Mißbrauch von Fotos?

Hallo

Folgender Sachverhalt:

Es gibt im .de-Bereich ein deutschsprachiges Webforum, das auf den ersten Blick wie ein Support- und Informationsforum für eine bestimmte Art orthopädischer Geräte ist. Es posten dort u.a. solche, die sich als Ärzte bezeichnen. Das Forum wirkt exakt gleich wie sein englischsprachiges Pendant aus den USA: Ein Ort, an dem sich Menschen treffen, unterstützen und unterhalten können, die sich für diese Behandlung entschieden haben. Es werden dort auch Fotos gepostet, und eine Art Tagebuch der Behandlung geführt. Die Fotos sind üblicherweise anonymisiert (keine Gesichter, keine Realnames.)

Wenn man aber genauer in die einzelnen Threads hineinliest, wird klar, daß es sich dabei eigentlich um ein Sexfetischforum handelt, dessen Thema eben dieses orthopädische Gerät ist. Der Hauptanteil der Poster sind Männer, die keinen Hehl daraus machen, sich mit den Fotos von Frauen aufzugeilen, die diese Geräte tragen. Selbstbefriedigung dabei wird angenommen. Im Forum werden jene Fotos verlinkt, besprochen, beurteilt, die die Frauen in der Annahme hochgeladen haben, dort Fragen beantwortet zu kriegen und sich unter Betroffenen austauschen zu können. Außerdem hagelt es offenbar zweideutige Privatnachrichten und andere Belästigungen über die Software des Forums oder über Email (das weiß ich, weil derartige Umtriebe im amerikanischen Forum verfolgt werden und sich dort ein Hinweis befindet).

Dem Forum durch einen Link angeschlossen ist ein Onlineshop, in dem man maßangefertigte Attrappen (!) dieses Geräts erstehen kann. Die einschlägige „Gemeinde“ nutzt das offenbar für ihre sexuellen „Vergnügungen“…

Jetzt meine Frage:

Ist hier irgendein Straftatbestand verwirklicht? Dafür spräche, daß Benutzerinnen mit einem Trick dazu gebracht werden, dort Fotos einzustellen. Ich würde das vergleichen mit einer fingierten Modelagentur, die dann zusieht, wie man sich auszieht.

Die User und Betreiber sind offenbar auf folgendem Standpunkt:

  • Jeder ist selbst verantwortlich für seine veröffentlichten Bilder und somit selbst schuld, wenn sich irgendwer dadurch einen runterholt.
  • Man sollte das „mal ein bißchen lockerer sehen“. (kann man über andere Dinge auch sagen).

Nun, ich hätte nichts dagegen, wenn diese Seite von vornherein darauf aufmerksam macht, was für eine Art Community das ist (jedem Tierchen sein Pläsierchen), aber das geschieht nunmal nicht. Für mich ist es Betrug, Anstiftung zur sexuellen Belästigung, und vielleicht Beleidigung. Außerdem ist es schlimm, daß sich dort „Ärzte“ aufhalten.

Ich würde gerne wissen, wie das rechtlich aussieht.

PS. Nein ich habe dort nichts gepostet.

Gruß
dataf0x

Ich kann da beim besten Willen keine Strafbarkeit entdecken. Der einzige Tatbestand, der mir überhaupt einfiele, wäre Beleidigung; sexuelle Freuden zu erschleichen, gilt aber schon lange nicht mehr als Beleidigung, und davon würde ich hier keine Ausnahme machen wollen.

Außerdem: Wer genau soll denn strafbar sein? Derjenige, der das Forum postet, weil andere Männer sich daran befriedigen? Oder die Männer, die sich darauf einen runterholen?

Levay

Hi datafox,
bin zwar kein Jurist, aber ich denke man sollte prüfen ob hier nicht
in das Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten Person eingegriffen
wird.
Immerhin werden die Bilder ja anders genützt als es für diejenigen
den Anschein hat, die die Bilder dort hochladen.
Es ist diesen ja offenbar die „Nutzung“ der Bilder nicht bewust.

Allerdings hast du den wahren Nutzen ja auch erkannt! Ist es nicht
äußerst sorglos, Bilder von sich irgendwo hochzuladen ohne sich zu
vergewissern, daß die Betreiber der Seite die Bilder
zweckentsprechend verwenden?
Und einem Mißbrauch im Internet zumindest erklärterweise Einhalt zu
gebieten.

