Ombudsverfahren bei Insolvenz

Guten Abend,
gern hätte ich einen Rat für folgenden Sachverhalt.
Angenommen Firma A befindet sich in Insolvenz und wird durch einen bestellten Insolvenzverwalter verwaltet. Firma A ist der Meinung, dass ihr Geldinstitut genauso wie der Zwangsverwalter nicht ordnungsgemäß handeln.
Besteht in solch einem Fall das Recht auf ein Ombudsverfahren?

Mit freundlichen Grüßen,
Ingo Preuß

Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass nur bestimmte Banken dem Ombudsmannverfahren beigetreten sind. Anbei die aktuelle Liste: http://www.bankenverband.de/pic/artikelpic/012006/06…

Mit freundlichen Grüßen,
Ingo Preuß

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Hallo Ingo,

wie Du selbst schon festgestellt hast, gibt es bei den Banken ein Ombudsmannverfahren.

Im Übrigen glaube ich, dass Du einiges durcheinander schmeißt. Stelle für Beschwerden gegen einen Insolvenzverwalter (oder gibt es hier auch noch einen Zwangsverwalter? -> dann müssten Immobilien vorhanden sein, die zwangsverwaltet sind / führt ein Zwangsverwalter den Betrieb fort? -> seltener Fall), für diese Verwalter jedenfalls ist das Gericht, entweder Insolvenzgericht oder bei der Zwangsverwaltung die Zwangsverwaltungsabteilung des Amtsgerichts.

Was die Banken angeht, stellt sich mir eine Frage: Die Firma will sich gegen die Bank beschweren, weil die nicht ordnungsgemäß handele. Wird der Betrieb vom Insoverwalter/Zwangsverwalter fortgeführt? Wurde der Betrieb freigegeben? Im ersten Fall wäre sowieso die Firma nicht Ansprechpartner der Bank, sondern der Verwalter. Im zweiten Fall teilweise genauso, aber der Schuldner kann größtenteils frei handeln, auch die Ombudsleute können also eingeschaltet werden.

Wenn es sich um eine Beschwerde gegen die Bank handelt, wie die im Rahmen des Insoverfahrens handelt, ist wiederum erstmal das Gericht die Beschwerdestelle.

Falls Fragen offen sind, beschreibe bitte den Fall etwas genauer.

Gruß Oskar

Hallo,

das Ombudsmannverfahren steht Privatpersonen offen, nicht Firmen. Der Ombudsmann wird hier daher nicht helfen können.