jemand ist geschieden und hat das Sorgerecht für das gemeinsame Kind (6 Jahre alt). Nun möchte er mit dem Kind verreisen (außerhalb der EU), das Kind muss dann in den eigenen Reisepass eingetragen werden. Dafür bedarf die Einverständinserklärung des anderen Elternteils. Der weigert sich aber diese zu geben. Ist dies rechtens?
wenn dieser geschiedene Jemand ein Sorgerechtsurteil hat, das lautet z.B. „Das alleinige Sorgerecht für Kind A erhält Person B“, dann ist die Einverständniserklärung des anderen Elternteiles „NICHT“ notwendig.
Sollte das Urteil allerdings lauten: Das gemeinsame Sorgerecht für Kind A erhalten die Personen B und C, dann ist die Einverständnis notwendig. Weigert sich der andere Elternteil die Unterschrift zu geben (ist sein ureigenes Recht), bleibt nur der Weg bei Gericht das alleinige Sorgerecht oder das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen. Sobald ein Gerichtsurteil darüber vorliegt, ist die Unterschrift des anderen Elternteiles nicht mehr notwendig.
Kurzer Nachtrag noch:
bin davon ausgegangen, dass es sich um die Eintragung in einen deutschen Reisepass handelt. Wenn es sich um eine andere Nationalität handelt, kann ich die gleiche Prozedure die andere Nationalität nicht bestätigen, da kann das Konsulat evtl. bessere Auskunft zu geben.
Gruß
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