Schenkung annehmen ?

Hallo und danke fürs Lesen

Eine ältere seit 28 Jahren alleinstehende und kinderlose Dame teilt jemanden ganz unvorbereitet mit, dass derjenige nach ihrem Tod ihr Haus und den ganzen Besitz erhält.
Es wurden keine Gegenleistungen vereinbart. Die Dame will nur nicht, dass etwas in die Hände ihrer Neffen oder Nichten fällt.Für ihr Pflege ist auch vorgesorgt.Niemand soll vor ihrem Tod etwas von der Schenkung erfahren
Sie hat das ganze schon beim Notar geregelt, und der Vertrag soll in den Nächsten Tagen bei ihr abgeholt werden.Sie meinte, dass man es annehmen muß und ihr keinen Strich durch die Rechnung machen dürfe.

Darf man soetwas annehmen ?
Ist mit Klagen der Neffen und Nichten zu rechnen, und habe diese eventuell einen Anspruch?

Wenn man die Schenkung annimmt, wie bedankt man sich bei der Dame und wie verhält man sich ihr gegenüber bis zu ihren Tod ?

Danke

hallo.

Eine ältere seit 28 Jahren alleinstehende und kinderlose Dame
teilt jemanden ganz unvorbereitet mit, dass derjenige nach
ihrem Tod ihr Haus und den ganzen Besitz erhält.

für eine schenkung muß er das haus lange vor ihrem tod erhalten und auch als eigentümer im grundbuch eingetragen sein.

Es wurden keine Gegenleistungen vereinbart. Die Dame will nur
nicht, dass etwas in die Hände ihrer Neffen oder Nichten
fällt.

da muß sie aber aufpassen, daß ihr keine böswillige schenkung unterstellt wird: http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/Schenk…

Darf man soetwas annehmen ?

das muß man mit seinem gewissen vereinbaren.

Ist mit Klagen der Neffen und Nichten zu rechnen, und habe
diese eventuell einen Anspruch?

zweimal ja. der notar hat sie doch sicher diesbezüglich beraten, oder?

Wenn man die Schenkung annimmt, wie bedankt man sich bei der
Dame

man sagt ihr, wie tief berührt man von ihrer großzügigkeit ist und verspricht, sich um alles mögliche zu kümmern und immer für sie da zu sein, weil sie so ein guter mensch ist…

und wie verhält man sich ihr gegenüber bis zu ihren Tod ?

nicht anders als bisher. natürlich sollte man nix tun, was sie veranlaßt, die schenkung z.b. wegen groben undanks zurückzufordern…

gruß

michael

Hallo,

Sie hat das ganze schon beim Notar geregelt, und der Vertrag
soll in den Nächsten Tagen bei ihr abgeholt werden.Sie meinte,
dass man es annehmen muß und ihr keinen Strich durch die
Rechnung machen dürfe.

natürlich kann eine Schenkung abgelehnt werden (§ 516 BGB)

Darf man soetwas annehmen ?

Klar.

Ist mit Klagen der Neffen und Nichten zu rechnen, und habe
diese eventuell einen Anspruch?

Wenn die Dame innerhalb der ersten zehn Jahre nach der Schenkung stirbt, haben die Erben u.U. einen sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch (2325 BGB), d.h. sie haben Anspruch auf eine Zahlung aus dem Erbe, der dem ges. Pflichtteil des Wertes der verschenkten Sache/Immobilie entspricht. U.U. kann der Anspruch auch ggü. dem Beschenkten geltend gemacht werden, so daß dann möglicherweise Zahlungen an die ungeliebte Verwandtschaft fällig werden.

Außerdem: Schenkungssteuer nicht vergessen.

Wenn man die Schenkung annimmt, wie bedankt man sich bei der
Dame und wie verhält man sich ihr gegenüber bis zu ihren Tod ?

Das gehört wohl in ein anderes Brett.

Gruß,
Christian

Hallo Geri

Die Dame will nur nicht, dass etwas in die Hände ihrer Neffen oder
Nichten fällt.

Nichten und Neffen sind keine pflichtteilsberechtigte Erben.

Darf man soetwas annehmen ?

Aber klar doch.

Ist mit Klagen der Neffen und Nichten zu rechnen, und habe
diese eventuell einen Anspruch?

Klagen kann jeder, aber Sinn wird es kaum machen. Siehe oben.

Ansonsten bin ich einverstanden mit dem was exc und Michael
schreiben.

