Kaufvertrag so gültig - und nachweisbar ?

Hallo Zusammen,

nehmen wir folgenden Fall an:
P. möchte von Privatperson V. ein Kleidungsstück kaufen. Kontakt kam hierbei bei einer Gebraucht-kleider-Börse zustande.
Der Kaufbetrag beträgt mehrere hundert Euro.
Bisher bestand nur telefonischer Kontakt.

Wie soll P. nun vorgehen ?
P. plant, per e-mail eine Aufstellung an V. zu senden, in der genau beschrieben ist, welche Bedingungen P. mit V. telefonisch abgemacht haben - mit dem Hinweis, unter diesen Bedingungen das Kleidungsstück zu kaufen.
Wenn nun V. mit Protokoll antwortet, und den Bedingungen so zustimmt,… wäre dies ein ausreichender Nachweis für einen zustandegekommenen Vertrag ? Und für die übereinstimmenden Willenserklärungen hinsichtlich der entsprechend vereinbarten Bedingungen ?

Und, da in der Online-offerte von V. eigentlich nur Preis und Artikel genannt werden - gibt es irgendwelche Regelungen, nachdem der Käufer prinzipiell den Versand zahlt ?

Wäre für Hilfe bei diesem - natürlich rein fiktiven - Fall dankbar.

Gruß,
Xantia

Hi,
rein in der Theorie ist ein gültiger Kaufvertrag schon beim Telephonat zustande gekommen wenn ihr euch da schon über die Punkte des Kaufvertrags (Preis, Kaufsache, Bedingungen) einig geworden seit.
Mit der Mail bist du schon auf der sichereren Seite, am allerbesten ist es das ganze per Brief zu regeln, weil man Mails leicht verändern kann, Briefe nicht ganz so einfach.

Grüße Daydreamergirl

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