Wir nehmen mal an die Satzung des Jagdschützenclub dingsdorf ist neutral sagt nichts aus über Fristen und sowas.
Jetzt soll ein Preisschießen, wie jedes Jahr veranstaltet werden und Teilnehmerin A hätte keine geeignete Waffe, sondern nur eine wenig geeignete Waffe, (kein Zielfernrohr) geschossen wird mit 222Rem auf 100m.
Der Verein besitzt eine Vereinswaffe, die soll aber nicht zur Verfügung stehen jeder soll mit seiner Waffe schießen. Die meisten im Verein sind Jäger und die haben alle ein Glas drauf, daß man für die „Vereinsdisziplin“ laufende Scheibe nicht braucht. So nehmen die Waidmänner das Glas halt normalerweise ab. Jetzt beim Preisschießen natürlich nicht.
Teilnehmerin A ist die einzige Nichtjägerin im Verein. Sie ist etwas älter und hellwach.
Hätte Teilnehmerin A eine Change, nach der Einladung, (die wird sehr kurzfristig sein ca 1 Woche) bei der mutmaßlich diese Einschränkung (Eigene Waffe sie hat das vorab gehört) genannt sein wird, per Einstweiliger Anordnung gerichtlich zu kippen, das heist der Verein hat daß schießen mit der Vereinswaffe zu gestatten und hilfsweise die Durchführung des Preisschießen zu untersagen, bis die Vereinswaffe für alle (die damit schießen wollen) zur Verfügung steht.
Teilnehmerin A räumte in aller Regel immer alle Preise ab das sorgte für Neid.
Die Waffe im Vereinseigentum kostet fast 2000Euro ihre eigene knapp 500. aber offene Visierung ist bei der Art, die sonst nicht geschossen wird, praktisch ohne Aussicht.
Normal ist und war in Vergangenheit nur die quer laufende Scheibe da braucht man kein Glas deshalb hat sie keines. Sie soll halt am absahnen gehindert werden, deshalb hat man sich das ausgedacht.
Es sah bisher bei den Preisschießen immer so aus, daß Sie die Nase vorn hatte, die hatten wohl alle gedacht bei Ihr locker landen zu können, die Waidmänner. Dumm gelaufen.
Also gibts für sowas eine Einstweilige Anordnung des Gerichts ?
Was kostet die wenn man die Beantragt.
Wer trägt die Kosten
jeder Verein hat das Recht, Preisschießen nach Gutdünken auszurichten, solange die Sicherheit am Stand gewahrt bleibt.
Intelligente Schützinnen erkennen an, dass der Frieden im Verein unheilbar gestört ist und suchen sich einen neuen, das kann man auch beliebig oft machen. Intelligente Vereinsvorstände richten einmal im Jahr ein Duselschießen aus, bei dem auch mal die nicht ganz so guten Schützen etwas gewinnen können.
habe ich gerade ein Dejavu oder hatten wir genau diese Geschichte nicht schon mal (allerdings mit einem angeblichen Schützenverein) nicht erst vor ein paar Wochen???
Und ich bleibe dabei: Gerichte, Einstweiliger Rechtsschutz, … hat im Vereinsleben nichts zu suchen. Entweder man versteht sich, oder man trennt sich!
Jetzt soll ein Preisschießen, wie jedes Jahr veranstaltet
werden und Teilnehmerin A hätte keine geeignete Waffe, sondern
nur eine wenig geeignete Waffe, (kein Zielfernrohr) geschossen
wird mit 222Rem auf 100m.
Gehen wir davon aus, dass jemand, der sich hier eine Antwort überlegt, sich Zeit nimmt, nachdenkt, eventuell was nachlesen muss. Er würde also Zeit investieren. Deswegen sollte auch derjenige, der eine Frage stellt, etwas Zeit investieren. Wenn man ein Posting fertig hat, warum liest man es nicht einfach noch einmal durch und fragt sich, ob man auch dann verstehen würde, worum es gehen soll, wenn man es nicht selbst geschrieben hätte?
Aber egal…Kann es sein, dass eben genau diese Frage nach dem Anspruch auf Benutzung der Vereinswaffe vor einigen Wochen schonmal von vorne bis hinten durchgekaut wurde? Ich kann mich da ganz ganz dunkel erinnern…
Ich würde mich wundern, wenn Heute andere Antworten kämen als damals…vielleicht hilft ein Blick ins Archiv. Ansonsten hilft vielleicht der Gang zum Rechtsanwalt…der wird sich freuen und das Amtsgericht hat ja auch sonst nichts zu tun.
Also bei dieser Buchstabensuppe braucht man ja wirklich einen Freischwimmer
Aber die Kurzfassung soll wohl die sein, dass Chancengleichheit im Bezug auf das Schiessmaterial hergestellt werden soll. Immerhin ist da jemand so ambitioniert, die Meisterschaft ein weiteres Mal zu gewinnen…
Oder ?
Aber wie schon gesagt: entweder man ist dabei, oder Mann/Frau lässt es.
Aber wie schon gesagt: entweder man ist dabei, oder Mann/Frau
lässt es.
Zumal es ja von einer schwer kranken Vereinskultur zeugt, wenn nicht das Mitmachen im Vordergrund steht, sondern offenbar das Gewinnen. Was ist das denn für ein „Verein“?
Noch eine Frage: Wieso kommt es dir eigentlich so sehr auf das BGB an? Bei einer „einstweiligen Anordnung“ würde man doch zunächst mal an die ZPO denken… darf jemand, der dir antwortet, wirklich nur aus dem BGB zitieren???