Hausverbot und die Folgen

Hallo,

angenommen jemand erteilt seinem Ex-Partner Hausverbot und dieser hält sich nicht daran. Man müßte ihn durch Körpereinsatz daran hindern, was nicht geschieht. Welche Folgen hat das dann für denjenigen, der Hausverbot mißachtet und welche weiteren Schritte würde derjenige, der das Hausverbot erteilt hat, deswegen einleiten?

Merci, Dennis

Na ja, der Hausrechtsinhaber könnte wohl auf Unterlassung klagen. Der andere macht sich jedenfalls des Hausfriedensbruchs schuldig (§ 123 StGB)

Levay