Gruss
Heinz

Hallo,

Nichten und Neffen sind keine pflichtteilsberechtigte Erben.

gut, daß Du das noch mal klarstellst. Ich bezog mich mit meinem Text nicht speziell auf die Nichten und Neffen, sondern auf Pflichterbteilberechtigte im allgemeinen. Schließlich behandeln wir hier nur theoretische Fälle, so daß es durchaus mal sein könnte, daß es noch Eltern gibt.

Gruß,
Christian

Hallo!

Die Neffen und Nichten sind wie schon richt erkannt, nicht Pflichtteilsberechtigt, deswegen gibt’s da auch keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Ich sehe da insgesamt keine Problem, weil die Dame Kinderlos ist.
Ich frage mich nur insgesamt, ob die Antworten Dir in irgendeiner Form weiterhelfen, weil sich aus Deinem Profil ergibt, dass Du in Östereich lebst.

Gruß,

Florian.

Hallo Geri,

damit wirklich alles juristisch einwandfrei abläuft, sollte das wirklich bei einem Notar geregelt werden. Alles andere kann vor Gericht seeehr schwierig werden.

MFG
Yonkyu

Hallo!

damit wirklich alles juristisch einwandfrei abläuft, sollte
das wirklich bei einem Notar geregelt werden.

Na das ist ja mal ein hilfreicher Kommentar. Es wird nicht nur schwierig, wenn man das ohne Notar macht, die Schenkung wäre dann sogar erstmal unwirksam. Ist schon ein unterschied zu „könnte vor Gericht schwierig werden“ :wink:
Ist aber auch vollkommen wurscht, weil im Ausgangsposting steht, dass das ein Notar involviert ist…

Gruß,

Florian.

Hallo Florian,

einer von uns beiden hat das Ausgangsposting falsch verstanden. Da stand doch: „nach dem Tod“. Wie kommst du also auf eine Schenkung? Es ist doch wohl eher eine Verfügung von Todes wegen gemeint, und etwa ein Testament bedarf keiner notariellen Beurkundung.

Levay

Kann man so nicht stehen lassen. Eine Verfügung von Todes wegen kann ganz ohne Notar erfolgen, jedenfalls ein Testament. Und hierin kann auch jemand als Alleinerbe eingesetzt werden.

Levay

Ich bin etwas verwirrt: „nach dem Tod“ spricht doch eher für ein Testament bzw. hier für einen Erbvertrag. Die Leute, die bisher geantwortet haben, sind zwar auf das Wort „Schenkung“ angesprungen, aber um eine Schenkung soll es doch hier wohl gar nicht gehen, oder…?

Levay

Hallöchen!

einer von uns beiden hat das Ausgangsposting falsch
verstanden. Da stand doch: „nach dem Tod“. Wie kommst du also
auf eine Schenkung?

Da stand aber auch: Niemand soll vor dem Tod etwas von der Schenkung erfahren und alles läge beim Notar. Insofern ist vielleicht das Ausgangsposting doppeldeutig…Ein Testament braucht natürlich nicht beurkundet werden.

Gruß,

Florian.

Testamten oder Schenkung?
Hallo!

Kann man so nicht stehen lassen. Eine Verfügung von Todes
wegen kann ganz ohne Notar erfolgen, jedenfalls ein Testament.

Es ist doch nach dem Ausgangsposting überhaupt nicht wirklich klar, ob hier eine Verfügung von Todes wegen vorliegt. Zu denken wäre ja auch an eine Schenkung von Todes wegen in der Form, dass die Schenkung unbedingt sein soll, die Erfüllung aber erst nach dem Tode des Schenkers stattfinden soll. Und dann muss die Form eingehalten werden, die von § 518 BGB vorgegeben ist und eben nicht die Form, die für Verfügungen von Todes wegen vorgesehen ist.
Also meine ich: Man kann hier wegen des dünnen Sachverhalts überhaupt keine wirklich abschließende Antwort geben.

Gruß,

Florian.

Hallo!

angesprungen, aber um eine Schenkung soll es doch hier wohl
gar nicht gehen, oder…?

Vielleicht ja doch eine Schenkung von Todes wegen :smile: Vgl. mein Posting unten.

Florian

Also meine ich: Man kann hier wegen des dünnen Sachverhalts
überhaupt keine wirklich abschließende Antwort geben.

Ja, das ist es, worauf ich letztlich hinaus wollte. Daher meine Zustimmung.

Levay