wenn man aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Teilzeitstelle (statt 160 Std 120 Std) annimmt, die jedoch befristet auf ein dreiviertel Jahr ist, und nach Ablauf dieses Vertrages eventuell wieder zurück in die Arbeitslosigkeit fällt, bekommt man dann die gleichen Bezüge wie vor der Teilzeitstelle oder wird das neu und dementsprechend geringer berechnet?
Weiss dazu jemand Bescheid?
wird das neu und dementsprechend geringer berechnet?
Eigentlich das falsche Brett…Bemessungsgrundlage ist, wie ich als Nicht-Experte das Gesetz verstehe (was allerdings im Sozialrecht eigentlich unmöglich ist…das zu verstehen meine ich), wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes das Einkommen im letzten Jahr vor der Arbeitslosigkeit. Da gibt es aber anscheinen eine Ausnahmeregelung. Ob das bei Dir passt, kannst Du gern selbst ausrechnen
Ich empfehle § 130 SGB III, dort insbesondere Absatz 2 Nummer 4, der was von Teilzeitstellen sagt.
Dazu ein Link: