Flensburg-Punkte: Überliegefrist

Von: , Frage gestellt am Fr, 27. Jan 2006

Hallo,
da hat doch jemand eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg angefordert und festgestellt, dass für eine Geschwindigkeitsübertretung im Jahre 2003 ((Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h, 3 Punkte) das Tilgungsdatum mit 07/2005 festgelegt ist. Jetzt gibt es hier noch eine Überliegefrist von 1 Jahr (bis 07/2006). Und angeblich schon wieder etwas zu schnell (wie vor, jedoch 35 km/h). Was könnt ihr dem guten Mann raten bzw. welche Strafe erwartet ihn nun denn ? Ich werd´s ihm schonend beibringen.
Danke vorab.
Grüße
BW

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Minuten 1 hilfreich
    Re: Flensburg-Punkte: Überliegefrist

    Was könnt ihr dem guten Mann raten
    Hallo Bullwinkel,
    hier kann ich ohne juristische Fachkenntnisse helfen. Ich würde ihm raten, sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten.
    Grüße
    Ulf

    • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Flensburg-Punkte: Überliegefrist

      Darf hier irgendwer irgendwann mal eine Frage zur einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr stellen ohne die moralische Keule ab zu bekommen????

      Ich fürchte dass ich es nicht mehr erleben werde, dass es mal so eine Frage zu dem Thema gibt, ohne dass jemand so was ablässt wonach nicht gefragt war.... leider.

      Gruß ivo

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Flensburg-Punkte: Überliegefrist

    Das wird es geben:

    Bußgeld lt. Bußgeldkatalog, Fahrverbot ebenso, Verlängerung der Punktetilgung und es kann schon (muß aber nicht) eine MPU angeordnet werden.

    Hier z.B. gibt es ähnliche Fälle:
    www.mpu-forum.de
    www.verkehrsportal.de [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!