Fahrverbot

Hallo,
wenn jemanden für 1 Monat Fahrverbot verhängt wird, zählt das dann für 30 Tage oder hat man Glück wenn es im Februar ist?
Und wie ist das in der Probezeit, muss dann erst die Nachschulung stattfinden bevor der Führerschein wieder ausgehändigt wird?

Schon mal Danke für eure Antworten

Hallo Hkle

Schick den Schein erst mal ein, dann bekommst Du eine Eingangsbestätigung und die sagen Dir, wann Du den Lappen wiederbekommst. Thats it.

Und wie ist das in der Probezeit, muss dann erst die
Nachschulung stattfinden bevor der Führerschein wieder
ausgehändigt wird?

Wie willst Du zur Nachschulung ohne Schein kommen ?
Es gibt Da Fristen.(danach)
Gruß Rochus

Hallo Rochus,

Und wie ist das in der Probezeit, muss dann erst die
Nachschulung stattfinden bevor der Führerschein wieder
ausgehändigt wird?

Wie willst Du zur Nachschulung ohne Schein kommen ?

M.W. gibt es aus ÖPNV und das fahrrad…

Ciao maxet

Antistern!
Servus!

Schick den Schein erst mal ein, dann bekommst Du eine
Eingangsbestätigung und die sagen Dir, wann Du den Lappen
wiederbekommst. Thats it.

Das berühmte Dieter-Nuhr-Zitat ist zwar überstrapaziert, passt aber immer wieder…

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Servus!

wenn jemanden für 1 Monat Fahrverbot verhängt wird, zählt das
dann für 30 Tage oder hat man Glück wenn es im Februar ist?

Es gelten grundsätzlich immer die §§ 186ff BGB, hier §188. Gibt man den Schein am 27. Januar ab, gilt das Fahrverbot bis zum 27. Februar. Gibt man ihn am 28., 29., 30. oder 31. Januar ab, endet die Frist am 28. Februar.