OL

bin zwar kein Jurist, aber ich denke man sollte prüfen ob hier
nicht
in das Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten Person
eingegriffen
wird.

Und dann? Was hat das mit der Strafbarkeit zu tun? Es gibt doch keinen Straftatbestand der „Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“.

Levay

sexuelle Freuden zu erschleichen, gilt aber schon
lange nicht mehr als Beleidigung, und davon würde ich hier
keine Ausnahme machen wollen.

Zuerst würde ich fragen, wie du das als Frau sehen würdest! Das sehe ich nämlich überhaupt nicht so. Und auch der Gesetzgeber (erst seit kurzem) nicht: Das Fotografieren von Nackten in Toiletten und Umkleiden mit Handys ist beispielsweise sehr wohl verboten. Die Begründung ist wohl, daß man davon ausgehen darf, in einer Toilette oder Umkleide eben nicht zur sexuellen Freude anderer fotografiert zu werden. Wo siehst du den Unterschied zu dieser Seite? Auf einer Supportseite darf man auch davon ausgehen, daß es sich dabei nicht um eine verdeckte Sexseite handelt, und daß die Fotos nicht zur sexuellen Freude anderer dort gesammelt werden.

Außerdem: Wer genau soll denn strafbar sein?

Daß man nicht aufgeklärt wird, worum es dort geht. Es ist Betrug. Die Privatsphäre wird vorsätzlich verletzt. Es geht nicht darum, daß man nicht ausschließen kann, daß Perverse eine Supportseite besuchen. Das ist volle Absicht.

Jetzt stellen wir uns mal folgendes vor:

  1. Es geht dort um Behinderte.
  2. Es geht dort um Kinder, nackt oder in Badekleidung.

Würdest du immer noch derselben Meinung sein? Oder anders gefragt: Ab wann hat man das Recht, daß man nicht unter Vortäuschung falscher Tatsache zu einem unfreiwilligen Sexmodell wird?

Gruß
dataf0x

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Hallo!

Das sehe ich nämlich überhaupt nicht so.

Es hat auch etwas mit dem Bild der Frau in der Gesellschaft zu tun, wenn die Gerichte aufhören, es als Beleidigung zu werten, wenn man einer Frau kundtut, man fände sie sexuell anziehend. Vor einigen Jahrzehnten ist das noch anders gesehen worden, ich halte das für unnötig.

Gesetzgeber (erst seit kurzem) nicht: Das Fotografieren von
Nackten in Toiletten und Umkleiden mit Handys ist
beispielsweise sehr wohl verboten.

Das weiß ich gar nicht so genau. Aber es muss ja nicht gleich alles, was verboten ist, strafbar sein. Und nach einer Strafbarkeit ist je gefragt worden. Falschparken ist auch verboten. Wenn man mich aber fragt, wie sich der Falschparker strafbar gemacht hat, muss ich sagen: Gar nicht.

Daß man nicht aufgeklärt wird, worum es dort geht. Es ist
Betrug.

Nein, ist es nicht. Jur. Grund: Keine Vermögensverfügung.

  1. Es geht dort um Behinderte.

Muss nicht zwingend etwas ändern.

  1. Es geht dort um Kinder, nackt oder in Badekleidung.

Würde natürlich etwas ändern.

gefragt: Ab wann hat man das Recht, daß man nicht unter
Vortäuschung falscher Tatsache zu einem unfreiwilligen
Sexmodell wird?

Man hat vor allen Dingen nicht nur das Recht, sondern auch die tatsächliche Möglichkeit, sich eine derartige Seite genauer anzusehen, bevor man beginnt, sich dort zu zeigen.

Gruß,

Florian.

Zuerst würde ich fragen, wie du das als Frau sehen würdest!

Nicht anders. Das hat überhaupt nichts mit Mann / Frau zu tun (würde umgekehrt ja ebenso gelten), sondern mit der Frage, ob eine Beleidigung vorliegt. Und das anzunehmen, bedarf einer sehr altmodischen Weise, über Sexualität zu denken. Darum hätte man darin zu Zeiten, in denen Homosexualität vom BVerfG als „sittenwidrig“ eingestuft wurde, sicher eine Beleidigung angenommen und heute zu Recht nicht.

