Staatsrecht-Verfassungsbeschwerde

Hallo.

Ich habe folgende Frage:

Es geht um die Zulässigkeitsprüfung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine kommunale Satzung (Hundesteuersatzung).

Bei dem Punkt „Beschwerdebefugnis“ ist bei Verfassungsbeschwerden
gegen ein Gesetz ja zu prüfen, ob der Beschwerdeführer durch die
Rechtsnorm unmittelbar, d.h., ohne dass es eines konkretisierenden Rechtsaktes bedarf, in seinen Grundrechten verletzt ist.

Gilt diese einschränkende Voraussetzung auch für kommunale Satzungen? Oder ist hier nach der Möglichkeitstheorie lediglich eine mögliche Grundrechtsverletzung zu prüfen?

T. Marx

Abstrakte Normenkontrolle
Wenn ich Hundesteuersatzung höre, fällt mir spontan ein, daß für die Kontrolle der Rechtmäßigkeit einer solchen Satzung das Oberverwaltungsgericht zuständig sein könnte; § 47 VwGO. Bitte nachlesen.

Django

Hi!

Djangos Antwort würde ich in die Kategorie „Rechtswegerschöpfung“ stecken.

Zu Deiner Frage: Bei der Beschwerdebefugnis prüft man, ob eine GR-Verletzung möglich erscheint, d.h. nicht schlechthin abwegig ist. Von daher hast Du recht. Achte aber darauf, dass nicht erst ein VA auf Grundlage der Satzung erlassen wird, dann wäre u.U. die Beschwerdebefugnis zu verneinen, da die Satzung nicht unmittelbar GR-verletzend wäre.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

stud.iur. Matthias Hamdorf

Was die werten Vorredner alles so wissen …
das mir schon lange entfallen ist …

Django