Sozialversicherung während Praktikum

Moin,

mal angenommen, jemand habe sein Studium beendet und sei noch in seinem ursprünglichen Beruf berufstätig. Dieser Jemand wolle nun - bevor er eine neue Stelle antritt - die Möglichkeit nutzen und ein Praktikum absolvieren, um dazuzulernen und neue Perspektiven kennen zu lernen.

Dieser Jemand habe nun seinen bisherigen Arbeitsplatz zum 31.03. gekündigt und fange am 01.05. an einer neuen Stelle an. Den April will er für das o.g. Praktikum nutzen. Den einen Monat ohne Verdienst würde er verkraften können.

Aber wie sähe es in diesem Monat mit der Sozialversicherung aus? Wie wäre er bsw. krankenversichert? Wäre dieses evt. anders, wenn er im Praktikum einen gewissen Zuschuss (sagen wir mal 300 €) bekäme? Müßte er sich privat versichern?

Danke für die Beantwortung der Frage,
Claus

HallO!

aus? Wie wäre er bsw. krankenversichert? Wäre dieses evt.
anders, wenn er im Praktikum einen gewissen Zuschuss (sagen
wir mal 300 €) bekäme? Müßte er sich privat versichern?

Also ich habe mich jetzt mal ein wenig umgesehen. Zuerst dachte ich an eine ganz normale Pflichtversicherung, weil die für Praktikanten normalerweise besteht. Allerdings spricht das Gesetz da von bestimmten Praktika, vorgeschriebenen Praktika. Hier geht’s je eher darum, mal was anderes kennenzulernen, so dass ich das hier nicht bejahen würde. In Betracht kommt also eine Versicherung als ganz normal beschäftigter nach § 5 SGB V.
Weil aber nichts oder wenig gezahlt wird, würde ich an eine Versicherungsfreiheit wegen geringfügiger Beschäftigung nach § 7 SGB V denken.
Also ich würde bis hier sagen: Während des Praktikums wäre die Person versicherungsfrei.

Aber ich würde auch sagen: Wenn die betroffene Person das Risiko, nicht krankenversichert zu sein, nicht tragen will, könnte sie nach § 9 SGB V freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten, wenn ich:
"Der Versicherung können beitreten:

  1. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und … unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren…"

Nicht völlig falsch verstehe.

Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen, wobei ich gerade in der Sozialversicherung betonen muss: Alle Angaben ohne Gewähr :wink:

Und hier noch ein Link dazu:

http://www.ikk.de/ikk/generator/ikk/fuer-arbeitgeber…

Gruß,

Florian.

Hallo,
mein Vorredner liegt da völlig richtig mit seiner Antwort,
ergänzend noch dazu - wenn das Beschäftigungsverhältnis von vorneherein
befristet ist, wie in diesem Fall auf einen Monat, dann ist es
kurzfristig (unter zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage) und somit muss der
Arbeitgeber nicht einmal die Pauschale für die geringfügige Tätigkeit
entrichten.
Für die Krankenversicherung gibt es drei Möglichkeiten

  1. freiwillige Versicherung für einen Monat (nicht empfehlenswert)
  2. Familienversicherung (wenn Asspruch und nicht mehr als 400,00 €)
  3. nichts tun (kann man machen - spart auch u.U. Geld - wichtig ist
    nur, dass neues Beschäftigungsverhältnis auch krankenver-
    sicherungspflichtig ist.
    Gruss
    Günter Czauderna

Moin Guenter,

  1. freiwillige Versicherung für einen Monat (nicht
    empfehlenswert)

das wäre dann das, was ein Selbständiger auch als Versicherung hat, also von der Hausnummer her 300-400 €?

  1. Familienversicherung (wenn Asspruch und nicht mehr als
    400,00 €)

Der Anspruch würde nicht bestehen.

  1. nichts tun (kann man machen - spart auch u.U. Geld -
    wichtig ist
    nur, dass neues Beschäftigungsverhältnis auch krankenver-
    sicherungspflichtig ist.

Nichts tun hieße dann aber auch nicht krankenversichert, richtig?

Gruß,
Claus

Moin Florian,

oha, das hört sich ja alles nicht gerade unkompliziert an…
Das muss wohl wirklich mal ganz in Ruhe abgeklärt werden.

Gruß,
C.

Hallo Claus,

  1. Nein, der Beitrag wäre incl. Pflegeversicherung ca. 118 - 130 €
    je nach Kasse, da fikt. Bemessungsgrundlage 816,67 € Einkommen wären.

  2. Krankenversichert= ja - der Gesetzgeber räumt in diesem Falle
    einen nachgehenden Leistungsanspruch für die Dauer eines Monats
    ein, sogar Krankengeld würde gezahlt werden.
    Gruss
    Günter

Hallo!

  1. Krankenversichert= ja - der Gesetzgeber räumt in diesem
    Falle
    einen nachgehenden Leistungsanspruch für die Dauer eines
    Monats
    ein, sogar Krankengeld würde gezahlt werden.

Quelle? Ich finde was vergleichbares nur für die studentische Krankenversicherung - ansonsten würde ich sagen, dass die Mitgliedschaft in der KV nach § 190 II SGB V mit dem Tag des Endes des Beschäftigungsverhältnisses endet - und einen Tatbestand nach § 5 SGB V erfüllt man dann ja auch nicht mehr, so dass man auch nicht mehr versicherter ist…aber so wirklich logisch ist ja Sozialrecht nicht, deswegen bitte ich Dich mal um einen kleinen Hinweis, wo ich da was finden kann.

Gruß,

Florian.

Hallo!

Also nach meinem Verständnis - aber das kann falsch sein - ich habe ja oben gelesen, dass man u.U. noch einen Monat weiterversichert ist, auch wenn ich da keine Gesetzesgrundlage gefunden habe bisher - ist das nicht so schwer.
Wenn man ein so geringes Einkommen hat, ist man versicherungsfrei. Das bedeutet ganz einfach, man ist nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Es ist nicht so, wie viele Menschen meinen, dass man in Deutschland unbedingt eine Krankenversicherung haben müsste. Sofern man keinen Tatbestand nach § 5 SGB V erfüllt bzw. Versicherungsfrei ist und nicht freiwillig oder Familienversichert, ist man eben nicht in der GKV versichert.
Wenn man allerdings keine Krankenversicherung hat, muss man sich an amerikanische Verhältnisse gewöhnen und die American Express bereithalten anstatt der Versichertenkarte :smile:
wenn das allerdings wirklich stimmt, dass man noch einen Monat nach Ende der Versicherungspflicht einen Anspruch gegen die KK hat, kann ja sowieso nichts passieren…

Gruß,

Florian.

Hallo,
versuch es mal mit § 19 Abs. 2 SGB V
Gruss
Günter Czauderna

Dankeschön! OwT
Danke

Hallo Guenter,

  1. Nein, der Beitrag wäre incl. Pflegeversicherung ca. 118 -
    130 € je nach Kasse, da fikt. Bemessungsgrundlage 816,67 € Einkommen
    wären.

Okay, das ist ja noch erträglich. Denn unversichert bleiben würde derjenige sicher nicht sein wollen. Man kennt das ja, 33 Jahre gesund und just dann passiert was…

  1. Krankenversichert= ja - der Gesetzgeber räumt in diesem
    Falle einen nachgehenden Leistungsanspruch für die Dauer eines
    Monats ein, sogar Krankengeld würde gezahlt werden.

Das hieße dann also: Kündigen zum 31.03., am 01.05. im neuen Job anfangen und keine V-Lücke haben? Also alles problemlos?

Gruß,
Claus