Das sehe ich nämlich überhaupt nicht so.

Dein gutes Recht, es anders zu sehen. Dabei übersiehst du aber, dass nicht nur, weil du unbedingt eine bestimmte Tat als strafbar sehen möchtest, automatisch eine Beleidigung vorliegt.

Und auch der
Gesetzgeber (erst seit kurzem) nicht

Der Gesetzgeber äußert sich gar nicht dazu.

Das Fotografieren von
Nackten in Toiletten und Umkleiden mit Handys ist
beispielsweise sehr wohl verboten.

Es ist aber keine Beleidigung nach § 185 StGB.

Die Begründung ist wohl,
daß man davon ausgehen darf, in einer Toilette oder Umkleide
eben nicht zur sexuellen Freude anderer fotografiert zu
werden. Wo siehst du den Unterschied zu dieser Seite?

Was ist das denn für eine Frage? Der Unterschied liegt darin, dass das eine eine heimliche Aufnahme darstellt und im anderen Fall jemand ganz freiwillig sein Foto veröffentlicht.

Auf
einer Supportseite darf man auch davon ausgehen, daß es sich
dabei nicht um eine verdeckte Sexseite handelt, und daß die
Fotos nicht zur sexuellen Freude anderer dort gesammelt
werden.

Und? Es ist trotzdem keine Beleidigung. Und wenn du nun das Verbot der heimlichen Fotografien darauf erstrecken willst, dann muss ich dir sagen, dass ein Verstoß gegen Art. 103 II GG und § 1 StGB ist. Im Strafrecht gilt nämlich ein Analogieverbot, und das ist aus rechtsstaatlicher Sicht auch ganz dringend nötig so.

Außerdem: Wer genau soll denn strafbar sein?

Daß man nicht aufgeklärt wird, worum es dort geht.

Ich fragte: WER!

Es ist Betrug.

Das schon mal gar nicht.

Die Privatsphäre wird vorsätzlich verletzt. Es geht
nicht darum, daß man nicht ausschließen kann, daß Perverse
eine Supportseite besuchen. Das ist volle Absicht.

Und? Man tut viele Dinge absichtlich, davon sind manche unfein, aber deswegen sind sie nicht unbedingt gleich strafbar. Im Übrigen geht es hier gar nicht um meine persönlichen Ansichten. Du hast nach einem Straftatbestand gefragt, und ich sehe keinen, der hier erfüllt sein könnte. Das ist alles.

Jetzt stellen wir uns mal folgendes vor:

  1. Es geht dort um Behinderte.
  2. Es geht dort um Kinder, nackt oder in Badekleidung.

Würdest du immer noch derselben Meinung sein?

Aber natürlich! Ich bin nach wie vor der Meinung, dass das nicht den Tatbestand der Beleidigung erfüllt.

Oder anders
gefragt: Ab wann hat man das Recht, daß man nicht unter
Vortäuschung falscher Tatsache zu einem unfreiwilligen
Sexmodell wird?

Schwer zu sagen. Ich könnte mir u.U. vorstellen, dass der Websitenbetreiber etwas - zivilrechtlich! - Verbotenes tut. Ich denke da an § 823 I BGB. Deine Frage war aber ja, ob es einen Straftatbestand gibt…

Komisch, dass du so irrational bist. Du fragst, ob etwas strafbar sei, und wenn ich dir dann mit Nein antworte, regst du dich total über mich auf. Kannst ja mal an den Bundestag schreiben, der ein entsprechendes Gesetz erlassen kann; aber - pardon -, ICH kann das nicht.

Levay

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totale Laienmeinung
Hallo!

Man hat vor allen Dingen nicht nur das Recht, sondern auch die
tatsächliche Möglichkeit, sich eine derartige Seite genauer
anzusehen, bevor man beginnt, sich dort zu zeigen.

Ich verstehe eigentlich die Ausgangssituation schon
mal überhaupt nicht.
Warum stelle ich überhaupt irgendwo im Netz mein
Bild rein? Schon gar auf einer angeblichen Hilfe-Site?
Wenn ich das überhaupt machen würde, würde ich die
Site extra genau vorher ansehen.
Wer das nicht tut, handelt fahrlässig.

Grüße
Elke

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bin zwar kein Jurist, aber ich denke man sollte prüfen ob hier
nicht
in das Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten Person
eingegriffen
wird.

