Hallo,
nehmen wir mal an, jemand, als Beispiel ein Vermieter, hat keine Einzugsermächtigung und bucht aber trotzdem von einem Konto ab.
Welchen Straftatbestand würde das erfüllen?
Danke und Gruß
Rocco
Hallo,
nehmen wir mal an, jemand, als Beispiel ein Vermieter, hat keine Einzugsermächtigung und bucht aber trotzdem von einem Konto ab.
Welchen Straftatbestand würde das erfüllen?
Danke und Gruß
Rocco
Hi,
ich bin mir nicht sicher ob es ein Stratftatbestand gibt der hier zutreffend wäre, aber ich würde so eine Lastschrift zurückschicken und den Vermieter die Kosten tragen lassen falls er wirklich keine Einzugsermächtigung hat. Nicht vergessen den fälligen Mietzins dann selber zu überweisen.
Michael
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Hi Rocco,
fraglich, ob hier ein Straftatbestnd vorliegt. Es bucht nicht der Vermieter ab, sondern die Bank, die das Geld zurückzahlen muß. Die Bank verletzte ihrem Kunden gegenüber ihre Sorgfaltspflicht, weil sie nicht prüfte ob der Vermieter eine Einzugsermächtigung hatte; wird der Schaden wiedergutgemacht, ist der Fall erledigt. Nun kann sich die Bank am Vermieter schadlos halten für ihre Unkosten usw.
Wolfgang D.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nachtrag
diesen Link postete jemad im Brett Finanzen und Börse.
http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=441512&kat=5
Was droht denen, wenn sie erwischt werden?
Gruß
Rocco
Hallo,
fraglich, ob hier ein Straftatbestnd vorliegt. Es bucht nicht
der Vermieter ab, sondern die Bank, die das Geld zurückzahlen
muß. Die Bank verletzte ihrem Kunden gegenüber ihre
Sorgfaltspflicht, weil sie nicht prüfte ob der Vermieter eine
Einzugsermächtigung hatte;
was sie gar nicht kann. Daher trifft das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen keine Schuld.
Gruß,
Christian
Hallo,
nehmen wir mal an, jemand, als Beispiel ein Vermieter, hat
keine Einzugsermächtigung und bucht aber trotzdem von einem
Konto ab.
Welchen Straftatbestand würde das erfüllen?
das hatten wir doch schon mal:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Gruß,
Christian
Hallo,
das hatten wir doch schon mal:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
du hast ein gutes Gedächtnis, allerdings ging es bei deiner Frage um
fällige Forderungen, die ohne Erlaubnis abgebucht werden.
Da scheint es noch Unklarheiten zu geben.
Bei mir geht es um unbegründete, sowie unberechtigte Abbuchungen.
Aber trotzdem danke für den Link, eine Suche in „Meine Artikel“ scheint ja auch mal ganz hilfreich zu sein 
Gruß
Rocco
Hallo,
Daher trifft das Kreditinstitut des
Zahlungspflichtigen keine Schuld.
das ist klar. Was mich ein wenig irritiert ist, das die einziehende Bank weiterhin einzieht, obwohl sie Kenntnis davon hat, das keine Einzugsermächtigung vorliegt.
Na dann werde ich wohl weiterhin zurückbuchen lassen müssen, bis es irgendwann begriffen wird.
Gruß
Rocco
Hallo,
du hast ein gutes Gedächtnis,
ich erinnerte mich nur an meine Frage. Daß Du der Auslöser warst, hab ich erst später gemerkt 
Bei mir geht es um unbegründete, sowie unberechtigte
Abbuchungen.
OK, das war bei Deiner aktuellen Frage nicht klar ersichtlich. Meist haben Vermieter ja doch einen guten Grund, eine Lastschrift in Auftrag zu geben.
Gruß,
Christian