Namensänderung bei Kindern

Hallo!
Hätte gerne mal mehr Information zu folgendem Thema:
Angenommen Frau X hat Herrn Y geheiratet und mit der Hochzeit den Namen Y angenommen.
Das gemeinsame Kind der Beiden heißt demnach auch Y.
Nach der Scheidung nimmt Frau Y wieder den Namen X an und würde diesen Namen auch gerne für ihr Kind haben, womit Herr Y auch einverstanden ist, da er denkt dass es für das Kind besser wäre den gleichen Namen wie Frau X zu haben.
Wie muss Frau X dies den Behörden gegenüber korrekt formulieren?

Freue mich über Antworten!!!

Hallo Britta,
genau wie das hier beschrieben wurde, mit der schriftlichen Einverständniserklärung von Herrn Y muss Frau X zum Standesamt und trägt ihr Anliegen vor. Kann zwischen 100 und 1000 Euro kosten. Ähnlicher Fall ist mir bekannt.
Liebe Grüße
C.

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Danke für die Antwort!!!
Frau Y wurde beim Amt erzählt dass sie eine Begründung schreiben muss, die sich nur auf das Wohl des Kindes beziehen dürfe.
Die Begründung dürfe jedoch nicht lauten dass es schwerer für das kind sei wenn es einen anderen Namen trägt wie die Mutter, sondern dass schwerwiegendere Gründe vorliegen müssten,trotz das Herr Y damit einverstanden ist.
Laut Rechtssprechung wäre es einem Kind in der heutigen Gesellschaft zuzumuten mit einem anderen Namen zu leben.

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Hallo Britta,
ja, die im Bekanntenkreis hatte auch einen etwas zweideutigen Namen. Aber solange der Vater damit einverstanden ist, würde ich die Flinte nicht ins Korn werfen und beim Amtsleiter fragen. Vielleicht hat Herr X ja auch einen Allerweltsnamen oder er ist ein wenig anrüchig, das Kind wird evtl. mit diesem Namen in veränderter Form gehänselt?

Wenn es der Name in deiner Mailaddy ist, würden mir Gründe genug einfallen :wink: aber ich schätze das wäre der Neue?

Zur Not geh mal zum Rechtsanwalt, manchmal wirkts Wunder wenn ein Advo sich der Sache annimmt.

Liebe Grüße
C.

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