Artikelkauf mit Mobilfunkvertrag

Person A kaufte bei Firma B über ein Auktionshaus eine Digitalkamera. Der Kauf wurde durch 2 Mobilfunkverträge und einen Geldbetrag abgewickelt.

Inzwischen sind die Vertragsunterlagen eingereicht, das Geld bezahlt aber die Kamera und Handys nicht da. Dafür ist Firma B beim Auktionshaus gesperrt.

Bei einem Mobilfunkvertrag hat man ja 14tägiges Widerrufsrecht. Wenn dieses dann Abläuft, besteht dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn man die im Zusammenhang mit dem Mobilfunkvertrag gekauften Geräte noch nicht bekommen hat?

Ist es hilfreich bei einem Mobilfunkvertrag dieser Art eine Bemerkung über die Unterschrift nach dem Schema „Nur in Verbindung mit Digitalkamera … Aukionsnummer…“

Hi

nein, Du hast nach den 14 Tagen kein Sonderkündigungsrecht.
Die Zugabe wurde direkt vom Händler versprochen - der Mobilfunkanbieter liefert Dir nur den Handyvertrag und somit auch nur diese Leistung.

Du kannst lediglich privatrechtliche Ansprüche an den Händler stellen bzw. den Mobilfunkanbieter darüber informieren, dass der Händler seine Versprechungen nicht einhält.

Im schlimmsten Fall erhälst Du die Vertragszugaben nicht und der Mobilfunkanbieter sperrt den Händler so, dass dieser keine Mobilfunkverträge mehr vertreiben darf.

Gruß
Blue

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