Noch immer unklar
Hallo,
danke mal für die schnelle Antwort.
Eine kleine Sache, die mir im angestoßen durch die Diskussion
um das neue Elterngeld durch den Kopf geht.
Hat vielleicht mit der konkreten Umsetzung des neuen
Elterngeldes nur bedingt etwas zu tun.
Es soll ja wohl so sein, dass sich sowohl Vater als auch
Mutter an der Elternzeit teilnehmen sollten. Heisst, beide
verbringen einen Teil als Hausfrau bzw. Hausmann.
Ja.
Prima
Wie sieht das aber aus, wenn der Mann bereits zum zweiten Mal
verheiratet ist und Kinder aus der ersten Ehe hat.
Laut Urteil vom BGH Karlsruhe [1] ist der Mann aber
verpflichtet, auch während der Zeit als Hausmann den vollen
Unterhalt zu zahlen.
Ja. Aber das Alter der Kinder bestimmt dessen Höhe:
http://www.brennecke-partner.de/frameset.php?Navi=Le…
(gemeint ist, dass der Ex-Ehepartner arbeiten gehen kann. Was
zur Senkung des Unterhalts führen kann)
Hier noch das BGH Urteil XII ZR 308/98:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
Finanziell wäre das vermutlich eine starke Belastung, zumal
dann, wenn die neue Partnerin weniger verdient als der Mann.
Die Wikipedia zum Thema Elterngeld:
http://de.wikipedia.org/wiki/Elterngeld
Wie bringt man diese beiden Sachen zusammen? Habe ich da etwas
übersehen, um es zusammenbringen zu können oder etwas falsch
verstanden?
In diesem Fall könnte es wirklich knapp werden. Sofern der
Unterhaltszahler keine besser bezahlte Arbeit findet. ABER:
keiner muss mehr als 200 Stunden/Monat arbeiten um Unterhalt
aufbringen zu müssen (OLG Bamberg, 2 UF 273/04).
Kurzum: der Grundsatz der Verhältnismässigkeit könnte geltend
gemacht werden.
Das ist leider nicht die Antwort auf meine Frage. Eventuell habe ich mich da auch unklar ausgedrückt.
Fraglich ist hier für mich, ob dieser Rollentausch in einem solchen Fall vollkommen freiwillig erfolgt, da ja besondere Umstände (Betreuung de Kindes) herschen.
Anspruch auf die Elternzeit haben sowohl Mutter als auch Vater. Durch dieses Urteil wird dieser Anspruch aber meiner Meinung nach praktisch (durch finanzielle Zwänge) ausgehebelt. Heisst, es widerspricht dem Grundsatz nach freier Persönichkeitsentfaltung. Zudem werden hier die Frauen ganz klar benachteiligt, was meiner Ansicht nach, dem Gleichstellungsgrundsatz widerspricht.
Möge weiteres Licht ins Dunkel kommen
Hoffe, dass die Ausführungen jetzt etwas klarer wurden.
Insbesondere die Benachteiligung der neuen Frau, sie wird in die Rolle als Hausfrau gedrängt, sehe ich als Widerspruch zu dem o.g. Urteil (der Link war übrigens sehr interessant).
Die Frage, die sich mir dadurch stellt ist halt, ob ich diesen WIderspruch so richtig sehe und ob er tatsächlich verfassungskonform (Landesgleichstellungsgesetz) ist, da der zweiten Frau faktisch hierdurch die Möglichkeit genommen wird, arbeiten zu gehen.
/dirk