Wer zahlt nun was ?

Guten Tag !

Mal angenommen Vermieter und Mieter streiten sich wegen Mietmängel, der Mieter droht mit Mietkürzung und Anwalt, der Vermieter schaltet daraufhin seinen Anwalt ein. Es kommt zur Mietkürzung und viel Streitereien. Nachdem der Mangel beseitigt wurde, erhalten die Mieter die Eigenbedarfskündigung. Dieser widersprechen diese, da sie diese für vorgeschoben halten. Noch vor Ablauf der ausgesprochenen Kündigungsfrist erhebt der Vermieter Räumungsklage und alle Parteien erhalten einen Vorladungstermin, welcher zeitlich nach dem Kündigungszeitpunkt liegt.

Der Mieter räumt die Wohnung fristgemäß, was er auch ohne Räumungsklage getan hätte.

Wer zahlt nun was ?

Der Mietmangel ist immer noch streitig, d.h. der Vermieter behauptet, das nie ein Mangel vorgelegen hätte. Ich denke mal, das der Mieter hier auf seinen Kosten sitzen bleiben wird, da er keine Lust auf Gerichts- und Gutachterkosten hat. Der Vermieter hat seine Anwaltskosten und die Mietkürzung zurückverlangt, bis dato aber nicht bekommen. Er wird diese sicherlich von der Kaution einbehalten wollen.

Ich denke jedoch, dass die Kündigung, welche gleich per Anwalt erfolgte, dem Mieter das Recht eingeräumt hat, sich hier auch anwaltlich vertreten zu lassen. Kann er nun diese Kosten über seinen Anwalt einfordern lassen ?

Wie sieht das mit der Vorladung aus ? Die Klage ist ja nun logischerweise hinfällig.

Hallo,

in solchen Fällen erklärt der Kläger (Vermieter) die Erledigung des Rechtsstreit, der Beklagte stimmt dem meistens zu.

Das Gericht hat dann über die Kosten zu entscheiden - meist werden diese gegeneinander aufgehoben, also jeder zahlt seinen Anwalt selbst.

Bei der Entscheidung über die Kosten prüft das Gericht, wie das Verfahren wahrscheinlich ausgegangen wäre.

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