Unterhalt als Hausmann und Elternzeit

Eine kleine Sache, die mir im angestoßen durch die Diskussion um das neue Elterngeld durch den Kopf geht.
Hat vielleicht mit der konkreten Umsetzung des neuen Elterngeldes nur bedingt etwas zu tun.

Es soll ja wohl so sein, dass sich sowohl Vater als auch Mutter an der Elternzeit teilnehmen sollten. Heisst, beide verbringen einen Teil als Hausfrau bzw. Hausmann.

Wie sieht das aber aus, wenn der Mann bereits zum zweiten Mal verheiratet ist und Kinder aus der ersten Ehe hat.

Laut Urteil vom BGH Karlsruhe [1] ist der Mann aber verpflichtet, auch während der Zeit als Hausmann den vollen Unterhalt zu zahlen.

Finanziell wäre das vermutlich eine starke Belastung, zumal dann, wenn die neue Partnerin weniger verdient als der Mann.

Wie bringt man diese beiden Sachen zusammen? Habe ich da etwas übersehen, um es zusammenbringen zu können oder etwas falsch verstanden?

Ich bitte um Hilfe bei der Aufklärung.

/dirk

[1] http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl02112…

Hallo erstmal.

Eine kleine Sache, die mir im angestoßen durch die Diskussion
um das neue Elterngeld durch den Kopf geht.
Hat vielleicht mit der konkreten Umsetzung des neuen
Elterngeldes nur bedingt etwas zu tun.

Es soll ja wohl so sein, dass sich sowohl Vater als auch
Mutter an der Elternzeit teilnehmen sollten. Heisst, beide
verbringen einen Teil als Hausfrau bzw. Hausmann.

Ja.

Wie sieht das aber aus, wenn der Mann bereits zum zweiten Mal
verheiratet ist und Kinder aus der ersten Ehe hat.

Laut Urteil vom BGH Karlsruhe [1] ist der Mann aber
verpflichtet, auch während der Zeit als Hausmann den vollen
Unterhalt zu zahlen.

Ja. Aber das Alter der Kinder bestimmt dessen Höhe: http://www.brennecke-partner.de/frameset.php?Navi=Le… (gemeint ist, dass der Ex-Ehepartner arbeiten gehen kann. Was zur Senkung des Unterhalts führen kann)
Hier noch das BGH Urteil XII ZR 308/98: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Finanziell wäre das vermutlich eine starke Belastung, zumal
dann, wenn die neue Partnerin weniger verdient als der Mann.

Die Wikipedia zum Thema Elterngeld: http://de.wikipedia.org/wiki/Elterngeld

Wie bringt man diese beiden Sachen zusammen? Habe ich da etwas
übersehen, um es zusammenbringen zu können oder etwas falsch
verstanden?

In diesem Fall könnte es wirklich knapp werden. Sofern der Unterhaltszahler keine besser bezahlte Arbeit findet. ABER: keiner muss mehr als 200 Stunden/Monat arbeiten um Unterhalt aufbringen zu müssen (OLG Bamberg, 2 UF 273/04).
Kurzum: der Grundsatz der Verhältnismässigkeit könnte geltend gemacht werden.

Möge weiteres Licht ins Dunkel kommen :wink:
mfg M.L.

Noch immer unklar
Hallo,

danke mal für die schnelle Antwort.

Eine kleine Sache, die mir im angestoßen durch die Diskussion
um das neue Elterngeld durch den Kopf geht.
Hat vielleicht mit der konkreten Umsetzung des neuen
Elterngeldes nur bedingt etwas zu tun.

Es soll ja wohl so sein, dass sich sowohl Vater als auch
Mutter an der Elternzeit teilnehmen sollten. Heisst, beide
verbringen einen Teil als Hausfrau bzw. Hausmann.

Ja.

Prima

Wie sieht das aber aus, wenn der Mann bereits zum zweiten Mal
verheiratet ist und Kinder aus der ersten Ehe hat.

Laut Urteil vom BGH Karlsruhe [1] ist der Mann aber
verpflichtet, auch während der Zeit als Hausmann den vollen
Unterhalt zu zahlen.

