Hallo,
ein Auto, gepflegte Oberklasse, wird unschuldig in einen Unfall verwickelt. Der Wagen, technisch und optisch im Topzustand, ist leider schon 16 Jahre alt. Im veranschlagten Zeitwert gehen die belegbaren Reparaturkosten der letzten 3 Jahre allerdings nicht deutlich ein, sodaß der Schaden (4500 Euro) höher liegt als der geschätzte Zeitwert plus 30% (Differenz ca. 1000 Euro). Muss der Besitzer das akzeptieren und eventuell den Rest selbst drauflegen oder kann er, wegen des guten Zustandes, auf volle Kostenübernahme bestehen?
Ein vergleichbares Fahrzeug ist auf dem Markt nicht zu finden.
Vielen Dank für einen eventuellen Tip.
Lothar
Muss der Besitzer das akzeptieren
und eventuell den Rest selbst drauflegen oder kann er, wegen
des guten Zustandes, auf volle Kostenübernahme bestehen?
Ja.
Ciao, Wotan
Häh?!?!
Auf was bezieht sich nun das ja? 
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Hihi, sorry, der KLassiker: auf eine „Oder“-Frage mit Ja oder Nein antworten…
Das Ja bezog sich selbstverständlich hierauf:
Muss der Besitzer das akzeptieren
und eventuell den Rest selbst drauflegen[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Topzustand, ist leider schon 16 Jahre alt. Im veranschlagten
Zeitwert gehen die belegbaren Reparaturkosten der letzten 3
Jahre allerdings nicht deutlich ein, sodaß der Schaden (4500
Euro) höher liegt als der geschätzte Zeitwert plus 30%
In meinen Augen der klassische Fall des wirtschaftlichen Totalschadens.
(Differenz ca. 1000 Euro). Muss der Besitzer das akzeptieren
und eventuell den Rest selbst drauflegen oder kann er, wegen
des guten Zustandes, auf volle Kostenübernahme bestehen?
Wenn der Regulierer der gegnerischen Versicherung zum Ergebnis „wirtschaftlicher Totalschaden“ kommt, zahlt er den Zeitwert aus und basta. Was der Eigentümer dann mit seinem Auto macht, ist seine Sache.
Aber: Schadensregulierung ist auch Verhandlungssache, also mit dem Regulierer sprechen.
Hallo,
der Geschädigte hat das Recht auf einen eigenen unabhängigen Gutachter. Kommt es zu Differenzen im Schätzwert, kann man sich anschließend darum streiten, wer recht hat.
Gruß, Niels
Ahua.
Auf was bezieht sich nun das ja?
Muss ( der Besitzer das akzeptieren
und eventuell den Rest selbst drauflegen ) oder kann er, wegen
des guten Zustandes, auf volle Kostenübernahme bestehen?
(A AND B) OR C (A OR C) AND (B OR C)
Im ersten Interpretationsfall bedeutet „ja“ : Der Besitzer muss das entweder sowohl akzeptieren als auch den Rest selbst drauflegen, oder aber er muss den Rest selbst drauflegen, es aber gleichzeitig akzeptieren oder aber auf voller Kostenübernahme bestehen; es sei denn er legt den Rest drauf und besteht auf voller Kostenübernahme. Einige dieser Möglichkeiten führen auf Antinomien … wir überlassen dies dem grausamen Leser als Übung 1.
Muss der Besitzer das akzeptieren
und ( eventuell den Rest selbst drauflegen oder kann er, wegen
des guten Zustandes, auf volle Kostenübernahme bestehen? )
A AND (B OR C) (A AND B) OR (A AND C)
Was wiederum bedeutet, dass die Bedingung „ja“ dann erfüllt wird, wenn der Besitzer es akzeptiert und entweder den Rest selbst drauflegt oder aber auf voller Kostenübernahme besteht, sofern er es nicht vorzieht, sowohl den Rest selbst draufzulegen, nachdem er es akzeptiert hat oder aber gleichzeitig zu akzeptieren und auf voller Kostenübernahme zu bestehen.
Wir überlassen die formale Lösungsermittlung dem gramgebeugten Leser als Übung 2.
Übung 3 : Verneinen Sie die obigen logische Bedingungen, stellen Sie Wahrheitstafeln auf und rechnen Sie mit geringer Besuchsfrequenz in der Geschlossenen.
Har, har, har …
Gruß Eillicht zu Vensre
Hallo Lothar,
ein 16 Jahre altes Auto ist defekt bzw. Totalschaden, und der Wiederbeschaffungswert wird dir ersetzt?
Dann sage deiner gegnerischen Versicherung, sie mögen dir ein gleichwertiges Fahrzeug zu diesem Preis beschaffen, den sie bereit sind zu zahlen.
Aber am allerbesten gehst du zum Rechtsanwalt und lässt das durch ihn erledigen.
Lieben Gruß
C.
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Hi Lothar,
in der Regel soll der Geschädigte nach einem Unfall nicht schlechter dastehen als vorher. Im Prinzip müsste der vorherige Stand wieder hergestellt werden. Aber da gibt es die Haken der Versicherer, getarnt in Definitionen wie Zeitwert und Wiederbeschaffungswert.
Ich habe mich oft genug darüber aufgeregt. Prinzipiell haftet der Schädiger, d.h. Du hast einen Anspruch gegen ihn. Er hat damals bei seiner Versicherung unterschrieben und nicht Du. Genauso ein Unsinn ist der Abzug neu für alt. Ich bekommen keine 10ct Mehrpreis beim Verkauf wenn mein Auto eine neue Fahrertür hat. Soll mir doch der Versicherer eine gebrauchte Tür besorgen.
Aber leider ist das alles graue Theorie. Deshalb lassen viele Leute
für ihr Auto ein Gutachten erstellen.
Im Zweifel lässt sich aber über einen Anwalt (und das kann ich nur empfehlen) mehr rausholen. Die Kosten für den Anwalt muss die gegnerische Versicherung zahlen, da es Kosten im unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unfall sind. Auch den Gutachter kannst Du selbst wählen. Der wird sicherlich den besonderen Pflegezustand berücksichtigen und das schlägt sich auch in der Wertermittlung nieder.
Auf die Art und Weise habe ich immer etwas mehr bekommen, als der Versicherer freiwillig rausrücken wollte.
Gruss Sebastian
Hallo Sebastian,
tatsächlich war es so, das der Fahrer (ich) schnell vergessen konnte, nur weil er nicht Schuld habe, bekomme er alles ersetzt.
Der „Zeitwert“ wird so angesetzt, das ein unbedarfter Mensch glaubt, er würde nur Schrott bewegen, selbst wenn in den jetzt sichtbaren Hohlräumen keine Spur von Rost festzustellen ist (Auf dem Papier hat das Fahrzeug jetzt einen Wert von 150 Euro).
Allerdings eine neue Tür über das Internet, eine preiswerte Werkstatt, ein paar Tage Geduld und ich komme doch mit plus/minus Null aus der Sache raus.
Anschließen habe ich dann doch wieder ein Fahrzeug mit einigem Luxus, ohne das der schon hächelnde Autoverkäufer ein 12 Jahre jüngeres Auto für einen satten fünfstelligen Betrag an den Mann bringen konnte.
Viele Grüße
Lothar
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