Domaingrabbing

Hi,

Person A hat Anfang November für Anfang Januar fristgericht ein Webspace-Paket bei einem Internet-Provider gekündigt. Kurz nach gefaxter Kündigung wird sie vom Internet-Provider zu den beiden Domains extra befragt. Sie meint, diese würden umgezogen werden, wozu noch Zeit sei. Um Weihnachten rum stellt sie einen KK-Antrag für Domain 1 zu Provider 1 und einen KK-Antrag für Domain 2 zu Provider 2. Für sie ist soweit die Angelegenheit erledigt.

Nun stellt sie gestern fest, dass ihre eine Domain von einer anderen Person neu registriert worden ist, während die andere Domain immer noch beim Noch-Provider ist.

Um nur anhand eines Beispiels aufzuzeigen wie dieser Provider „drauf ist“: sie möchte wissen, was es mit dem Weihnachten gestellten KK-Antrag für Domain 1 nun auf sich hat. Antwort des Noch-Providers, die Domain wäre schon längst auf „unlocked“, was der künftige Provider bestreitet. Ein Mitarbeiter einer weiteren, großen Providerfirma, meint dazu, dass die letzte Änderung gestern gegen 14 Uhr stattgefunden habe, was ziemlich kurz nach ihrer letzten Anfrage geschah. Jetzt frage ich mich, wenn eine Domain auf „unlocked“ bereits steht, was gibt es dann hier noch groß zu ändern? Der Provider meint dazu, die Domain wäre in der Tat schon auf „unlocked“ gewesen, doch ein Kollege hätte noch ein Domainupdate gemacht. Häh?

Doch das Problem ist Domain 2. Der Internet-Provider behauptet, er habe ihr eine E-Mail geschrieben, in der er ihr mitteilte, dass würde kein KK-Antrag gestellt werden, die Domain am 23.1. an die Denic zurück ginge. Diese E-Mail hat sie nie erhalten. Eine bereits MEHRFACH angeforderte Kopie dieser E-Mail steht noch aus.

Desweiteren steht in den AGB, dass der Internet-Provider, wenn ein KK-Antrag nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt, eine Domain löschen darf. In der E-Mail jedoch schreibt er von einer Rückgabe an die Denic. Darauf geht er in den E-Mails nicht ein. Diese Rückgabe ist jedoch nicht erfolgt, die Domain wurde gelöscht.

Diese Kundin hatte schriftlich dem Internet-Provider mitgeteilt, dass sie die Domains umziehen würde, hatte einen KK-Antrag gestellt und dann nichts mehr gehört. Ihr Verschulden mag sein, dass sie nicht nochmal früher nachgefragt hat bzw. dass sie vergessen hatte bzw. nicht mehr wußte, dass ein KK-Antrag auch über das System des neuen Providers gestellt werden muss.

Doch es wäre doch auch an den beiden Internet-Providern gewesen mal eine E-Mail zu senden.

Wie dem auch sei, die Domain ist nun bei einem Domaingrabber. Ein Disput-Antrag wurde bereits gestellt. So sich dieser Domaingrabber gibt, betreibt diese Firma das Domaingrabbing im größeren Stil. In einem Schreiben an einen Kunden der seine Domain zurück haben wollte, erhielt dieser neben der Rechnung noch ein paar unfreundliche Worte. Er sollte zwar „nur“ 60 EUR für die Rückgabe der Domain zahlen, doch er meinte, dass er darauf verzichtet hätte, eben auch weil er nicht wußte, wenn er das Geld ins Ausland schickt, ob er die Domain überhaupt zurück bekommen hätte.

Der Internet-Provider tut so als hätte er gänzlich korrekt gehandelt. Er betont in einer aktuellen E-Mail nochmal dass er die Freigabe der Domain mitgeteilt habe, schickt jedoch keine angeforderte Kopie dieser angeblich versandten E-Mail. Auch behauptet er keinen KK-Antrag erhalten zu haben, derweil dieser sicherlich erfolgreich gefaxt worden war. Er meint, dass kein KK-Antrag gestellt worden ist, würde sich durch die Denic-Protokolle belegen lassen. Wenn ihm ein KK-Antrag gefaxt wurde, wie soll das bitte in den Denic-Protokollen ersichtlich sein? Okay, vielleicht bezieht er sich dabei auf den nicht gestarteten KK-Antrag des neuen Providers, bei dem nur das Fax und kein KK-Antrag im System gemacht wurde.

Was würdet Ihr in puncto Domainrückführung und Internet-Provider unternehmen?

Ciao,
Romana

Hallo Romana!

Wenn Du Deine Frage deutlich kürzer faßt und in allgemeiner Form stellst, erhöhen sich die Chancen auf hilfreiche Antworten.

In einschlägigen Gesetzestexten und Duden sind Begriffe wie „KK-Antrag“ und „Domain unlocked“ nicht zu finden. Eine Erläuterung fördert das Verständnis.

Gruß
Wolfgang

Hi Wolfgang,

ein KK-Antrag wird für eine Domain bei einem Providerwechsel gestellt. Wenn eine Domain bei einem Provider ist, ist sie auf „locked“, soll sie freigegben werden, sodass sie ein anderer Provider zu sich ziehen kann, wird sie auf „unlocked“ gestellt. Dies soweit ich es verstehe.

Ciao,
Romana