Produktkritik in Internet-Foren

Hallo,

ich frage mich, wie eigentlich die rechtliche Situation für
Produktkritik u.ä. in Internet-Foren ist. In vielen (Reise-)Foren
gibt es oft auch Kategorien für kommerzielle Angebote zum Thema. Oder
es gibt allgemeine Kategorien, in denen die Leute z.B. Restaurants
oder Unterkünfte oder andere Angebote beurteilen können. Ist so etwas
rechtlich abgesichert? Hat der Verbraucher ein generelles Recht, im
Internet (also öffentlich) seine Erfahrungen zu einem kommerziellen
Angebot zu schildern, auch wenn sie negativ sind?

Muss nicht z.B. der Betreiber eines solchen Forums mit rechtlichen
Konsequenzen rechnen, wenn er Beiträge, die sich kritisch oder sogar
negativ mit einem Angebot auseinandersetzen zulässt? Oder gibt es da
auch noch einen Unterschied, ob diese Kritik in einem Forum
stattfindet, in dem der Anbieter dieser Dienstleistung selber
Anzeigen schaltet/Produkte anbietet oder in einem neutralen Forum?

Kann ein Forums-Betreiber einem Forums-User generell (aus rechtlichen
Gründen) verbieten, solche Kritik auszuüben?
Und kann ein gewerblicher Anbieter einem Forums-Betreiber verbieten,
solche Kritik zuzulassen?

Freue mich über Eure Antworte!
Danke, lisc.

Hallo, es gibt doch Forumsregeln, wo sich der Betreiber dahingehens absichert, dass die Forumsmitglieder Regeln unterworfen sind.
Daran hat sich jeder zu halten und die besagen, daß Beleidigung, Verunglimpfung usw verboten sind
Gruß Helmut

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Klar, DIESE Forenregeln kenne ich auch. Aber eine (berechtigte) Kritik an einem
Produkt oder einer Dienstleistung ist ja nun nicht als Beleidigung oder
Verunglimpfung zu verstehen. Ich denke nicht, dass dies damit gemeint oder
abgedeckt ist. Ich habe zig Foren aufgrund deren Regeln hin abgeklappert aber zu
speziell dieser Thematik (Rechtslage öffentliche Produktkritik) bin ich nirgendwo
fündig geworden. Deshalb frage ich nun hier.

Gruß,
lisc.

Hallo, es gibt doch Forumsregeln, wo sich der Betreiber
dahingehens absichert, dass die Forumsmitglieder Regeln
unterworfen sind.
Daran hat sich jeder zu halten und die besagen, daß
Beleidigung, Verunglimpfung usw verboten sind
Gruß Helmut

Meinungsfreiheit ist Menschenrecht
Europäische Menschenrechtskonvention

http://dejure.org/gesetze/MRK/10.html

Deutsches Grundgesetz

http://dejure.org/gesetze/GG/5.html

Beleidigung ist eine Straftat

http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/192.html

Sachlich vorgebrachte Kritik ist ausdrücklich erlaubt (für den Zweck nicht empfehlenswert/unbrauchbar, zu teuer, Funktion zweifelhaft). Unsachliche Hetze (Scheiß Gerät, Schrott, uvam.) ist beleidigend und strafbar.

Gruß

Stefan

Selbstverständlich kann jeder auch öffentlich und auch kritisch zu Produkten und Services Stellung nehmen. Ich bitte dich - wir leben in einem Rechtsstaat!

Levay

Hallo,

ich frage mich, wie eigentlich die rechtliche Situation für
Produktkritik u.ä. in Internet-Foren ist.

Hallo,
vielleicht findest Du hier Antwort:

http://www.heise.de/ix/artikel/2002/12/096/

Schöne Grüße
Christian

Menschenrecht und Zivilrecht

Europäische Menschenrechtskonvention

Du hast mangelhafte Ware geliefert bekommen, stellst dies so nicht nur dem Händler, sondern auch deinen diversen Mailpartnern dar, schreibst eine Bewertung in Ebay, veröffentlichst in w-w-w eine entspr. Warnung, stellst eine Tafel auf die Strasse 'IBM bescheisst euch, kauft nicht bei Microsoft!".

