Hi,
angenommen ein Fahrzeug hat einen defekt, z.B. dass beim starken Bremsen das Lenkrad vibriert. Das Auto wird nun bei einem Vertragshändler in Reperatur geschickt, der diverse Reperaturen daran vornimmt; er wechselt beispielsweise die Bremsbeläge aus.
Nach der „Reperatur“ ist der Fehler allerdings in keinster weise behoben. Kann der Kunde nun sein Geld zumindest teilweise zurückverlangen oder auf eine kostenlose Nachbesserung bestehen?
mfg
Raber