Flensburg-Punkte: Überliegefrist

Hallo,
da hat doch jemand eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg angefordert und festgestellt, dass für eine Geschwindigkeitsübertretung im Jahre 2003 ((Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h, 3 Punkte) das Tilgungsdatum mit 07/2005 festgelegt ist. Jetzt gibt es hier noch eine Überliegefrist von 1 Jahr (bis 07/2006). Und angeblich schon wieder etwas zu schnell (wie vor, jedoch 35 km/h). Was könnt ihr dem guten Mann raten bzw. welche Strafe erwartet ihn nun denn ? Ich werd´s ihm schonend beibringen.
Danke vorab.
Grüße
BW

Was könnt ihr dem guten Mann raten

Hallo Bullwinkel,
hier kann ich ohne juristische Fachkenntnisse helfen. Ich würde ihm raten, sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten.
Grüße
Ulf

Darf hier irgendwer irgendwann mal eine Frage zur einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr stellen ohne die moralische Keule ab zu bekommen???

Ich fürchte dass ich es nicht mehr erleben werde, dass es mal so eine Frage zu dem Thema gibt, ohne dass jemand so was ablässt wonach nicht gefragt war… leider.

Gruß ivo

Das wird es geben:

Bußgeld lt. Bußgeldkatalog, Fahrverbot ebenso, Verlängerung der Punktetilgung und es kann schon (muß aber nicht) eine MPU angeordnet werden.

Hier z.B. gibt es ähnliche Fälle:
www.mpu-forum.de
www.verkehrsportal.de

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