nabend.
vor eine langen weile hörte ich, dass banken die einst ihrem kunden geld berechneten wenn eine lastschrift zurückging, jenen betrag nicht mehr verlangen dürfen und nicht nur das - der kunde das geld rückwirkend zurückverlangen darf.
stimmt das?
so habe ichs nämlich ner freundin erzählt…(nicht, dass das quatsch ist am ende)
inzwischen scheinen in solchen fällen die banken eine gebühr nun umverlagert zu haben - nämlich zu dem, der person oder firma, die
einen anspruch hat der eben nicht umgesetzt wurde (weil konto des
anderen eben nicht gedeckt in dem moment)
nun scheinet es wohlso zu sein, das bei erneuter überweisung nun
von dem „anspruchsteller“ zusätzlich jene bankgebühren verlangt werden.
im grunde also wie gehabt - nur hat es sich verschoben - Bank=A gibt
gebühr weiter an B=z.B kaufhaus und diese gibts weiter an C=kunde.
somit verlangt A wieder von C geld - hintenrum. ist klar, das B die
gebühr nicht zahlt und nicht weitergibt.
ich konnte es leider nicht weniger unständlich erklären.
jo und nun hier meine frage 2 - ist das rechtens?
danke im voraus für wissende antworten 
LG
nina