Hallo liebe Expert/innen 
Folgenden Sachverhalt biete ich euch hier an zur „allgemeinen Disskussion“ ;-D
Nehmen wir mal an, jemand will einen Verein gründen, so braucht dieser ja einen Namen. Muss dieser Vereinsname deutschlandweit einmalig sein, d.h. muss man vor Eintragung des Namens ins Vereinsregister prüfen, ob es irgendwo in D schon einen Verein gibt, der so heißt, ähnlich wie im Patentrecht?
Nehmen wir weiter an, diese Prüfung ist bei Vereinsgründung (vor 14 Jahren) nicht erfolgt und nun gibt sowohl in Stadt A als auch (seit 14 Jahren) in Stadt B einen Verein xyz e.V. Beide sind in ihrer jeweiligen Stadt unter diesem Namen ins Vereinsregister eingetragen, beide sind Tierschutzvereine. Nun kommt der Verein B durch kurzfristigen Wegfall des Hauptsponsers in arge finanzielle Not und bittet auf einer (privaten) Tierhilfe-Seite um Spenden.
Soweit so gut. Aber was passiert, wenn in unserem Fall nun Verein A auf den Plan kommt, und einen Anwalt losschickt, der den Betreiber der privaten Tierhilfeseite wegen Verleumdung verklagen will.
Wie würdet Ihr so einen Fall beurteilen? Schlechter Scherz oder tatsächlich möglich?
Viel Spaß beim Diskutieren
))
Liebe Grüße
Nena