Hi Ihr,
natürlich nur fiktiv und angenommen:
Person P. kauft ein Paar Winterschuhe mit schönem dicken Fell drin und freut sich über die warmen Füße. Leider ist 1 Stiefel undicht und P. bekommt einen feuchten Fuß. Kann P. ein Paar „Ersatzstiefel“ verlangen, weil Winter ist jetzt und nicht in 6 Wochen (so lange dauert die Reparatur im Werk)oder muss P. seine alten, nicht warmen Stiefel tragen und frieren?
Danke für jede Antwort und Meinung
synapse
hallo.
Kann P. ein Paar „Ersatzstiefel“ verlangen
p kann zunächst mal alles verlangen, und dem sogar unter androhung eines persönlichen schuhladen-boykotts nachdruck verleihen.
per gesetz sieht’s aber so aus, daß der kunde natürlich ein recht auf einwandfreie ware hat, aber kein recht auf umtausch.
der händler wiederum hat die pflicht zur nachbesserung, wenn was nicht in ordnung ist.
ob der händler noch weiter geht und umtausch oder sogar „geld-zurück“ anbietet, hängt von ihm ab.
weil Winter ist jetzt und nicht in 6 Wochen
tja, in dem fall war p einfach ein bißchen spät dran, hm? winter ist schon seit sechs wochen, und daß es winter wird, war sogar schon im herbst absehbar 
(so lange dauert die Reparatur im Werk)oder muss P.
seine alten, nicht warmen Stiefel tragen und frieren?
p kann sich auch ein zweites paar warme stiefel kaufen und dann zwei besitzen. wenn p eine frau ist, sollte p damit überhaupt keine probleme haben 
gruß
michael