Hallo!
Während eines Gesprächs mit einem „Hobby-Anwalt“ im Bekanntenkreis kam ich auf folgende Frage: Nach welcher Zeit ist eine Fahrerflucht gesetzlich verjährt?
Fiktiver Sachverhalt:
Person A hat nach Sachbeschädigung mit PKW den Unfallort verlassen, Person B bekommt 5 Jahre nach besagter Fahrerflucht mit, dass es Person A war, die den Schaden verursacht hat. Person A wähnt sich in Sicherheit, da Verkehrsstraftaten (hier: Fahrerflucht) nach Ansicht von Person A nach 2 Jahren verjähren. Genauso, wie die Punkte in Flensburg verfallen, wenn man sich 2 Jahre nichts hat zu schulden kommen lassen (ich weiss, dass bestimmte Punkte erst nach 5 oder 10 Jahren „verschwinden“). Wie verhält es sich nun genau? Ab wann gilt eine Fahrerflucht als verjährt? Kann der Flüchtige trotzdem (bzgl Schadensregulierung) irgendwie belangt werden oder schliesst das die Verjährung aus?
fragt
Mutschy
PS: Der Hobby-Anwalt sagt, dass nach 2 Jahren alles verjährt ist, aber da smag ich net so recht glauben. Die Frist ist länger, oder?! Es geht hier um nen Kasten Bier für mich bzw den Hobby-Anwalt :o)