Hat die Ableserfirma für Energie das Recht nach einem mal klingeln zu gehen und den zweiten Besuch kostenpflichtig zu stellen?
Hi,
Nein, sicher nicht.
Wenn jedoch der Besuch vorher schriftlich angekündigt war und nicht widersprochen wurde ist es einen Streitfrage.
nicki
Ist es das?
Hi!
Nein, sicher nicht.
Da widerspreche ich nicht!
Wenn jedoch der Besuch vorher schriftlich angekündigt war und
nicht widersprochen wurde ist es einen Streitfrage.
Aber hier! Wie soll ich denn eine Benachrichtigung (die bei uns maximal eine Woche vor dem Termin, eher kürzer verkündet wird) lesen, wenn ich 3 Wochen auf den Malediven meinen Winterurlaub verbringe?
Ich hatte „kleinen“ Ärger im letzten Jahr:
Angekündigt: 30.12.05 zwischen 18 und 20 Uhr - kam nicht
Er kam: Am 31.12.05 um 8 Uhr morgens (da ich noch schlief, öffnete ich nicht!)
Nächste Ankündigung: Am 05.01.06 für den 06.01.05 - abgesehen davon, dass er nicht kam, war ich eh nicht zu Hause
Die Telefonate mit der Ablesefirma brachten folgendes Ergebnis:
EINEN Ersatztermin muss der Ableser kostenlos anbieten - danach ist es strittig…
LG
Guido
Hi!