Kunde beschädigt Ware im Laden

Hallo,

wenn ein Kunde in einem Laden etwas kaputt macht (fallen lässt zB) muss er dies in der Regel nicht ersetzen (meine, in dieser Hinsicht allerdings bescheidene Erfahrung).

Ist das lediglich Kulanz, also könnte der Laden auch verlangen, dass der Kunde das bezahlt, was er unabsichtlich runtergeworfen hat, auch - oder gerade wenn - es kaputt und damit nicht mehr zu gebrauchen ist?

Wie sieht es aus, wenn Waren so gestapelt sind, dass es dem Kunden fast unmöglich ist die Ware wieder zurück zu legen ohne etwas anderes runterzuwerfen?* Oder ist der Laden verpflichtet Waren so anzubieten, dass es auch dem Durchschnittstolpatsch gelingen muss die Ware heile zurück zu legen?

Liebe Grüße,
Sue

*Zum Beispiel: eine runde Form, die lediglich unten eine kleine Standfläche hat wird in etwa 1,60 m Höhe in drei / vier Reihen aufeinandergestapelt. Der Kunde nimmt ein Stück der Ware runter und beim zurücklegen kommen andere dieser Teile ins Rutschen - weil sie eben alle rund sind - und fallen auf den Boden.

wenn ein Kunde in einem Laden etwas kaputt macht (fallen lässt
zB) muss er dies in der Regel nicht ersetzen (meine, in dieser
Hinsicht allerdings bescheidene Erfahrung).

Ist das lediglich Kulanz, also könnte der Laden auch
verlangen, dass der Kunde das bezahlt, was er
unabsichtlich runtergeworfen hat, auch - oder gerade
wenn - es kaputt und damit nicht mehr zu gebrauchen ist?

Ok, ich komme zu dir nach Hause, mache aus Versehen was kaputt - muss ich das bezahlen? Ja? Gut. Dann im Supermarkt auch. Erforderlich ist nur Verschulden, und Verschulden setzt nur Fahrlässigkeit voraus. Bezahlen heißt aber nicht, den Kaufpreis zu zahlen, sondern den Schaden zu ersetzen.

Wie sieht es aus, wenn Waren so gestapelt sind, dass es dem
Kunden fast unmöglich ist die Ware wieder zurück zu legen ohne
etwas anderes runterzuwerfen?*

Könnte man an ein Mitverschulden denken, das den SEA-Anspruch mindert.

Levay

Hi Levay,

Ok, ich komme zu dir nach Hause, mache aus Versehen was kaputt

  • muss ich das bezahlen? Ja? Gut.

also wenn mir jemand versehentlich ein Glas zerdeppert muss er mir das nicht bezahlen :wink:

Wie sieht es aus, wenn Waren so gestapelt sind, dass es dem
Kunden fast unmöglich ist die Ware wieder zurück zu legen ohne
etwas anderes runterzuwerfen?*

Könnte man an ein Mitverschulden denken, das den SEA-Anspruch
mindert.

Ok, und wie würde das dann ablaufen? Würde also zB die Polizei dazugerufen? Man müsste ja vor Ort feststellen in wieweit ein Mitverschulden vorliegen könnte, denn am nächsten Tag kann der Laden die Ware ja schon an einem ganz anderen Platz liegen haben, dann würde der Kunde ja in die Röhre gucken…

Danke dir schon mal für die Antwort.
Liebe Grüße,
Sue

Hallo!

also wenn mir jemand versehentlich ein Glas zerdeppert muss er
mir das nicht bezahlen :wink:

Naja, müssen muss er eigentlich schon, aber wenn es nach Dir geht und er deswegen nicht müssen muss, ist das was anderes.

Ok, und wie würde das dann ablaufen? Würde also zB die Polizei
dazugerufen?

Da sollte man sich schon selbst helfen, idealerweise hat man Zeugen dabei :wink: Ich denke auch nicht, dass die Polizei sich dafür wirklich interessiert, weil die Sicherung, Durchsetzung oder die Vorbereitung der Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche natürlich nicht Sache der Polizei sein kann.
Im übrigen gibt das Delikt der fahrlässigen Sachbeschädigung nicht, so dass auch aus diesem Grunde kein Interesse der Polizei an dieser Angelegenheit bestehen wird.

Gruß,

Florian.

1 „Gefällt mir“

Hi,

Ok, und wie würde das dann ablaufen? Würde also zB die Polizei
dazugerufen?

Da sollte man sich schon selbst helfen, idealerweise hat man
Zeugen dabei :wink:

ich glaube das ist keine faire Sache, ich hab vielleicht einen Zeugen dabei, der Laden hat aber vielleicht jede Menge Angestellter, die im Zweifelsfall dabei gewesen sein wollen…

Ich denke auch nicht, dass die Polizei sich
dafür wirklich interessiert, weil die Sicherung, Durchsetzung
oder die Vorbereitung der Durchsetzung privatrechtlicher
Ansprüche natürlich nicht Sache der Polizei sein kann.

