Gebühren für einen neue ec karte?

hallo,

Ist es ok das eine bank für die neuaustellung einer ec karte 5,5€ gebühren verlangt,weil die alte ec-karte funktionsunfähig war?

und wenn diese bank bei der beantragung der neuen ec karte auch nicht auf gebühren hinweist? muss der kunde diese dann bezahlen?

danke,

mfg kunde

Hallo Kunde

selbstverständlich ist dies korrekt von der Bank und es steht ganz
bestimmt auch in der Gebührenordnung.

Du kannst froh sein, dass das nicht mehr kostet. Der Aufwand, eine
neue Karte herzustellen und zu verwalten, ist erheblich grösser al
die Kosten.

Gruss
Heinz

Hi,

Ist es ok das eine bank für die neuaustellung einer ec karte
5,5€ gebühren verlangt,weil die alte ec-karte
funktionsunfähig war?

ich würde sagen es kommt darauf an warum die Karte funktionsunfähig wurde. Liegt der Fehler an der Bank (bspw. man steckt die Karte in den Geldautomat und sie kommt in Schnipseln wieder raus) muss man imho die neue Karte nicht bezahlen. Liegt der Fehler aber in der Handhabung (Karte wird jahrelang im Schuh mit sich getragen, wird geknickt, zerschnitten, verbogen, Chip verkratzt etc.) muss der Kunde zahlen.

Da bei den meisten Leuten die Karten so lange halten wie sie gültig sind kann man von einem Verschulden des Kunden ausgehen und er muss zahlen.

Gruß,
Sue

Hallo,

und wenn diese bank bei der beantragung der neuen ec karte
auch nicht auf gebühren hinweist? muss der kunde diese dann
bezahlen?

die Ausstellung einer Ersatzkarte gehört zu den Geschäftsvorfällen, die im Preisaushang aufgeführt sind, auf den wiederum in den AGB hingewiesen wird. Die dort aufgeführten Entgelte sind somit Teil des Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen Kunde und Kreditinstitut. Sofern nicht das KI sondern der Kunde den Ausfall der alten Karte zu vertreten hat, hat der Kunde den vereinbarten Betrag zu zahlen. Der Betrag von € 5,50 bewegt sich im übrigen im üblichen Rahmen.

Gruß,
Christian

Rückfrage
Hallo,
gibt es für die EC-Karte keine Mängelgewährleistungvon 2Jahren mit Umkehr der Beweislast in den ersten 6Monaten?
Gruß
Axel

Hallo,
gibt es für die EC-Karte keine Mängelgewährleistungvon 2Jahren
mit Umkehr der Beweislast in den ersten 6Monaten?
Gruß
Axel

Wohl kaum; es handelt sich ja nicht um einen Kaufvertrag. Die Karte gehört dem Kunden gar nicht. (Es handelt sich auch nicht um einen Werkvertrag.)

Levay

Hallo,

gibt es für die EC-Karte keine Mängelgewährleistungvon 2Jahren
mit Umkehr der Beweislast in den ersten 6Monaten?

Wohl kaum; es handelt sich ja nicht um einen Kaufvertrag. Die
Karte gehört dem Kunden gar nicht. (Es handelt sich auch nicht
um einen Werkvertrag.)

Danke, daran habe ich gar nicht gedacht. Die Karte ist also nur geliehen (bleibt im Besitz der Bank) und die Kosten sind demnach auch kein Kaufpreis, sondern eine Aufwandsentschädigung.
Gruß
Axel

Hallo,

Danke, daran habe ich gar nicht gedacht. Die Karte ist also
nur geliehen (bleibt im Besitz der Bank) und die Kosten sind
demnach auch kein Kaufpreis, sondern eine
Aufwandsentschädigung.

ganz genau. Da fällt mir nebenbei noch einer ein, der meinte, er könne einen Einkaufswagen für eine Mark kaufen. Das ganze ging dann vor Gericht, wo er natürlich nicht recht bekam.

Gruß,
Christian

*lol* (owt)

Da fällt mir nebenbei noch einer ein, der meinte,
er könne einen Einkaufswagen für eine Mark kaufen.