Hallo,
Person A ist selbständig mit einem 1-Mann-Einzelunternehmen und möchte Person B (Halbtags-Angestellte in einer anderen Firma) heiraten. Beide Ehepartner haben getrennte Konten.
Falls die Firma von A irgendwann verklagt werden sollte und daher eine Privatinsolvenz von A notwendig sein sollte, soll eine Gütertrennung bestehen. (Guthaben von A´s Konto wird dann auf B überwiesen und es wird behauptet das alle Wohnungsgegenstände B gehören).
Da jedoch hier im Erbschaftsfall steuerliche Nachteile entstehen soll eine modifizierte Zugewinngemeinschaft abgeschlossen werden mit Zitat „Im notariellen Ehevertrag ist festzulegen, dass bei einer Scheidung kein Zugewinn verlangt werden darf. So bleibt für den überlebenden Ehegatten im Fall des Todes der Anspruch auf den steuerfreien Zugewinn erhalten.“
Wie kann man das so formulieren das im Firmen-Insolvenzfall eine Gütertrennung besteht, d.h. also das A so viel wie möglich Vermögenswerte dann bei B „retten“ kann?
Nachrag: Ich habe gelesen das B auch im Falle der Zugewinngemeinschaft keine Forderungen von A zu bezahlen hat. Falls A verklagt wird mit einer zu hohen Schadensersatzsumme, kann A also behaupten das sämtliche Wohnungsgegenstände B gehören und das Geld auf B´s Konto transferieren, ist das so richtig?
Grüße
Sven
Hallo!
Falls die Firma von A irgendwann verklagt werden sollte und
daher eine Privatinsolvenz von A notwendig sein sollte, soll
eine Gütertrennung bestehen.
Es gibt doch sicherlich auch außerhalb familienrechtlicher Beziehungen Möglichkeiten, im Falle der Insolvenz Geld wegzuschaffen und dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen. Deswegen würde ich die Frage allgemeiner stellen. Sonst hast Du am Ende nur Antworten, wie Du Geschäftspartner mit familienrechtlichen Mitteln linken kannst, obwohl es vielleicht auch andere tolle Wege gibt.
Kein Wunder, dass die Banken immer verlangen, dass sich Ehefrauen doch bitte bis zum eigenen Ruin verbürgen mögen.
Viel Erfolg trotzdem.
Gruß,
Florian.
Kein Wunder, dass die Banken immer verlangen, dass sich
Ehefrauen doch bitte bis zum eigenen Ruin verbürgen mögen.
Viel Erfolg trotzdem.
anzumerken ist vielleicht noch das kein laufender Kredit besteht, sondern es geht schlicht darum um das Risiko von A mit einer unbezahlbaren Summe verklagt zu werden.
Ich denke das der Ehepartner B in keinem Fall von der Privatinsolvenz von A betroffen ist, oder?
Hallo!
Geht’s noch?
anzumerken ist vielleicht noch das kein laufender Kredit
besteht, sondern es geht schlicht darum um das Risiko von A
mit einer unbezahlbaren Summe verklagt zu werden.
Das Risiko lässt sich minimieren, indem man schlicht nur solche Verbindlichkeiten eingeht, die man auch erfüllen kann.
Wenn ich aber vorher schon fragen muss, ob ich im Falle der Insolvenz mein noch vorhandenes Vermögen in der Absicht, es den Gläubigern zu entziehen, auf den Ehepartner verschieben kann, scheint das Gesamtkonzept auf recht wackeligen Füßen zu stehen.
Florian.
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