Hallo Leute,
wie sieht das aus…
Der Peter hat am 16.10. bei der Autovermietung ein Auto gemietet und gerät in eine Radarfalle.
Am 15.11. frägt die Polizei bei der Autovermietung wg dem Mieter an.
Der Peter erhält nun per normaler Post einen Anhörbogen und zwar am 19.01. von der Bußgeldstelle. Dieser Brief wurde bei denen lt. Datum 13.01. erstellt.
Muss der Peter das Knöllchen noch zahlen bzw. wie solle er reagieren? Irgendwo gibts doch nen Gesetzestext der besagt, wann die Post als zugestellt gilt. Immerhin hätte der Brief sechs Tage gebraucht um anzukommen. Beginnt durch die Anfrage bei der Autovermietung die Verjährungsfrist nochmal neu zu laufen oder wie ist das?
Ich würde ja sagen, dass es mit Ablauf von 3 Monaten verfallen ist, aber wie seht ihr das?
Danke, der Micha.