Ja. Aber das Alter der Kinder bestimmt dessen Höhe:
http://www.brennecke-partner.de/frameset.php?Navi=Le…
(gemeint ist, dass der Ex-Ehepartner arbeiten gehen kann. Was
zur Senkung des Unterhalts führen kann)
Hier noch das BGH Urteil XII ZR 308/98:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Finanziell wäre das vermutlich eine starke Belastung, zumal
dann, wenn die neue Partnerin weniger verdient als der Mann.

Die Wikipedia zum Thema Elterngeld:
http://de.wikipedia.org/wiki/Elterngeld

Wie bringt man diese beiden Sachen zusammen? Habe ich da etwas
übersehen, um es zusammenbringen zu können oder etwas falsch
verstanden?

In diesem Fall könnte es wirklich knapp werden. Sofern der
Unterhaltszahler keine besser bezahlte Arbeit findet. ABER:
keiner muss mehr als 200 Stunden/Monat arbeiten um Unterhalt
aufbringen zu müssen (OLG Bamberg, 2 UF 273/04).
Kurzum: der Grundsatz der Verhältnismässigkeit könnte geltend
gemacht werden.

Das ist leider nicht die Antwort auf meine Frage. Eventuell habe ich mich da auch unklar ausgedrückt.

Fraglich ist hier für mich, ob dieser Rollentausch in einem solchen Fall vollkommen freiwillig erfolgt, da ja besondere Umstände (Betreuung de Kindes) herschen.

Anspruch auf die Elternzeit haben sowohl Mutter als auch Vater. Durch dieses Urteil wird dieser Anspruch aber meiner Meinung nach praktisch (durch finanzielle Zwänge) ausgehebelt. Heisst, es widerspricht dem Grundsatz nach freier Persönichkeitsentfaltung. Zudem werden hier die Frauen ganz klar benachteiligt, was meiner Ansicht nach, dem Gleichstellungsgrundsatz widerspricht.

Möge weiteres Licht ins Dunkel kommen :wink:

Hoffe, dass die Ausführungen jetzt etwas klarer wurden.
Insbesondere die Benachteiligung der neuen Frau, sie wird in die Rolle als Hausfrau gedrängt, sehe ich als Widerspruch zu dem o.g. Urteil (der Link war übrigens sehr interessant).
Die Frage, die sich mir dadurch stellt ist halt, ob ich diesen WIderspruch so richtig sehe und ob er tatsächlich verfassungskonform (Landesgleichstellungsgesetz) ist, da der zweiten Frau faktisch hierdurch die Möglichkeit genommen wird, arbeiten zu gehen.

/dirk

Hallo Dirk,

deine freie Persönlichkeitsentfaltung ist immer dahingehend eingeschränkt wenn du mit deiner Entfaltung anderen schadest. In verschärfter Weise gilt das erst recht für deine Minderjährigen Kinder. Das kannst du in jedem Kommentar zum Grundgesetz nachlesen.

Du würdest anderen schaden, wenn du, obwohl du den Unterhaltsanspruchs deiner Kinder aus erster Ehe kennst, dieser aber aufgrund deiner Hausmanntätigkeit nicht nachkommst. Du bist verpflichtet den Unterhalt für deine älteren Kinder in jedem Fall nachzukommen, da sich minderjährige Kinder nicht selbst ernähren können. Wie du das machst ist grundsätzlich mal egal ABER:
Es ist unterhaltspflichtigen Kindsvätern regelmässig zuzumuten (und sie auch zu verpflichten), über eine vollschichtige Tätigkeit hinaus noch einen Nebenverdienst anzunehemen um den Kindesunterhalt sicherzustellen. Dies dürfte auch der Fall sein, wenn du dich deinen neuen Vaterpflichten widmen würdest.

Problematisch finde ich auch die Argumentation dass die neue Frau in die Rolle der Hausfrau gedrängt wird. Wenn beide arbeiten gehen wollen, gibt es immer die Möglichkeit eine Betreuung zu organisieren, man ist nicht verpflichtet, überhaupt in Elternzeit zu gehen

Glaub mir, es gibt im normalen Leben diese Fälle durchaus, aber in der Regel läuft der nichtgezahlte Kindesunterhalt als Schulden auf… und die hast du dann irgendwie immer abzuzahlen, Es gibst nur sehr sehr sehr sehr wenige die damit durchkommen. Glaub mir, damit verdiene ich mein Geld.

grüsse

dragonkidd

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