Motor warmlaufen lassen ... darf man das ?

Hallo,

seit Tagen nervt hier ein Autofahrer, der jeden Morgen gemütlich sein Auto vor der Tür anlässt, dann aussteigt und die Schreiben freikratzt. Zusätzlich werden im Auto (Diesel natürlich, weils da besonders Spaß macht) noch Reisevorbereitungen getroffen und nach 5 oder 6 Minuten geht es los.

Mal vom schlechten Benehmen und dem Schaden des Motors abgesehen - darf man das oder nicht ? Wenn nicht, dann wäre für mich mal prinzipiell die rechtliche Grundlage interessant, nur einfach so, denn da geistern ja einige Fehlinterpretationen durch die Gegend.

Danke und Gruß,
Stefan

LärmVO
Du müßtest mal in die LärmVO Deines Bundeslandes schauen.
In Hessen findet sich dort zum Beispiel folgende Regelung:

"§ 4
Benutzung und Betrieb von Fahrzeugen
Bei der Benutzung und dem Betrieb von Land- und Wasserfahrzeugen ist auch in den Fällen, in denen das Straßenverkehrsrecht oder Vorschriften zum Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen keine Anwendung finden, jedes vermeidbare Geräusch zu unterlassen, das eine andere Person beeinträchtigen kann. Insbesondere ist es verboten,

  1. lärmerzeugende Motoren unnötig oder unnötig laut laufen zu lassen,

  2. Schallzeichen außer zur Warnung abzugeben,

  3. Fahrzeugtüren oder Garagentore unnötig laut zu schließen,

  4. lärmerzeugende Motoren von Krafträdern oder von Fahrrädern mit Hilfsmotoren in unmittelbarer Nähe von Wohnungen sowie in freier Natur ohne Notwendigkeit zu starten oder laufen zu lassen,

  5. beim Be- und Entladen von Fahrzeugen unnötig Lärm zu erzeugen."

Ciao, Wotan

Guten Morgen Stefan,

ich habe jetzt keinen Paragraphen parat, aber es ist in Deutschland verboten.

Da hilft dann das Ordnungsamt. Anrufen und nachfragen oder kommen lassen.

Gruß

Britta

Mal vom schlechten Benehmen und dem Schaden des Motors
abgesehen - darf man das oder nicht ?

Hallo !

Für den Motor ist es besser, wenn er im Winter, vor einem Schnellstart, erstmal etwas läuft und das Öl etwas wärmer wird. Du selbst müßtest es an Deinem Wagen merken, dass er sich anfangs schwer schalten läßt. Das kommt durch das kalte öl und kann schon mal, bei kaltem Start, Schaden anrichten.

Schlechtes Benehmen? Welcher Wagen macht denn heute noch Lärm? Man hört doch bei den Autos heute nur noch die Reifengeräusche!

Ich könnte immer an die Decke springen, wenn meine Frau sich morgens in den Wagen setzt. Es sich erstmal gemütlich macht. Den Sitz, den Spiegel, alles Mögliche einstellt. Dann den Gang reinlegt und ihn anläßt und abdüst. Wrum läßt sie ihn nicht gleich laufen und stellt dann alles ein? Das wäre für den Motor jedenfalls besser.

Erst seitdem Benzin so teuer ist, wird ein Warmlaufenlassen als falsch beschrieben. Vorher wurde es empfohlen. Es kostet natürlich Kraftstoff und ist nicht gut für den Durchschnittsverbrauch. Deshalb empfehlen Autohersteller das Warmlaufe nicht mehr.

mfgConrad

Quatsch
http://www.dettenhausen.de/de;home;d:1080.htm

Hallo,

alles ganz nett, aber es scheitert an der Durchsetzung in der Praxis. Das sind doch alles nur Papiertiger. Das örtliche Ordnungsamt ist an solchen Dingen hier jedenfalls nicht interessiert.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

http://www.dettenhausen.de/de;home;d:1080.htm

Was die Gemeinde Deppenhausen dazu sagt, interessiert doch nicht.

Frag mal einen KFZ-Mechaniker, ob das „Quatsch“ ist.

Hallo.

Für den Motor ist es besser, wenn er im Winter, vor einem
Schnellstart, erstmal etwas läuft und das Öl etwas wärmer
wird. Du selbst müßtest es an Deinem Wagen merken, dass er
sich anfangs schwer schalten läßt. Das kommt durch das kalte
öl und kann schon mal, bei kaltem Start, Schaden anrichten.

