Garantie ohne original Kaufbeleg?

Hallo,
wie ist das denn, wenn man gebraucht z.B. einen Computer kauft und keinen original Kaufbeleg vom Verkäufer bekommt?
Hat man trotzdem ein Anrecht auf Garantie?

Danke für Rat!

Viele Grüße
Carolin

Servus!

Hat man trotzdem ein Anrecht auf Garantie?

Ein Anrecht auf Garantie hat man nur, wenn auch ein Garantievertrag geschlossen wurde (siehe irgendwo in den FAQ den Artikel zum Unterschied Garantie-Gewährleistung).

Ein Anrecht auf Mängelgewährleistung hat man selbstverständlich auch. Es ist nur doof, wenn der Verkäufer bestreitet, den Computer überhaupt oder in der gesetzlichen Frist verkauft zu haben. Dann kann man es nicht beweisen, steht dumm da und kennt fortan den Unterschied zwischen „Recht haben“ und „Recht bekommen“.

wie ist das denn, wenn man gebraucht z.B. einen Computer kauft
und keinen original Kaufbeleg vom Verkäufer bekommt?
Hat man trotzdem ein Anrecht auf Garantie?

Hallo,

grundsätzlich musst du zwischen der (freiwilligen) Garantie (i.d.R. durch den Hersteller, nicht durch den Händler !!) und der gesetzlich geregelten Sachmängelhaftung unterscheiden.

Einen Garantieanspruch musst du grundsätzlich beim Garantiegeber (i.d.R. der Hersteller) geltend machen.

Die Garantiefrist beginnt grundsätzlich an dem Tag des Kaufvertrages zu laufen. Einen Kaufnachweis musst du erbringen. Der Originalkaufbeleg ist normalerweise die einfachste Möglichekeit diesen Nachweis zu erbringen.
Aber auch andere „Kaufnachweise“ können/müssen akzeptiert werden, so z.B. eine ordentliche Eidesstattliche Versicherung oder einen vertrauenswürdigen Zeugen (nicht unbedingt der nette Kumpel um die Ecke im Schlamper-Look).

Kurzum: Um einen Garantieanspruch geltend zu machen muss lediglich ein Kaufnachweis - egal in welcher Form - erbracht werden.

Hoffe geholfen zu haben

MfG

Manowarfan

Hallo,

grundsätzlich musst du zwischen der (freiwilligen) Garantie
(i.d.R. durch den Hersteller, nicht durch den Händler !!) und
der gesetzlich geregelten Sachmängelhaftung unterscheiden.

Stimmt.

Einen Garantieanspruch musst du grundsätzlich beim
Garantiegeber (i.d.R. der Hersteller) geltend machen.

Stimmt.

Die Garantiefrist beginnt grundsätzlich an dem Tag des
Kaufvertrages zu laufen.

Wohlgemerkt: des ERSTEN Kaufvertrags. Mit dem Weiterverkauf hat der Hersteller natürlich nichts zu tun. Und weil Garantiebedingungen ziemlich frei vom Hersteller bestimmbar sind, kann es sogar sein, daß nur dem ERSTEN Käufer Garantie gewährt wird und ein Weiterverkauf ausgeschlossen ist.

Einen Kaufnachweis musst du
erbringen. Der Originalkaufbeleg ist normalerweise die
einfachste Möglichekeit diesen Nachweis zu erbringen.
Aber auch andere „Kaufnachweise“ können/müssen akzeptiert
werden, so z.B. eine ordentliche Eidesstattliche Versicherung
oder einen vertrauenswürdigen Zeugen (nicht unbedingt der
nette Kumpel um die Ecke im Schlamper-Look).
Kurzum: Um einen Garantieanspruch geltend zu machen muss
lediglich ein Kaufnachweis - egal in welcher Form - erbracht
werden.

Sorry, das ist falsch, das gilt nur für die Sachmängelhaftung.
Es kommt auf die Garantiebestimmungen an. Da kann sogar drinstehen, daß ohne Einsendung einer Registrierungspostkarte gar nichts läuft. Und natürlich auch, daß die Garantie nicht ohne Originalbeleg gilt.

Gruß
Axel (ianal)

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