Hallo Zusammen,
nehmen wir folgenden Fall an:
P. möchte von Privatperson V. ein Kleidungsstück kaufen. Kontakt kam hierbei bei einer Gebraucht-kleider-Börse zustande.
Der Kaufbetrag beträgt mehrere hundert Euro.
Bisher bestand nur telefonischer Kontakt.
Wie soll P. nun vorgehen ?
P. plant, per e-mail eine Aufstellung an V. zu senden, in der genau beschrieben ist, welche Bedingungen P. mit V. telefonisch abgemacht haben - mit dem Hinweis, unter diesen Bedingungen das Kleidungsstück zu kaufen.
Wenn nun V. mit Protokoll antwortet, und den Bedingungen so zustimmt,… wäre dies ein ausreichender Nachweis für einen zustandegekommenen Vertrag ? Und für die übereinstimmenden Willenserklärungen hinsichtlich der entsprechend vereinbarten Bedingungen ?
Und, da in der Online-offerte von V. eigentlich nur Preis und Artikel genannt werden - gibt es irgendwelche Regelungen, nachdem der Käufer prinzipiell den Versand zahlt ?
Wäre für Hilfe bei diesem - natürlich rein fiktiven - Fall dankbar.
Gruß,
Xantia