hallo liebe rechtswissenden,
angenommen, X bestellt beim onlineverkäufer Z einen fahrradrucksack und bezahlt. die ware wird geliefert aber nach 4 wochen ist der rucksack zum ersten mal kaputt, eine verschlussschlaufe ist abgerissen bei sachgemässen gebrauch, es ist auch sichtbar, dass hier eine naht nicht korrekt verarbeitet war.
X schickt auf geheiss von Z auf X’s kosten die ware zurück an den hersteller und bekommt daraufhin einen neuen rucksack.
nun sei an diesem rucksack erneut ein trageriemen nach 2 monatigem ‚normalem‘ gebrauch ausgerissen.
welche möglichkeiten hat X nun, kann er, und so weit ich weiss (und von mir auf X schliessen kann
will er genau dies, die ware gegen rückerstattung des kaufpreises zurückgeben, muss er dabei die portokosten tragen?
kann er erneut nachbesserung verlangen, muss er dabei die portokosten tragen?
vielen dank für alle relevante info,
stefan