Person A hat ihr Fitnessabo fristgerecht gekündigt (Bestätigung der Kündigung wurde von einem Mitarbeiter vorgenommen), aber vergessen, in der Kündigung ausdrücklich auch die Kündigung der Einzugsermächtigung zu erwähnen; er war der Meinung, das eine beinhaltet das andere.
Es wurde weiter abgebucht.
Telefonisch wurde Person A gesagt, der Vertrag verlängere sich nach Kündigung „automatisch“ um drei Monate; das sei „immer so“. Das steht jedoch nirgends und wurde Person A auch im mündlichen Gespräch nicht mitgeteilt.
Man droht A mit einem Inkassobüro, wenn man nicht weiterbezahlt.
Person B sagte Person A, dass solch’ vertragswidrigen Einzüge zurückgeholt werden können.
Tja…mit dem fühlen ist das so eine Sache…
Entscheidend ist der geschlossene Vertrag, ob er wirksam und fristgerecht gekündigt wurde und was im Vertrag zum Vertragsende steht.
Wenn sich A sicher ist, daß die Gelder unberechtigt eingezogen wurden, kann er sie natürlich zurückbuchen lassen und braucht sich um Drohungen nicht zu kümmern. Eine seperater Widerruf der Einzugsermächtigung ist unnötig, da sie natürlich nur erteilt wurde um geschuldete Beiträge einzuziehen. Werden keine Beiträge geschuldet, darf natürlich auch bei nicht widerrufener Einzugsermächtigung nichts abgebucht werden.
A sollte genau prüfen, ob er Beiträge schuldet. Wenn dem so wäre, könnte er hohe zusätzliche Kosten verursachen. Ist er zu dieser Prüfung (wie sehr viele Menschen) nicht selbst in der Lage, bleibt nur die Beratung beim Profi, ein Internetforum kann solches nicht leisten.
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