Das war der technische Stand Anno Leipzig-Einundleipzig. Der Motor unterliegt im kalten Zustand einem überproportional hohen Verschleiß; deswegen sollte es das Ziel sein, ihn so schnell wie möglich auf Betriebstemperatur zu bringen. Die beste Möglichkeit dafür ist eine Standheizung; wenn man keine hat, ist es allemal besser, mit vernünftigen Drehzahlen loszufahren als die Kiste im Leerlauf vor sich hintuckern zu lassen. Selbstversuch : Wie lange dauert es, bis die Temperaturanzeige beim Warmlaufen im Stand reagiert? Wie lange dauert es im Fahrbetrieb? Na siehste …

Rein rechtlich gesehen hilft ein Blick in die STVO : §1,2 Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. oder auch §30,1 Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden. Im §49 sind Verstöße als Ordnungswidrigkeiten benannt.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.php

Gruß Eillicht zu Vensre

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Hallo,

das liest sich aller immer sehr schön, und hat ja sicher auch seinen Grund.

In der Praxis ist das aber oft nicht machbar. Ich selbst habe damit zwar kein Problem, da das Auto in der Garage steht, und deshalb die Scheiben frei sind. Aber wenn ich mal woanders bin, und die Scheiben freikratzen muß, und erst beim wegfahren den Motor anlasse, dann beschlagen die Scheiben nach wenigen Metern von innen. Was mich natürlich für ein paar Minuten zum Anhalten zwingt. Also auch wieder eine Warmlaufphase, aber ich stehe zusätzlich anderen im Weg.

Ich halte dieses Verbot für nicht praxisgerecht. Im übrigen sehe ich morgens wesentlich mehr Fahrzeuge mit laufenden Motoren vor Bäckereien stehen, als vor Garagen.

Gruß,
Klaus

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Frag mal einen KFZ-Mechaniker, ob das „Quatsch“ ist.

Habe ich. Ich weiß ja nicht, von was für Autos Du sprichst oder was Du für eine Mühle fährst, aber bei modernen Autos gilt:
Ein kalter Motor verbraucht viel Kraftstoff, der Schadstoffausstoß ist daher in dieser Phase um ein Vielfaches höher als bei einem betriebswarmen Motor. Ein Motor im Leerlauf benötigt sehr lange, um auf Betriebstemperatur zu kommen, noch dazu dauert es länger, bis die richtige Arbeitstemperatur des Katalysators erreicht ist.
Durch sofortiges Losfahren wird der Motor im Fahrbetrieb schneller warm und nicht nur der Gesamtverbrauch niedrig gehalten: In der Folge erhöht sich auch die Lebensdauer, weil der Motor „warm“ nicht so stark verschleißt wie in kaltem Zustand.

Zeig´ mit irgendwas/irgendeinen (außer Dir), der was anderes sagt.

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Hallo Conrad,

vielleicht hättest du dir den Artikel erstmal durchlesen sollen. Deine Kenntnisse sind wirklich etwas veraltet.

Ich zitiere mal aus dem Artikel:

„Eine kurze Leerlaufphase von 10-20 Sekunden reicht in den meisten Fällen aus, um einen ausreichenden Schmierfilm im Motor zu erhalten.“

Ein KFZ-Mechaniker wird dir auch nichts anderes erzählen. Es sei denn er redet gerade von einem 25 Jahre alten Wagen.

Gruß

Phoebe

alles ganz nett, aber es scheitert an der Durchsetzung in der
Praxis.

Ist das mein Problem? Es wurde nach der gesetzlichen Reglung gefragt, ich habe sie genannt.

Das sind doch alles nur Papiertiger. Das örtliche
Ordnungsamt ist an solchen Dingen hier jedenfalls nicht
interessiert.

Dann würde ich denen mit einer Untätigkeitsklage drohen.

Hallo Conrad!

Für den Motor ist es besser, wenn er im Winter, vor einem
Schnellstart, erstmal etwas läuft und das Öl etwas wärmer
wird.

Und warum muß das Auto dafür unbedingt still stehen? Bei -20°C starten, den Gang möglichst brutal reinreißen, um sodann mit Vollgas loszujagen, tut dem Blechle gewiß nicht gut. Dennoch kann man sofort mit zurückhaltender Fahrweise losfahren und wird damit sehr viel schneller ordentliche Betriebstemperatur als im Stand erreichen. Es gibt wirklich keinen technischen Grund, vorher den Mitmenschen unbedingt lästig fallen zu müssen.

Welcher Wagen macht denn :heute noch Lärm?

Lärm und Gestank. In morgendlicher frischer Luft im Wohngebiet fällt das durchaus auf.

Erst seitdem Benzin so teuer ist, wird ein Warmlaufenlassen
als falsch beschrieben. :Vorher wurde es empfohlen.

