im weiteren Textverlauf würde die Rede von einer „Mahngebühr“ (15 €) sein. Der Mieter solle diese sofort zahlen.

Fragen: Wären die Angaben im Mietvertrag korrekt, wie sie unter Punkt (1) angegeben sind? D.h. Zahlungserinnerung und Mahnung+Gebühr in einem Schriftstück?
Wären eine Zahlungserinnerung und eine erste Mahnung (welche nach der Zahlungserinnerung zeitlich später schriftlich zu erfolgen hat) nicht frei von finanziellen Forderungen?

Danke im voraus…,
danot

Servus!

Vielen Dank für die ausführliche Geschichte. Sorry, wenn ich weniger ausschweifend antworte, sondern einfach nur aufs Gesetz verweise. Da sagt § 286 BGB , dass der Schuldner ohne Mahnung in Verzug gerät, „wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist“. Also fallen auch die Kosten an.