Hallo!
Der " Fall" ist nicht so gravierend wie manch anderer…
Wenn man nach zweieinhalb Jahren eine Mahnung bekommt, dass man damals zwar den Rechnungsbetrag bezahlt hat, aber die Mahngebühr von 5,60E nicht bezahlt hat… Kann die Mahngebühr noch eingefordert werden bzw. darf dieses Schreiben nochmal eine Gebühr enthalten. Also die Frage: Muss man das bezahlen?
Viele Grüße
Wendy
Servus!
Grundsätzlich werden Zahlungen erst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt erst auf die Hauptforderung angerechnet (§ 367 BGB). Aber auch wenn nur die Mahnkosten geltend gemacht werden sollten - weder Hauptforderung noch Kosten sind nach zweieinhalb Jahren verjährt, warum also sollte die Anforderung nicht berechtigt sein?