Höhe der Rücklastschriftgebühren

Angenommen, Person A hat bei Firma X 3 Domains registriert.
Diese würdem jeweils ca. 5 Euro im Jahr kosten, was jährlich für jede Domain einzeln abgebucht werden würde.
Wenn nun 2 der Abbuchungen mangels Deckung vom Konto von Person A’s Bank zurückgewiesen werden, würde Firma X nun 20 Euro Rücklastschriftgebühr pro Domain, also insgesamt 40 Euro von Person A verlangen.
Also 4mal soviel wie eine Domain im Jahr kosten würde.

Person A hätte keine Lastschriftvereinbarung unterzeichnet, bei der Eingabe der Bankverbindung auf der Website der Firma würde nur sowas wie „Ich ermächtige Firma X die anfallenden Gebühren von meinem oben angegebenen Bankkonto abzubuchen“ stehen.

In den AGB, die Person A bei der Registrierung durch ein Kreuzchen bestätigt haben würde, würde in etwa stehen:

„(…) Bei Rücklastschriften wird eine Rücklastschriftgebühr von 20,00 Euro zzgl. der angefallenen Bankgebühren erhoben. (…)“

Diese 20 Euro wären ohne diese „Bankgebühren“, Firma X würde nur diese 2x 20 = 40 Euro einfordern wollen und sich auf Nachfrage auch stur stellen, es stände ja in den AGB und man müsste den Verwaltungsaufwand decken.

Wäre das denn so in Ordnung?
Rücklastschriftgebühren in dieser Höhe?

Wäre das denn so in Ordnung?

Ja.

Rücklastschriftgebühren in dieser Höhe?

Ja.

Noch Fragen?

Gruß Ivo

Dann könnte praktisch jeder eine Firma aufmachen und in den AGB schreiben dass Rücklastschriftgebühren in Höhe von sagen wir mal sehr übertrieben 5 Millionen Euro entstehen, falls eine Lastschrift nicht abgebucht werden kann und das ist auch noch rechtens?

Dann könnte praktisch jeder eine Firma aufmachen und in den
AGB schreiben dass Rücklastschriftgebühren in Höhe von sagen
wir mal sehr übertrieben 5 Millionen Euro entstehen, falls
eine Lastschrift nicht abgebucht werden kann und das ist auch
noch rechtens?

Nee, wäre es nicht. Aber deine Art zu rechnen geht völlig am Thema vorbei. Du weist darauf hin, dass die Gebühren vier Mal so hoch sind wie der eigentlich abzubuchende Betrag. Du siehst also einen Zusammenhang, den es überhaupt nicht gibt. Denn die Gebühren sollen die Kosten decken, die mit der Bearbeitung entstehen; und die sind natürlich unabhängig von der Höhe des Betrags, der abgebucht werden sollte.

Levay

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Nee, wäre es nicht. Aber deine Art zu rechnen geht völlig am
Thema vorbei. Du weist darauf hin, dass die Gebühren vier Mal
so hoch sind wie der eigentlich abzubuchende Betrag. Du siehst
also einen Zusammenhang, den es überhaupt nicht gibt. Denn die
Gebühren sollen die Kosten decken, die mit der Bearbeitung
entstehen; und die sind natürlich unabhängig von der Höhe des
Betrags, der abgebucht werden sollte.

Hm, aber inwieweit wird denn festgelegt wie hoch die Gebühr sein darf?
Nehmen wir an, es entsteht kein Verwaltungsaufwand weil alles automatisch geht!?

Hallo,

naja, Kosten enstehen schon. Die Software muss erstmal angeschafft worden sein, eine Person wird sicherlich auch alles überwachen und nicht zuletzt der Zinsverlust und Kontoführungsposten. 20 EUR ist da m.E. human. Ich würde sagen, erst wenn es in den oberen 2stelligen Betrag geht, wäre dies eine überraschende Klausel in AGB und nicht mehr okay. Das ist de Fall, wenn ein Überrumpelungseffekt vorliegt und die Klausel OBJEKTIV ungewöhnlich ist. 20 EUR würde ich nicht als ungewöhnlich sehen… wie gesagt die Grenze würde ich persönlich (Bauchgefühl) erst ab 50-100 EUR pro Buchung ziehen.

