Ein Pärchen, Frau X und Herr Y, haben ein Eheproblem. - Soweit, sogut, das haben viele.- Sie sind kanpp 10 Jahre verheiratet. Kinder? Nehmen wir mal an, sie haben keine Kinder. Frau X steht in Lohn und Brot irgendwo in leitender Position, und nach Feierabend macht sie noch den gesamten Haushalt. Herr Y hat seit ein paar Jahren keine Arbeit mehr, er versäuft lieber die Kohle, die sie nach Hause bringt und beschimpft sie in besoffenem Zustand aufs Übelste. (Übler, als meine Fantasie für diese Geschichte es zuläßt.)
Frau X reicht es jetzt. Sie will ausziehen aus dem Haus, das zwar Herrn Y gehört, für das sie aber die Hypotheken zahlt. Sie will sich nicht mehr beschimpfen lassen und seinen Alkoholkonsum finanzieren. Sie ist fix und fertig mit allem.
Herr Y, mal wieder völlig zugetankt, ist nach dieser Informaton beleidigt oder gekränkt oder beides und plündert erstmal das gemeinsame Konto bis ans Limit, tauscht das Schloß zum Haus aus (ist ja schließlich seins…)und stellt ihr persönliches Hab und Gut auf die Straße. Sie soll nicht mehr rein in sein Haus.
Und sie? Was kann sie tun? Außer sich einen Termin beim Anwalt zu holen? Wie ist das mit dem Geld? Es ist ja schließlich ihr Gehalt, daß er sich von dem Konto geholt hat. Es sind ja noch Sachen im Haus, die sie gekauft hat, die sie vielleicht auch noch ratenweise abbezahlen darf. Muß sie ihm vielleicht auch noch Unterhalt zahlen???
Herr Y, mal wieder völlig zugetankt, ist nach dieser
Informaton beleidigt oder gekränkt oder beides und plündert
erstmal das gemeinsame Konto bis ans Limit,
sei mir bitte nicht böse, aber wenn das schon seit Jahren läuft, verstehe ich nicht, warum Herr Y noch Kontovollmacht hat…
natürlich kann und sollte man jetzt schleunigst zum Anwalt gehen, versuchen, was im Wege einstweiligen Rechtsschutzes kurzfristig zu regeln ist und dann den ordentlichen Rechtsweg beschreiten. Letztenendes wird dies aber ein langer und vermutlich nur in Teilen erfolgreicher Weg sein. Ist die Knete erst einmal versoffen, hilft bei einem arbeitslosen Trinker der beste Titel nicht viel, und bis man mal an das Haus kommt, …
Besser wäre gewesen, die Sache sauber vorzubreiten, oder jetzt zunächst den Dialog zu suchen, um außergerichtlich erst einmal wieder eine Basis für einen dann geordneten Rückzug zu schaffen. Hierzu gehört dann die Kündigung der Kontovollmacht, Anmietung einer eigenen Wohnung und Auszug Knall auf Fall möglichst in Abwesenheit des lieben Göttergatten bei gleichzeitiger Einleitung aller notwendigen rechtlichen Schritte. Dies muss alles sauber getimed werden.
Gruß vom Wiz
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Das klingt völlig plausibel und jeder vernünftig denkende Mensch wird wohl auch so handeln.
Aber in meiner Geschichte ist Herr Y sehr aggressiv, wenn er voll ist. Und er ist, wenn ich mal weiterspinne, immer voll.
Mit der Kontovollmacht ist das auch so eine Sache. Das Konto lautet auf beider Namen, also Frau X und Herr Y, und Herr Y wird sich weigern, das Konto zu schließen. Was soll er mit einem neuen Konto, das immer leer sein wird???
So wie ich mir die ganze Geschichte vorstelle, ist der „worst case“ bereits eingetroffen. Aber heißt das gleichzeitig auch, daß Frau X gar nichts mehr hat? Außer ihren persönlichen Sachen und ein paar Möbeln, die bereits auf der Straße stehen und einem Riesenberg Schulden???
was nu? Steht Frau X schon auf der Straße? Hat sie schon eine neue Wohnung oder befindet sie sich noch - wörtlich - im „Gewaltbereich“ des Herrn Y?
Es hindert sie doch erstmal keiner, ein neues, eigenes Konto zu eröffnen und dem Arbeitgeber die Kontoänderung nebst Adressänderung mitzuteilen. Damit entsteht zumindest künftig kein weiterer Schaden für Leib, Leben und Finanzen.
Mit anwaltlicher Hilfe verlangt sie die Herausgabe ihres Eigentums aus dem Haus. Mit ebendiesem Anwalt wird die durch ihn vorgenommene Kontoplünderung aufgearbeitet, wie von Wiz vorgeschlagen.
Ob Herr Y die neue Anschrift von Frau X dabei zu Gesicht bekommt, hängt von ihrer Entscheidung, basierend auf seinem Gewaltpotenzial, ab.
Das klingt völlig plausibel und jeder vernünftig denkende
Mensch wird wohl auch so handeln.
Aber in meiner Geschichte ist Herr Y sehr aggressiv, wenn er
voll ist. Und er ist, wenn ich mal weiterspinne, immer voll.
Kann alles sein, aber das hilft nicht weiter. Entweder die Person ändert was oder lässt es bleiben und ändert nichts - es gibt ja eh nur die zwei Möglichkeiten. Also am besten ist es wohl, die Frau X beherzigt den Ratschlag vom Wiz.