Ich denke auch nicht, dass es die P. interessiert, aber was - abgesehen von Zeugen, die imho im Zweifelsfall keinen Pfifferling wert sind, wenn 10 „Zeugen“ der Gegenseite etwas anderes behaupten - kann ein Kunde denn in so einem Fall sonst tun um sich zu entlasten?

Liebe Grüße,
Sue

Versicherung des Ladens?
Hallo Sue,

ich bin da ja auch kein Fachmann. Aber evtl. kommt es auf die Art des Ladens an, in dem der Kunde einkaufen wollte?
Also: Meines Wissens hat ein Supermarkt eine Versicherung, die für Bruchware aufkommt. Ein Porzellangeschäft hat so etwas aber möglicherweise nicht?

Mir ist z.B. mal vor ein paar Jahren eine Flasche Champagner in einem Supermarkt aus der Hand gerutscht. Den Schaden musste ich jedoch zum Glück nicht bezahlen, weil der Filialleiter das als Bruchware der Versicherung meldete. (Ein schlechtes Gewissen hatte ich aber natürlich trotzdem…)

Liebe Grüße
von
Stefanie

Hi,

Ich denke auch nicht, dass es die P. interessiert, aber was -
abgesehen von Zeugen, die imho im Zweifelsfall keinen
Pfifferling wert sind, wenn 10 „Zeugen“ der Gegenseite etwas
anderes behaupten - kann ein Kunde denn in so einem Fall sonst
tun um sich zu entlasten?

da ist dann Phantasie gefragt…
Eine Möglichkeit: Fotohandy, sofern vorhanden. Oder Zeichnung anfertigen und idealerweise abzeichnen lassen, bzw. Schadenshergang möglichst neutral schriftlich beschreiben und von beiden Seiten unterschreiben (lassen).
So lange man in der konkreten Situation ist, kann der Ladeninhaber sich dem kaum entziehen. Sollte er das doch, schwächt das seine Position in einem evtl. Prozess.

Letztlich ist die Beweiswürdigung aber Sache des Richters. Da wird nicht einfach abgezählt und der Seite mit den meisten Zeugen geglaubt. Eine wirtschaftliche Abhängigkeit von Zeugen wird der Richter sicher auch berücksichtigen. Und wenn sich eine Seite unkooperativ verhält wenn es lediglich um das Festhalten der Fakten geht, zieht ein Richter auch daraus seine Schlüsse.

Gruß Stefan

Äh… zehn Zeugen, die alle zufällig gerade hingeguckt haben? Das würde ich als Richter eher für 'ne Falschaussage halten…

Levay

1 „Gefällt mir“

Äh… zehn Zeugen, die alle zufällig gerade hingeguckt haben?
Das würde ich als Richter eher für 'ne Falschaussage halten…

Na, dann eben zwei - das ist immernoch doppelt so viele wie ich habe, wenn ich nur einen habe. Aber ist doch egal, war doch nur zur Verdeutlichung.

Gruß,
Sue

Danke dir, Gruß und owT
Danke und lieben Gruß,
Sue

Äh… zehn Zeugen, die alle zufällig gerade hingeguckt haben?
Das würde ich als Richter eher für 'ne Falschaussage halten…

Na, dann eben zwei - das ist immernoch doppelt so viele wie
ich habe, wenn ich nur einen habe. Aber ist doch egal, war
doch nur zur Verdeutlichung.

Ich weiß nicht, ob das egal ist. Die Zahl der Zeugen ist sicher nicht ales. Recht ist nicht Mathematik. Im Übrigen frage ich mich, ob Zeugen hier überhaupt eine große Rolle spielen werden. Ich wäre mit der Annahme eines wesentlichen Mitverschuldens in solchen Fällen jedenfalls ziemlich zurückhaltend und würde im Zweifel eher von einem Alleinverschulden ausgehen.

Levay

Hallo,

Mir ist z.B. mal vor ein paar Jahren eine Flasche Champagner
in einem Supermarkt aus der Hand gerutscht. Den Schaden musste
ich jedoch zum Glück nicht bezahlen, weil der Filialleiter das
als Bruchware der Versicherung meldete.

wie im Straßenverkehr auch, kann sich die Versicherung den ausgezahlten Betrag beim Verursacher wieder einholen, sofern eben ein Verschulden vorlag. Wird im Zweifel bei Kleckerbeträgen nicht passieren, weil der Verwaltungsaufwand dann viel zu hoch ist.

Gruß,
Christian

Hallo,

da es um keinen realen Fall geht kann ich natürlich jetzt nicht sagen ob es eine Versicherung gibt oder nicht. Aber gut zu wissen, dass es diese Möglichkeit ggf. auch noch gibt.

Danke dir für deine Antwort und liebe Grüße,
Sue