Auto: Eigentumsfrage

Hallo,
meine von mir getrennt lebende Frau fährt mein Auto, welches ich zurück haben will. Sie ist im Brief eingetragen, ich bin aber im Besitz des Briefes! Den Schein hat auch sie, auch dort ist sie eingetragen. Wer ist hier der Eigentümer: derjenige, der den Brief bei sich hat, oder derjenige, der eingetragen ist?
Danke für die Mühe und Grüße
Dietrich

Weder noch.

Das Eigentum leitet sich weder aus dem Besitz, noch aus der Beschreibung des Kfz-Briefes ab. Der Kfz-Brief hat lediglich, wenn auch ganz erhebliche, Beweiswirkung. Eigentümer ist jedoch, wer das Auto gebaut hat oder wer es sachenrechtlich erworben hat (insbesondere §§ 929 ff. BGB, aber auch Erbrecht usw.)

Levay