Hallo Ihr wissenden,
kann mir jemand sagen wie es um die Rechtskraft von E-Mails steht?
Wenn man z. B. Rechnungen, Mahnungen, Zugangscodes usw. per E-Mail (ohne Empfangsbestätigung) erhält, kann sich der Absender ohne weiteres darauf berufen diese per Elektropost zugestellt zu haben?
Was ist beispielsweise, wenn diese Mails an eine Adresse gesandt werden, die schon lange nicht mehr existiert oder nicht mehr genutzt wird?
Im Falle einer automatischen Empfangsbestätigung, wie kann der Absender sichergehen, das die E-Mail auch tatsächlich von der „richtigen“ Person gelesen wurde? Ich denke z. B. an eine allgemeine Mail-Adresse in einem Unternehmen, die von allen Mitarbeitern geöffnet werden kann.
Danke (für´s Kopfzerbrechen) schon einmal im voraus.
Gruß
Ralf
kann mir jemand sagen wie es um die Rechtskraft von E-Mails
steht?
Bis zu dem Tag, da E-Mails Gerichtsurteile werden, steht es schlecht darum. Rechtskraft kann nur ein Urteil haben.
Wenn man z. B. Rechnungen, Mahnungen, Zugangscodes usw. per
E-Mail (ohne Empfangsbestätigung) erhält, kann sich der
Absender ohne weiteres darauf berufen diese per Elektropost
zugestellt zu haben
Klar kann er das. Ob das rechtlich relevant ist, ist eine Frage von Umständen, die sich insoweit noch nicht aus der Fragestellung ergeben.
Was ist beispielsweise, wenn diese Mails an eine Adresse
gesandt werden, die schon lange nicht mehr existiert oder
nicht mehr genutzt wird?
Willenserklärungen und (analog dazu) rechtsgeschäftliche Handlungen (wie Mahnung usw.) werden erst mit Zugang wirksam. Ohne bestehende Mailadresse gibt es keinen Zugang. Man könnte höchstens an Schadensersatzansprüche denken, aber nur, wenn das Löschen der Mailadresse ohne Bekanntgabe dieses Vorgangs eine Pflichtverletzung darstellt. Das wiederum erscheint möglich, wenn es ich um eine rechtsgeschäftliche Beziehung handelt (bei Mahnung anzunehmen).
Im Falle einer automatischen Empfangsbestätigung, wie kann der
Absender sichergehen, das die E-Mail auch tatsächlich von der
„richtigen“ Person gelesen wurde?
Ich denke z. B. an eine
allgemeine Mail-Adresse in einem Unternehmen, die von allen
Mitarbeitern geöffnet werden kann.
Gar nicht. Es spielt aber auch überhaupt keine Rolle. Empfänger der Willenserklärung ist das Unternehmen. Die interne Organisation des Unternehmens kann dem Absender (jedenfalls im Grundsatz) egal sein.
Danke (für´s Kopfzerbrechen) schon einmal im voraus.
Bitte.
Levay