Strafbefehl und Stundung?

Wenn eine Person einen Strafbefehl erhalten hat,
die in diesem Strafbefehl genannte Summe,
aber nicht in einer Summe aufbringen kann,
hat die Person dann ein Recht auf Stundung der
Summe,um ein Absitzen der Summe vermeiden zu können?

In welchem Gesetz ist das geregelt??
Ich wäre für konstruktive Hinweise sehr dankbar!
Danke!

Ich muß hier korregieren.
Es muß heißen:
Wenn eine Person zum zahlen von einer Anzahl von Tagessätzen,
verurteilt wurde.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

In welchem Gesetz ist das geregelt??

schau dir §459a StPO und §42 StGB mal an.

Liebe Grüße,
Sue

1 „Gefällt mir“