So wie ich mir die ganze Geschichte vorstelle, ist der „worst
case“ bereits eingetroffen. Aber heißt das gleichzeitig auch,
daß Frau X gar nichts mehr hat? Außer ihren persönlichen
Sachen und ein paar Möbeln, die bereits auf der Straße stehen
und einem Riesenberg Schulden???
Aber in meiner Geschichte ist Herr Y sehr aggressiv, wenn er
voll ist. Und er ist, wenn ich mal weiterspinne, immer voll.
Ja und? Muss Frau X bei Nacht und Nebel völlig allein losstiefeln und versuchen ihre Sachen wiederzubekommen? Nein, muss sie nicht. Das kann man bestimmt geschickter arrangieren.
Mit der Kontovollmacht ist das auch so eine Sache. Das Konto
lautet auf beider Namen, also Frau X und Herr Y, und Herr Y
wird sich weigern, das Konto zu schließen. Was soll er mit
einem neuen Konto, das immer leer sein wird???
Häh? Nicht er soll ein neues Konto aufmachen. Sie. Wenn Frau X ein neues Konto aufmacht und ihr Einkommen statt auf das gemeinsame auf das in ihrer alleinigen Verfügungsgewalt buchen lässt, kann Herr Y das - wie du schon sagst - leere Konto ja behalten. Das einzige Problem sind natürlich Schulden, die der Herr Gemahl evtl. mit Hilfe dieses Kontos macht. Dafür haften natürlich beide.
Am geschicktesten wäre deshalb tatsächlich die komplette Auflösung des Kontos. Und von irgendwo wird Herr Y mit Sicherheit Geld bekommen, ob nun voll (Herr Y) oder nicht.
Allerdings muss sich ein Ehegatte Beträge die er vom gemeinschaftlichen Konto verbraucht auf evtl. Unterhaltszahlungen anrechnen lassen. Hebt also z.B. Herr Y 500,-- Euro vom immer noch gemeinsamen - aber leeren - Konto ab und hat einen Unterhaltsanspruch von z.B. 750,-- Euro an Frau X dann stehen ihm nur noch 250,-- Euro in diesem Monat zu.
Die „verschwundenen“ Beträge des Gemeinschaftskonto sind auch einklagbar.
So wie ich mir die ganze Geschichte vorstelle, ist der „worst
case“ bereits eingetroffen. Aber heißt das gleichzeitig auch,
daß Frau X gar nichts mehr hat? Außer ihren persönlichen
Sachen und ein paar Möbeln, die bereits auf der Straße stehen
und einem Riesenberg Schulden???
Faktisch wird das wohl erst einmal so sein. Was immer auch später daraus wird nach Feststellung aller Rechte und Pflichten und die Durchsetzung derselbigen. Niemand hat wohl jemals behauptet, dass das Leben gerecht ist, oder? Und so eine Trennung kann eine ganz fiese Angelegenheit werden. Sowohl für Männlein, als auch Weiblein.
Aber in meiner Geschichte ist Herr Y sehr aggressiv, wenn er
voll ist. Und er ist, wenn ich mal weiterspinne, immer voll.
Was aber nichts an der Einschätzung der aktuellen Lage bzw. an den Vorschlägen ändert. Ich kenne leider zu viele (Ehe-)partner, die sich teilweise Jahrzehnte lang einen abhängigen und agressiven Partner „gönnen“. Da muss man ganz klar sage, dass beide dann daran schuld sind, denn die Opfer haben gerade in solchen Situationen es sehr gut in der Hand, aus der Opferrolle heraus zu kommen. Aber besser spät als nie, und notfalls eben auch mit einem blauen finanziellen Auge.
Mit der Kontovollmacht ist das auch so eine Sache. Das Konto
lautet auf beider Namen, also Frau X und Herr Y, und Herr Y
wird sich weigern, das Konto zu schließen. Was soll er mit
einem neuen Konto, das immer leer sein wird???
Moment, das ist dann aber doch eine ganz andere Ausgangslage. Vollmacht brauche ich nur für ein fremdes Konto. Bei einem gemeinschaftlichen Konto bin ich direkt selbst befugt. Aber auch für solche Fälle gibt es eine einfache Lösung: Neues Konto anlegen und den AG anweisen zukünftig hierauf zu zahlen und natürlich alle Abbuchungen im eigenen Interesse ebenfalls hiervon laufen lassen. Was nicht im eigenen Interesse ist und wo man keine eigene rechtliche Verpflichtung eingegangen ist, wird widerrufen, damit das gemeinsame Konto nicht noch weiter abrauschen kann.
So wie ich mir die ganze Geschichte vorstelle, ist der „worst
case“ bereits eingetroffen. Aber heißt das gleichzeitig auch,
daß Frau X gar nichts mehr hat? Außer ihren persönlichen
Sachen und ein paar Möbeln, die bereits auf der Straße stehen
und einem Riesenberg Schulden???
Aktuell ja, aber eben auch nur aktuell. Und daher sollte sie jetzt postwendend zu einem netten Anwaltskollegen gehen, und sich dort beraten lassen, damit der Schaden eingedämmt bzw. nicht noch größer wird. Was man im Detail tun kann, kann man nur nach Begutachtung aller Unterlagen und des kompletten, konkreten Falls sagen. Hier enden definitiv die Möglichkeiten eines Internet-Forums.
BTW: Der Anwalt könnte übrigens bei einem ständig Volltrunkenen dann auch mal ein Betreuungsverfahren über diesen anregen, und mit einem Betreuer lässt sich vieles viel leichter klären.