Person A kaufte bei Firma B über ein Auktionshaus eine Digitalkamera. Der Kauf wurde durch 2 Mobilfunkverträge und einen Geldbetrag abgewickelt.
Inzwischen sind die Vertragsunterlagen eingereicht, das Geld bezahlt aber die Kamera und Handys nicht da. Dafür ist Firma B beim Auktionshaus gesperrt.
Bei einem Mobilfunkvertrag hat man ja 14tägiges Widerrufsrecht. Wenn dieses dann Abläuft, besteht dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn man die im Zusammenhang mit dem Mobilfunkvertrag gekauften Geräte noch nicht bekommen hat?
Ist es hilfreich bei einem Mobilfunkvertrag dieser Art eine Bemerkung über die Unterschrift nach dem Schema „Nur in Verbindung mit Digitalkamera … Aukionsnummer…“