IBM verklagt dich, Microsoft legt noch einen drauf. Das Strassenbauamt verlangt die Schilder zu entfernen, Ebay löscht deinen Account.

Wo ist dein Menschenrecht tangiert?

Jetzt aber bitte
Schorsch

Mittelbare Drittwirkung
Hallo!

IBM verklagt dich, Microsoft legt noch einen drauf.

Das Urteil, das mir untersagt, meine eventuell durchaus berechtigte und sachliche Kritik in diesem Forum zu verbreiten, könnte mich selbstverständlich in meinen Grundrechten verletzen.
Niemand hat ja behauptet, dass sich Microsoft etc. an die Grundrechte halten müsse. Die Gerichte allerdings müssen das. Und wenn die Gerichte in einem derartigen Fall, in dem es um sachliche Produktkritiken, Erfahrungsberichte etc. geht, einfach mal die weitere Verbreitung untersagen, spricht manches dafür, dass sie die Grundrechte des betroffenen, insbesondere aus Art. 5 I GG, nicht erkannt oder nicht genug gewichtet haben, was das Urteil rechtswidrig machen würde.
Deswegen gebe ich meinem Vor- Vorredner durchaus Recht, man nennt das mittelbare Drtittwirkung.
Was Deine Straßenbaubehörde angeht, die ja irgendwie vollkommen aus der Luft gegriffen ist, gelten gegenüber ihr natürlich die Grundrechte auch direkt, unmittelbar.

Gruß,

Florian.

Kleine Kritik…
Hallo!

Beleidigung ist eine Straftat

Die Beleidigungsdelikte schützen die persönliche Ehre. Wenn es wie hier um Firmen geht, ist das so eine Sache. Die haben nämlich keine Ehre und können nicht beleidigt werden, ich kann Microsoft ebensowenig beleidigen wie ich COOP oder HERTIE in der Totenruhe stören kann.

Gruß,

Florian.

Gegenkritik :wink:

Die Beleidigungsdelikte schützen die persönliche Ehre. Wenn es
wie hier um Firmen geht, ist das so eine Sache. Die haben
nämlich keine Ehre und können nicht beleidigt werden.

Das ist allerdings nicht herrschende Meinung (was, wie ich finde, erwähnt werden sollte). Mit personaler Ehre sind nämlich auch Personengemeinschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet, wenn sie eine anerkannte gesellschaftliche - auch wirtschaftliche - Funktion erfüllt und einen einheitlichen Willen bilden kann. Und das sind gerade auch Kapitalgesellschaften wie die Micrsoft GmbH.

Hierbei ist zu beachten, dass zu den sog. Beleidigungstatbeständen auch solche Gehören, bei denen es nicht um „Beleidgungen“ geht. Zwar gilt das von mir Gesagte im Rahmen von § 185 StGB, interessant kann es aber auch gerade bei §§ 186 f. StGB werden, wenn die Produktkritiken, von denen im Ausgangsposting die Rede ist, unwahr oder zumindest nicht erweislich wahr sind.

Levay

Das Urteil, das mir untersagt, meine eventuell durchaus
berechtigte und sachliche Kritik in diesem Forum zu
verbreiten, könnte mich selbstverständlich in meinen
Grundrechten verletzen.

Da halte ich mich lieber an Levay (http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…). Bei selbstverständlichen Kleinigkeiten wie einer Produktkritik gleich die Menschenrechtscharta herbeizuziehen scheint mir heillos übertrieben.

Fiktive Urteile geben schöne Fälle
Schorsch

Da halte ich mich lieber an Levay

Nun ja, aber das, was du von mir zitierst, widerspricht Florians Ausführungen ja nicht. Es ist dogmatisch völlig richtig, was er schreibt (jedenfalls an dieser Stelle). Die Meinungsfreiheit ist nicht grenzenlos, sondern unterliegt gem. Art. 5 II GG gewissen Schranken, der einfachgesetzliche Ausprägung insbesondere die §§ 185 ff. StGB, aber auch z.B. § 823 BGB usw. sind. Wenn ein einfachgerichtliches Urteil die Meinungsfreiheit jedoch verletzt, indem es Bedeutung und Umfang gar nicht oder nicht vollständig erkennt und richtig auf den konkreten Fall anwendet, ist das Urteil verfassungswidrig.