Mfg vom

showbee

Hallo,

Hm, aber inwieweit wird denn festgelegt wie hoch die Gebühr
sein darf?

Es gibt kein Gesetz das regelt: „Die Höhe der Gebühren für den Verwaltungsaufwand darf max. 25 Euro betragen.“
Aber sie muss ihm Rahmen des üblichen Verwaltungsaufwands liegen und deshalb kann sie niemals 5 Millionen betragen.

Nehmen wir an, es entsteht kein Verwaltungsaufwand weil alles
automatisch geht!?

Alles automatisch? Wovon träumst du nachts?
Die Lastschrift geht zurück - die Gebühren der Bank hierfür sind ja bei deiner Betrachtung aussen vor.
Der Einziehende hat also jemanden in der Buchhaltung sitzen, der feststellen muss dass die Lastschrift zurück gegangen ist. Das ist Punkt 1 auf der Liste der Kosten verursacht. Dann wirst du angeschrieben. Das kostet auch (Arbeits-)Zeit, Papier, Toner und Porto. Zuzüglich EDV Kosten und Zinsnachteil?
Da bewegen sich die 20 Euro durchaus im Rahmen auch wenn sie den einzuziehenden Betrag um das 4 fache übersteigen.

Das ist natürlich in so fern bitter, dass du bei einer Lastschrift in Höhe von 1000 Euro genausoviel zu bezahlen hättest, aber es ist durchaus gerechtfertigt.

Gruß Ivo

Hi

Schau Dich doch grad mal bei den ganzen Mobilfunkbetreibern um - die haben teilweise bis zu 18 Euro Rückbuchungskosten.
Die manuelle Buchungen etc sind für viele Firmen aufwändiger zur Buchung - weil manche Kunden dann bei einer manuellen Anweisen z.B: den Verwendungszweck angeben.

Noch was :

wer bei 5 Euro ne Rückbuchung hat ( ich weiß : Bankfehler etc ) dann find ich die Gebühren einfach nur richtig.

Nehmen wir an, es entsteht kein Verwaltungsaufwand weil alles
automatisch geht!?

Alles automatisch? Wovon träumst du nachts?
Die Lastschrift geht zurück - die Gebühren der Bank hierfür
sind ja bei deiner Betrachtung aussen vor.
Der Einziehende hat also jemanden in der Buchhaltung sitzen,
der feststellen muss dass die Lastschrift zurück gegangen ist.

Nein, da ich weiss, dass das Bankprogramm die Lastschriften an eine interne API weitergibt.

Das ist Punkt 1 auf der Liste der Kosten verursacht. Dann
wirst du angeschrieben. Das kostet auch (Arbeits-)Zeit,
Papier, Toner und Porto. Zuzüglich EDV Kosten und
Zinsnachteil?

Die Mitteilig kommt per Email und kostet deshalb allerhöchstens Bandbreite.

Noch was :

wer bei 5 Euro ne Rückbuchung hat ( ich weiß : Bankfehler etc
) dann find ich die Gebühren einfach nur richtig.

Wenn man das von einem Extra Konto abbuchen lässt auf das man nur dann etwas überweist, wenn man weiss das etwas abgebucht wird, und man zum Zeitpunkt der Rechnungslegung und somit der Mitteilung, dass abgebucht wird im urlaub ist kann sowas auch vorkommen :wink:

Na denn… wenn sich der fiktive Kunde so sicher ist, dass dies unrechtmäßig viel ist, so soll er vor Gericht ziehen. Vielleicht bekommt er ja sogar recht… ich wags allerdings zu bezweifeln.

Gruß Ivo