Und dann? Was hat das mit der Strafbarkeit zu tun? Es gibt
doch keinen Straftatbestand der „Verletzung des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts“.

Es berechtigt zumindest zur Durchsetzung der Entfernung, etc.

Nun ja, es mag sein, daß du Recht hast und das es in Deutschland
nicht strafbar ist,
aber da die Tat überall dort begangen wird, wo sich die Seite
aufrufen lässt, wird es sicher ein Land geben (man muß ja nicht
gerade eines suchen wo das Opfer ausgepeitscht wird) das darin eine
strafbare Handlung sieht.

OL

Levay

Das hat überhaupt nichts mit Mann / Frau zu tun
(würde umgekehrt ja ebenso gelten), sondern mit der Frage, ob
eine Beleidigung vorliegt. Und das anzunehmen, bedarf einer
sehr altmodischen Weise, über Sexualität zu denken.

Wenn es als besonders neumodisch gilt, daß man sich als Frau Anzüglichkeiten gefallen lassen muß, dann bin ich gerne altmodisch.

Dein gutes Recht, es anders zu sehen. Dabei übersiehst du
aber, dass nicht nur, weil du unbedingt eine bestimmte Tat als
strafbar sehen möchtest, automatisch eine Beleidigung
vorliegt.

Deswegen habe ich ja hier gefragt, OB eine Beleidigung vorliegen KÖNNTE :smile:

Was ist das denn für eine Frage? Der Unterschied liegt darin,
dass das eine eine heimliche Aufnahme darstellt und im anderen
Fall jemand ganz freiwillig sein Foto veröffentlicht.

Nein so war das nicht gemeint. Es geht darum, was man als Benutzer eines Klos bzw. einer Supportseite erwarten darf und was nicht.

Außerdem: Wer genau soll denn strafbar sein?

Daß man nicht aufgeklärt wird, worum es dort geht.

Ich fragte: WER!

Achso. Entschuldigung. Der Betreiber.

Du hast nach einem Straftatbestand
gefragt, und ich sehe keinen, der hier erfüllt sein könnte.

OK dann wäre das ja geklärt.

Ich denke da an § 823 I BGB. Deine Frage war aber ja, ob es
einen Straftatbestand gibt…

Na das ist doch schon mal was! Damit wäre meine Frage doppelt beantwortet.

Danke für die Antworten!

Gruß
dataf0x

Es hat auch etwas mit dem Bild der Frau in der Gesellschaft zu
tun, wenn die Gerichte aufhören, es als Beleidigung zu werten,
wenn man einer Frau kundtut, man fände sie sexuell anziehend.

Würdest du dieselbe Meinung vertreten, wenn es um geistig Behinderte ginge, die durch eine fingierte Selbsthilfegruppe dazu gebracht werden, Fotos von sich zu veröffentlichen, und diese Fotos dann in einem Webforum von perversen „diskutiert“ werden, die sich dran aufgeilen, wenn jemand Spastiker ist?? Je mehr verkrümmter Körper desto besser!

Es geht hier nicht um „attraktive Frauen“, sondern um einen Fetisch - eine Fixierung auf medizinische Abläufe, die der Hintergrund dieser ganzen Webseite ist. Die Frau ist dabei nur Beiwerk. Das Angebot von Support, Ärzten usw. ist eine Fassade, ein Trick.

Man hat vor allen Dingen nicht nur das Recht, sondern auch die
tatsächliche Möglichkeit, sich eine derartige Seite genauer
anzusehen, bevor man beginnt, sich dort zu zeigen.

Nun genau dasselbe kann man von anderen Dingen auch sagen. Zb. kann man sich jedesmal wenn man eine Umkleidekabine betritt vorher vergewissern, daß sich da keine Kamera befindet. Und wer sie trotzdem betritt und gefilmt wird, ist halt selber schuld. Ist ja nur eine attraktive Frau, da muß man schon rechnen, daß der Hintern jemandem gefällt! Zum Glück räumte der Gesetzgeber mit DIESER Machoeinstellung auf.

Gruß
dataf0x

Die Crux mit den Rechtsfragen…
… einmal mehr zeigt sich das nicht nur in w-w-w sondern auch im wahren Leben auftauchende Irrbild dem der Durschnittsbürger nun mal unterliegt.

