Hi,
gibt es einen Kommentar zum SGB VIII irgendwo online zur Einsicht???
Viel Hoffnung auf positive Antwort habe ich nicht ;o)
Bis dann und vielen Dank Anna
Hi,
gibt es einen Kommentar zum SGB VIII irgendwo online zur Einsicht???
Viel Hoffnung auf positive Antwort habe ich nicht ;o)
Bis dann und vielen Dank Anna
Hi Anna,
was meinst du mit Kommentar zum SGB VIII?
Hier ist es:
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/ges_soz…
Liebe Grüße
C.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
also ich kann mir nicht vorstellen, dass Kommentatoren ihr Werk aus urheberrechlichen Gründen gern im Netz sehen. Wenn man sieht, was diese Schinken kosten (oft über 100 Euro) kann man das verstehen. Ich würde mal bei einem grossen Hugendubel schauen, da kann man ja auch ganz legitim lesen. Die „grossen“ Kommentare zu BGB, StGB etc. sind da immer vorhanden, ob auch SGB da ist, weiss ich nicht.
Ansonsten eine sehr gute Fachbuchhandlung ist http://www.schweitzer-sortiment.de habe ich gute Erfahrungen mit und ist auch in NRW vertreten. Dort kann man auch Bücher zur Ansicht kaufen - jedenfalls war das bei mir so.
Gruss Hans-Jürgen
***
Ich würde mal bei einem grossen Hugendubel
schauen, da kann man ja auch ganz legitim lesen.
Hallo,
klar, Hugendubel, Dussmann & Co. sind böse Kapitalisten, deswegen geht man bei denen kostenlos den Warenbestand lesen und abnutzen! Was ist denn das für eine Einstellung? Die einzig korrekte Empfehlung: Bibliothek. Dort stehen die Bücher zur freien Verfügung und die Urheber werden auch dafür entschädigt, dass unzählige Menschen in die Bücher schauen ohne dass sie eines kaufen.
Mfg vom
showbee
Hallo,
Was ist denn das für eine Einstellung?
ich glaube, Du schätzt mich falsch ein. Ich bin nicht nur selbst „Kapitalist“, sondern auch Autor. Gerade die Urheberrechte sind mir daher sehr wichtig.
Ich halte Hugendubel weiterhin für ein legitimes „Nachschlagewerk“, denn die preisen es ja an, machen die Bücher auf und bieten Sitzecken an. Wenn dadurch ihre Bestände abnutzen, so ist das zimundestens aus Werbezwecken einkalkuliert. Du hast Recht, sie schädigen damit (neben ihrem Umsatz) auch die Autoren, die dadurch im Zweifel nicht gekauft werden. Ich gehe daher davon aus, dass die eine entsprechende Pauschalzahlung an die VG Wort leisten (dort werden solche Tantiemen sowie z.B. Kopiererabgaben gesammelt und regelmässig nach einem Veröffentlichungsschlüssel an alle registrierten Autoren abgegeben.)
Gruss Hans-Jürgen
***
Ich halte Hugendubel weiterhin für ein legitimes
„Nachschlagewerk“, denn die preisen es ja an, machen die
Bücher auf und bieten Sitzecken an. Wenn dadurch ihre Bestände
abnutzen, so ist das zimundestens aus Werbezwecken
einkalkuliert. Du hast Recht, sie schädigen damit (neben ihrem
Umsatz) auch die Autoren, die dadurch im Zweifel nicht gekauft
werden. Ich gehe daher davon aus, dass die eine entsprechende
Pauschalzahlung an die VG Wort leisten (dort werden solche
Tantiemen sowie z.B. Kopiererabgaben gesammelt und regelmässig
nach einem Veröffentlichungsschlüssel an alle registrierten
Autoren abgegeben.)
Hallo,
also ich habe eben mal das UrhG durchgesehen und auch die Website der einschlägigen VG’n. M.E. zahlen Buchläden keine Abgaben für die mögliche Einsichtnahme der Bücher. Die Leseecken sind schlicht Verkaufshilfen und keine Bibliothek. Es geht alles auf Kosten der Autoren, weshalb die großen Buchläden ja auch in Kritik der kleinen Buchhandlungen stehen. Klar muss und soll man ein Fachbuch einsehen ob es auch tatsächlich sinnvoll ist. Das mache ich auch mit meiner Lehrliteratur. Aber das durchblättern führt nur dazu, das Hugendubel & Co. ggf. ein paar abgegriffene Exemplare ausscheiden und später wegschmeissen. Aber das Lesen geht auf Jedenfall auf Kosten der Autoren, da potentielle Leser eben kein Buch erwerben. Wem schadet es wohl mehr? Dem großen Buchhändler, der ein bischen seinen Warenbestand abschreibt oder dem Fachbuchautor, der eh nur wenige Exemplare seiner teuren Bücher verkauft?
Mfg vom
showbee
Hallo auch,
ich hab mir eben auch mal die Seite der VG Wort genauer angesehen und nichts gefunden - ausser dem für mich interessanten Hinweis, dass die VG gemäss ihrer Satzung auch notleidende Autoren unterstützt 
Mit Hugendubel muss ich sagen, dass ich da vielleicht etwas locker rangehe. Ich gehe davon aus, dass wir beide nicht die ersten sind, die feststellen, dass diese Praxis den Autoren schadet. Daher ging (und gehe) ich davon aus, dass es dort eine Regelung gibt, um den Autoren bzw. der VG das zu ersetzen. Ich hätte auch Verständnis, wenn beide Seiten über die Höhe der Zahlung Stillschweigen bewahren. Aber das sind alles Vermutungen, ich weiss es nicht.
Gruss Hans-Jürgen
***