Levay

Nun ja, aber das, was du von mir zitierst, widerspricht
Florians Ausführungen ja nicht.

Es widersprechen weder das Zitat noch ich. Stefan hat wohl schon recht, dass manchmal Fragesteller mit der Nase auf die Basis unseres Rechtssystems gestossen werden müssen. Und wenn es noch so triviale Fragen sind.

Was mich halt ärgert
Schorsch

Hallo!

Das ist allerdings nicht herrschende Meinung (was, wie ich
finde, erwähnt werden sollte).

Stimmt, hätte ich erwähnen können…es gibt allerdings sehr gute Gründe gegen diese herrschende Meinung. Und weil ich hier kein Rechtsgutachten schreibe, sondern einfach, wie immer, meine Meinung, kann ich auch mal darauf verzichten, die ein oder andere Mindermeinung als solche Darzustellen - Du bist ja dann zu Stelle :wink:

Gruß,

Florian.

Du bist ja dann zu Stelle :wink:

Ich kann aber nicht überall sein…

Nee, ernsthaft: Ich finde, dass man möglichst darauf hinweisen sollte, wenn man eine Mindermeinung vertritt. Denn die Fragesteller wollen ja wissen, was für sie konkret gilt - und rein akademische Streits, wenn auch hier vielleicht eine vorzügswürdige Meinung vertreten wird -, helfen da ja nicht weiter.

Das meint jedenfalls:
Levay

3 „Gefällt mir“

Hallo,

ich bin kein Jurist, aber ich gebe mal das wieder, was ich zu diesem Thema mal von einem Juristen, der sehr viel mit solchen Sachen zu tun hat und hatte, erklärt bekommen habe.

Man muss sehr sorgfältig unterscheiden zwischen

a) Tatsachenbehauptungen (die richtig oder falsch sein können) und

b) Meinungsäußerungen

Wenn ich schreibe „Das Gerät wurde defekt geliefert“, ist das eine Tatsachenbehauptung. Ist sie nachweislich falsch, hat der Lieferant einen Unterlassungsanspruch gegen mich. Ist sie nachweislich richtig, kann er es mir die Äußerung nicht verbieten (es sei denn, man hätte im Kaufvertrag Vertraulichkeit über alle Angelegenheiten des Geschäftes vereinbart, aber das lassen wir jetzt mal außen vor).

Wenn ich schreibe „Das Gerät ist schlechter als das der Marke XYZ.“, dann ist das eine Meinungsäußerung, die unter die Meinungsfreiheit fällt.

Man kann sich mit nachweislich falschen Tatsachenbehauptungen relativ leicht in Schwierigkeiten bringen, vor allen Dingen, wenn dadurch ein nachweisbarer Schaden entsteht. Aber auch ohne Schaden kann eine Unterlassungsklage recht teuer werden.

Eine bewusst falsche Tatsachenbehauptung kann darüberhinaus unter bestimmten Bedingungen strafbar sein (§ 187 BGB, Verleumdung „Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, …“.

Selbst eine Tatsachenbehauptung, bei der man die Richtigkeit nicht beweisen kann, kann strafbar sein (§ 186 BGB, Üble Nachrede „Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, …“.

Bei Meinungsäußerungen sind die Grenzen völlig andere, die Meinungsfreiheit ist begrenzt durch Themen wie Beleidigung, Volksverhetzung usw.

Es hat schon endlose Prozesse darüber gegeben, ob eine bestimmte Äußerung nun eine falsche Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung war, und in den Beispielen, die ich damals gesehen habe, war ich in vielen Fällen sehr erstaunt, was alles noch unter Meinungsäußerung fällt und damit unter die Meinungsfreiheit.

Grüße
Sebastian

Danke für Eure Antworten!
Vielen Dank an Euch alle, für die Tipps und Infos zum Thema!

Gruß,
lisc