Er glaubt, dass alles über das Strafrecht zu regeln ist, egal womit er sich konfrontiert und sich benachteiligt sieht.

Dass sehr sehr vieles davon lediglich zivilrechtlich zu regeln ist, übersieht, bzw. merkt oder weiss er nicht.

Das ist jetzt kein Vorwurf an datafox oder sonstige Fragesteller, sondern lediglich eine Feststellung, die aufgrund der Fragenstruktur allgemein sehr häufig zu beobachten ist. Denn wie oft lese ich in diesem Forum oder höre es auf der Strasse „Betrug“ (Ich denke Platz 1 der Fehleinschätzungen), „Nötigung“ usw. …

Ich denke hier ist die Aufgabe des guten Anwalts auf den rechtlichen Denkfehler hinzuweisen und entsprechend die Alterativen aufzuweisen.

Leider ist es in so einen Forum - wo einem niemald der Fall als solches bis in letzte Detail bekannt sein kann - eben nur selten möglich die vollumfängliche, über das Sachliche hinausgehende, Antwort zu geben, so dass es hier öfter mal unnötig zu Dissenz kommt.

Gruß Ivo

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Hi Data,

Würdest du dieselbe Meinung vertreten, wenn es um geistig
Behinderte ginge, die durch eine fingierte Selbsthilfegruppe
dazu gebracht werden, Fotos von sich zu veröffentlichen,

Aber das ist eben, was ich nicht verstehe: was verleitet
jemand ein Bild von sich irgendwo reinzustellen. Dann
noch dazu so ein Bild?
Irgendwo muss ich doch Menschen auch so etwas wie ein
Hirn zugestehen und kann nicht vor allem schützen?

Grüße
Elke

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Hi offline,

Nun ja, es mag sein, daß du Recht hast und das es in
Deutschland
nicht strafbar ist,
aber da die Tat überall dort begangen wird, wo sich die Seite
aufrufen lässt, wird es sicher ein Land geben (man muß ja
nicht
gerade eines suchen wo das Opfer ausgepeitscht wird) das darin
eine
strafbare Handlung sieht.

Und wie sollte das dann einklagbar sein? z.B. in Zimbabwe?

Und was das auspeitschende Land betrifft, so
kann man in Saudi Arabien solche Sites erst gar nicht
empfangen.

Grüße
Elke

Nun ja, es mag sein, daß du Recht hast und das es in
Deutschland
nicht strafbar ist,
aber da die Tat überall dort begangen wird, wo sich die Seite
aufrufen lässt, wird es sicher ein Land geben (man muß ja
nicht
gerade eines suchen wo das Opfer ausgepeitscht wird) das darin
eine
strafbare Handlung sieht.

Aua!
Die „Tat“ (nämlich die missbräuchliche Verwendung des Bildes durch den Seitenbetreiber) auf deren Entfernung du pochst wird nicht überall begangen wo die Seite empfanbar ist, sondern dort wo die Firma sitzt die die Bilder zur Verfügung stellt…

Gruß Ivo

Hallo Ivo

Dass sehr sehr vieles davon lediglich zivilrechtlich zu regeln
ist, übersieht, bzw. merkt oder weiss er nicht.

Danke für diese Aufklärung. Dafür einen Stern.

Bitte bedenke, daß alle, die hier Fragen posten, juristische Laien sind. Ich auch. Daher bitte um Nachsicht, wenn Dinge und Begriffe durcheinandergehen.

Wenn ein Laie von verboten und Straftat spricht, dann ist damit meistens einfach „Das Gesetz“ gemeint. Die Unterscheidung zwischen Straf- und Zivilgesetz wird nicht gemacht, weil einfach nicht gewußt. (Rechtskunde gibts es soweit ich weiß in der Schule nicht - ich hatte bis zur Matura keine.)

Was hier im Rechtsbrett passiert, gibt es auch in anderen Brettern. In Philosophie wissen auch viele nicht, was „Idealismus“ heißen soll. Oder in Physik fragt jemand nach einem Gewicht in Kilogramm. Nur als Beispiel! Darüber darf man sich als Experte aber nicht beim User aufregen (eher über das Schulsystem jaja).

Im vorliegenden Fall hat es sich aufgeklärt: Keine Straftat, aber zivilrechtlich *kann* man sich wehren (Unterlassung, Entschädigung). Damit wäre der Gerechigkeit genüge getan, wenn wirklich jemand auf die beschriebene Art und Weise geschädigt worden wäre. Das finde ich wirklich in Ordnung.

