Fehlgeschlagene Reperatur - Geld zurück?

Hi,

angenommen ein Fahrzeug hat einen defekt, z.B. dass beim starken Bremsen das Lenkrad vibriert. Das Auto wird nun bei einem Vertragshändler in Reperatur geschickt, der diverse Reperaturen daran vornimmt; er wechselt beispielsweise die Bremsbeläge aus.
Nach der „Reperatur“ ist der Fehler allerdings in keinster weise behoben. Kann der Kunde nun sein Geld zumindest teilweise zurückverlangen oder auf eine kostenlose Nachbesserung bestehen?

mfg
Raber

Hallo.

„Reparatur“ heißt es. Und natürlich besteht ein Recht auf einwandfreie Leistung. Das heißt m.W. : Nachbesserung kann bis zu drei Mal erfolgen, danach besteht Wandlungsrecht. FAQ:1152 (allerdings auf Kaufverträge gemünzt).

Gruß Eillicht zu Vensre