Ja früher. Früher würden Ehefrauen und Kinder täglich verprügelt, war der Hausherr spätestens mittags besoffen und galten die Franzosen als Erbfeinde. Genau zu der Zeit ließ man Autos warmlaufen. Die hatten vorne noch 'ne Kurbel. Oder Scheitholz auf dem Gepäckträger. Den Holzvergaser mußte man tatsächlich lange genug anheizen :wink: http://images.google.de/images?q=tbn:Q6LcIA1eXwzO0M:…
http://images.google.de/images?q=tbn:yIqX7hR2i6HDsM:…
http://images.google.de/images?q=tbn:Bk5TYaluTXCyMM:…
http://images.google.de/images?q=tbn:stuck_out_tongue:LCoen2n61QBOM:…

Gruß
Wolfgang

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Hallo!

Dann würde ich denen mit einer Untätigkeitsklage drohen.

Ordnungsrecht ist von Ermessensentscheidungen geprägt. Und da haben wir lediglich einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung, so dass eine Klage nur begründet sein kann, wenn eine Ermessensreduktion auf Null vorliegt, weil andernfalls das Gericht gar keine Verpflichtung aussprechen kann. Und wie man diese Ermessnsreduktion auf Null beim Nichteinschreiten gegen laufende Motoren begründen soll, ist mir schleierhaft.
Demnach würde ich als Ordnungsamtsmensch beim Drohen mit einer Klage darauf hinweisen, dass dem einzelnen grundsätzlich kein Anspruch auf ordnungsrechtliches Einschreiten gegen Dritte zusteht.

Gruß,

Florian.

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http://www.stoexperts.de/baypol/fundg

Die LärmVO in Hessen ist seit dem 01.01.2005 (ja 2005) aufgehoben!

Gruß aus einem hessischen Ordnungsamt
Robert

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nö, siehe StVO
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_30.php

siehe auch

http://home.arcor.de/bastian-voelker/fun/vri-richtig…

Ziff. VIII Nr. 30

ElC.

Die LärmVO in Hessen ist seit dem 01.01.2005 (ja 2005)
aufgehoben!

Uups. Ist halt nicht so wirklich meine Baustelle - muß ich meinen alten Zezschwitz wohl doch mal entsorgen… :wink:
Weißt Du, ob das in allen Bundesländern der Fall ist?

Gruß aus einem hessischen Ordnungsamt

Ha: dann kannst Du uns ja vielleicht sagen, ob es einen Anspruch des Bürgers auf oder eine Verpflichtung des Ordnungsamtes zum Einschreiten des Amtes gibt!? Mir ist, als wäre das so, ich habe allerdings keine Zeit, mich länger damit zu befassen…

Ciao, Wotan

Hallo!

Ha: dann kannst Du uns ja vielleicht sagen, ob es einen
Anspruch des Bürgers auf oder eine Verpflichtung des
Ordnungsamtes zum Einschreiten des Amtes gibt!?

Das es den grundsätzlich nicht gibt habe ich Dir ja schon gesagt.
Ich empfehle die Lektüre des OBG oder PolG, da stehen nur Ermessensnormen drin. Dann empfehle ich § 114 VwGO und schon kannst Du Dir klar machen, dass eine Klage nur begründet sein kann, wenn eine Ermessensreduktion auf Null vorliegt, folglich nur noch eine einzige Entscheidung, nämlich „Einschreiten“ rechtmäßig wäre. Denn das ist der einzige Fall, in dem die Behörde eigentlich kein Ermessen mehr hat und das Gericht eine Verpflichtung aussprechen kann.
Eigenes Ermessen auszuüben ist doch dem Gericht nicht erlaubt, so dass nur in diesem Fall eine Verpflichtung ausgesprochen werden könnte.
Und eine Ermessensreduktion auf Null liegt regelm. nur vor bei erheblichen Gefahren für besonder bedeutsame Rechtsgüter, so dass zum Beispiel bei den derzeitigen Temperaturen der Obdachlose gegen die Gemeinde einen Anspruch auf Unterbringung hat, weil sein Übernachten draußen eine Gefahr für sein Leben und damit die öffentliche Sicherheit darstellt.
Im übrigen könnte man in unserem Fall schon daran zweifeln, ob die Normen der StVO, gegen die derjenige Verstößt, der den Motot laufen lässt, Drittschutz begründen in der Form, dass eine Berufung auf diese Norm die Klagebefugnis begründen kann. Denn für eine Klage braucht man ja immer noch ein subjektives öffentliches Recht, das verletzt sein kann.
Am Ende wäre Deine Untätigkeitsklage vielleicht sogar unzulässig…unbegründet wäre sie aber aus den genannten Gründen bestimmt. Ein Hoch auf die Berufshaftpflichtversicherung :wink:

Gruß,

Florian.

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