Hiermit bedanke ich mich bei allen Beteiligten und bitte nochmals um Nachsicht für meine laienhaften Begriffsverwurschtelungen und Meinungsäußerungen.

Gruß
dataf0x

Hallo

Aber das ist eben, was ich nicht verstehe: was verleitet
jemand ein Bild von sich irgendwo reinzustellen. Dann
noch dazu so ein Bild?

Diese Bilder zeigen keine Gesichter sondern Körperteile. Warum man das einstellt? Weil man Fragen an Experten hat, sich über Probleme austauschen will, mit „Leidensgenossen“ seine Geschichte teilen und vergleichen will… Im US-Forum klappt das wunderbar. Jeder Perverse fliegt dort in hohem Bogen. Das machen die MODs, weil sie sich eben nicht auf juristisch dünnes Eis begeben wollen. im beschriebenen .de-Forum sind die Perversen die MODs…

Irgendwo muss ich doch Menschen auch so etwas wie ein
Hirn zugestehen und kann nicht vor allem schützen?

Das Internet ist nunmal kein rechtsfreier Raum.

Gruß
dataf0x

wird
nicht überall begangen wo die Seite empfanbar ist, sondern
dort wo die Firma sitzt die die Bilder zur Verfügung
stellt…

Eben, daher ist es ein Problem deutscher Rechtsprechung, weswegen ich ja auch hier gepostet habe.

Gruß
dataf0x

Eben, daher ist es ein Problem deutscher Rechtsprechung,
weswegen ich ja auch hier gepostet habe.

Was kann denn jetzt wieder die Rechtsprechung dafür? Es gibt nun mal Gesetze, und an die muss sich ein Richter halten.

Levay

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Wenn es als besonders neumodisch gilt, daß man sich als Frau
Anzüglichkeiten gefallen lassen muß, dann bin ich gerne
altmodisch.

Das sagt doch keiner. Bleib doch einfach mal beim Thema, und antworte doch mal auf das, was auch wirklich gesagt wurde! Findest du wirklich, dass jemand, der so emotional über rechtliche Fragen redet, in der Lage ist, sachlich darüber zu urteilen? Willst du ein Rechtssystem, in dem es darum geht, wie sehr sich jemand über etwas empört, oder willst du ein Rechtssystem, das rechtsstaatlich ist?

Niemand sagt, dass sich Frauen „Anzüglichkeit gefallen lassen“ müssen. Wozu also tust du so, als habe ich das gesagt? Es geht hier darum, dass das keinen Beleidigungstatbestand erfüllt. Es erfüllt auch nicht den Diebstahlstatbestand, und da kannst du dich noch sehr drüber aufregen, es IST einach kein Diebstahl. Und es IST eben auch keine Beleidigung. Es mag mies sein, fies, unsittlich, aber es ist keine Beleidigung.

Dein gutes Recht, es anders zu sehen. Dabei übersiehst du
aber, dass nicht nur, weil du unbedingt eine bestimmte Tat als
strafbar sehen möchtest, automatisch eine Beleidigung
vorliegt.

Deswegen habe ich ja hier gefragt, OB eine Beleidigung
vorliegen KÖNNTE :smile:

Nein, hast du nicht. Du hast gefragt, ob es strafbar sein könnte. Ich habe die Beleidigung nur erwähnt, weil früher in ähnlichen Fällen eine Beleidigung angenommen wurde. Das war aber Ausdruck einer ganz prüden Sexualmoral, das war überhaupt nichts Positives. Wenn es für eine Frau beleidigend ist, dass man sie begehrenswert findet und sexuell begehrt, heißt das im Umkehrschluss: Das verletzt die Ehre der Frau. Frauen sind schließlich keusch und rein und ganz brav. Sie in diesem Zustand zu berühren, ist eine Beleidigung, ein Angriff auf die Ehre. Verstehst du eigentlich nicht, dass diese Rechtsprechung zutiefst frauenfeindlich war?

Nein so war das nicht gemeint. Es geht darum, was man als
Benutzer eines Klos bzw. einer Supportseite erwarten darf und
was nicht.

Nein, es geht darum, ob hier eine Straftat vorliegt.

Levay

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