Schenkung annehmen ?

Von: , Frage gestellt am Do, 26. Jan 2006

Hallo und danke fürs Lesen

Eine ältere seit 28 Jahren alleinstehende und kinderlose Dame teilt jemanden ganz unvorbereitet mit, dass derjenige nach ihrem Tod ihr Haus und den ganzen Besitz erhält.
Es wurden keine Gegenleistungen vereinbart. Die Dame will nur nicht, dass etwas in die Hände ihrer Neffen oder Nichten fällt.Für ihr Pflege ist auch vorgesorgt.Niemand soll vor ihrem Tod etwas von der Schenkung erfahren
Sie hat das ganze schon beim Notar geregelt, und der Vertrag soll in den Nächsten Tagen bei ihr abgeholt werden.Sie meinte, dass man es annehmen muß und ihr keinen Strich durch die Rechnung machen dürfe.

Darf man soetwas annehmen ?
Ist mit Klagen der Neffen und Nichten zu rechnen, und habe diese eventuell einen Anspruch?

Wenn man die Schenkung annimmt, wie bedankt man sich bei der Dame und wie verhält man sich ihr gegenüber bis zu ihren Tod ?

Danke

14 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Schenkung annehmen ?

    hallo. Eine ältere seit 28 Jahren alleinstehende und kinderlose Dame
    teilt jemanden ganz unvorbereitet mit, dass derjenige nach
    ihrem Tod ihr Haus und den ganzen Besitz erhält.
    für eine schenkung muß er das haus lange vor ihrem tod erhalten und auch als eigentümer im grundbuch eingetragen sein. Es wurden keine Gegenleistungen vereinbart. Die Dame will nur
    nicht, dass etwas in die Hände ihrer Neffen oder Nichten
    fällt.
    da muß sie aber aufpassen, daß ihr keine böswillige schenkung unterstellt wird: http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/Schenk... Darf man soetwas annehmen ?
    das muß man mit seinem gewissen vereinbaren. Ist mit Klagen der Neffen und Nichten zu rechnen, und habe
    diese eventuell einen Anspruch?
    zweimal ja. der notar hat sie doch sicher diesbezüglich beraten, oder? Wenn man die Schenkung annimmt, wie bedankt man sich bei der
    Dame
    man sagt ihr, wie tief berührt man von ihrer großzügigkeit ist und verspricht, sich um alles mögliche zu kümmern und immer für sie da zu sein, weil sie so ein guter mensch ist... und wie verhält man sich ihr gegenüber bis zu ihren Tod ?
    nicht anders als bisher. natürlich sollte man nix tun, was sie veranlaßt, die schenkung z.b. wegen groben undanks zurückzufordern...

    gruß

    michael

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Schenkung annehmen ?

    Hallo, Sie hat das ganze schon beim Notar geregelt, und der Vertrag
    soll in den Nächsten Tagen bei ihr abgeholt werden.Sie meinte,
    dass man es annehmen muß und ihr keinen Strich durch die
    Rechnung machen dürfe.
    natürlich kann eine Schenkung abgelehnt werden (§ 516 BGB) Darf man soetwas annehmen ?
    Klar. Ist mit Klagen der Neffen und Nichten zu rechnen, und habe
    diese eventuell einen Anspruch?
    Wenn die Dame innerhalb der ersten zehn Jahre nach der Schenkung stirbt, haben die Erben u.U. einen sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch (2325 BGB), d.h. sie haben Anspruch auf eine Zahlung aus dem Erbe, der dem ges. Pflichtteil des Wertes der verschenkten Sache/Immobilie entspricht. U.U. kann der Anspruch auch ggü. dem Beschenkten geltend gemacht werden, so daß dann möglicherweise Zahlungen an die ungeliebte Verwandtschaft fällig werden.

    Außerdem: Schenkungssteuer nicht vergessen. Wenn man die Schenkung annimmt, wie bedankt man sich bei der
    Dame und wie verhält man sich ihr gegenüber bis zu ihren Tod ?
    Das gehört wohl in ein anderes Brett.

    Gruß,
    Christian

  3. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Schenkung annehmen ?

    Hallo Geri Die Dame will nur nicht, dass etwas in die Hände ihrer Neffen oder
    Nichten fällt.
    Nichten und Neffen sind keine pflichtteilsberechtigte Erben. Darf man soetwas annehmen ?
    Aber klar doch. Ist mit Klagen der Neffen und Nichten zu rechnen, und habe
    diese eventuell einen Anspruch?
    Klagen kann jeder, aber Sinn wird es kaum machen. Siehe oben.

    Ansonsten bin ich einverstanden mit dem was exc und Michael
    schreiben.

    Gruss
    Heinz

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Schenkung annehmen ?

      Hallo, Nichten und Neffen sind keine pflichtteilsberechtigte Erben.
      gut, daß Du das noch mal klarstellst. Ich bezog mich mit meinem Text nicht speziell auf die Nichten und Neffen, sondern auf Pflichterbteilberechtigte im allgemeinen. Schließlich behandeln wir hier nur theoretische Fälle, so daß es durchaus mal sein könnte, daß es noch Eltern gibt.

      Gruß,
      Christian

  4. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Schenkung annehmen ?

    Hallo!

    Die Neffen und Nichten sind wie schon richt erkannt, nicht Pflichtteilsberechtigt, deswegen gibt's da auch keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Ich sehe da insgesamt keine Problem, weil die Dame Kinderlos ist.
    Ich frage mich nur insgesamt, ob die Antworten Dir in irgendeiner Form weiterhelfen, weil sich aus Deinem Profil ergibt, dass Du in Östereich lebst.

    Gruß,

    Florian.

  5. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Schenkung annehmen ?

    Hallo Geri,

    damit wirklich alles juristisch einwandfrei abläuft, sollte das wirklich bei einem Notar geregelt werden. Alles andere kann vor Gericht seeehr schwierig werden.

    MFG
    Yonkyu

    • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Schenkung annehmen ?

      Hallo! damit wirklich alles juristisch einwandfrei abläuft, sollte
      das wirklich bei einem Notar geregelt werden.
      Na das ist ja mal ein hilfreicher Kommentar. Es wird nicht nur schwierig, wenn man das ohne Notar macht, die Schenkung wäre dann sogar erstmal unwirksam. Ist schon ein unterschied zu "könnte vor Gericht schwierig werden" ;-)
      Ist aber auch vollkommen wurscht, weil im Ausgangsposting steht, dass das ein Notar involviert ist...

      Gruß,

      Florian.

      • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Schenkung annehmen ?


        Hallo Florian,

        einer von uns beiden hat das Ausgangsposting falsch verstanden. Da stand doch: "nach dem Tod". Wie kommst du also auf eine Schenkung? Es ist doch wohl eher eine Verfügung von Todes wegen gemeint, und etwa ein Testament bedarf keiner notariellen Beurkundung.

        Levay

        • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Schenkung annehmen ?

          Hallöchen! einer von uns beiden hat das Ausgangsposting falsch
          verstanden. Da stand doch: "nach dem Tod". Wie kommst du also
          auf eine Schenkung?
          Da stand aber auch: Niemand soll vor dem Tod etwas von der Schenkung erfahren und alles läge beim Notar. Insofern ist vielleicht das Ausgangsposting doppeldeutig...Ein Testament braucht natürlich nicht beurkundet werden.

          Gruß,

          Florian.



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!