Parscheibe stellen

Vor kurzen kam es in einer runde zum Streitgespräch grund ist folgender.
Die Parkscheibe darf immer z. B. 11:50 geparkt eingestellt auf
12:00 Uhr.
Meine Freunde sagten sie muß auf 11:30 gestellt werden, sonst würde das eine Sraftat sein. Wer hat Recht ?
Anne

Liebe Anne,

ich versteh nur Bahnhof. Kannst du mal versuchen, dein Anliegen deutlicher zu machen?

Oder steh ich dermaßen auf dem Schlauch?

Gruß
Nita

Hallo erstmal,

richtig ist es, die Parkscheibe immer auf die nächste volle halbe Stunde einzustellen, und da gibt es auch kein Vertun. Denn nur so ist doch die genehmige Parkdauer überprüfbar erreichbar (ggf. hat man eben Glück und 29 Minuten mehr). Würde man die Uhr zurückstellen, hätte man sonst ja ggf. maximal 29 Minuten weniger Parkzeit, als die Ausschilderung eigentlich anzeigt.

Gruß vom Wiz

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Hi

Google Dir einen :smile:

http://www.verbrauchernews.de/artikel/0000016991.html

Du hast recht - wenn Du 11:50h kommst darfste 12:00h einstellen.
Du musst immer den nächst höheren gelegenen Wert / Uhrzeit eintragen…

Zitat aus dem Link:
Richtig eingestellt schafft eine Parkscheibe im Gegensatz zu den Parkautomaten einen Zeitgewinn für den Fahrer: Denn sie wird immer auf die nächste volle halbe Stunde nach der Ankunftszeit vorgestellt. Parkt beispielsweise ein Autofahrer seinen Wagen um 9.05 Uhr in einer Zone mit zwei Stunden Höchstparkdauer, darf er die Parkscheibe auf 9.30 Uhr einstellen. Den Parkplatz muss er erst um 11.30 Uhr wieder verlassen.

Grüße

Blue

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Und eine Straftat ist es auch nicht sondern eine Ordnungswidrigkeit :wink:

und jetzt taugt’s auch für’s Archiv.

Elke

Wieso Bahnhof ? Steht nichts von drin !Andere haben gut geantwortet darum an alle Danke.
Anne

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