Benachrichtigung bei Grundbuchänderung

Hallo,
Angenommen x Personen sind Miteigentümer des Flurstücks y. Werden nun automatisch bei jeder Grundbuchänderung / Ergänzung alle x Personen benachrichtigt, auch wenn zB nur ein Miteigentümer betroffen ist, etwa weil er seinen Anteil verkauft hat o.dgl. ?
Peter

Hallo Peter,

sollte wohl so sein, denn schließlich möchte (x-1) Personen sicher wissen wer im Grundbuch eingetragen wird und Miteigentümer wird.

Gruss
Nils

sollte wohl so sein, denn schließlich möchte (x-1) Personen
sicher wissen wer im Grundbuch eingetragen wird und
Miteigentümer wird.

Hallo Nils,
Das mag sein;
aber deswegen macht das Grundbuchamt das noch lange nicht
und wie sollten die Miteigentümer auch benachrichtigt werden ? Aktuelle Adressen sind da ja nicht hinterlegt - oder doch ?
Peter

Aktuelle Adressen sind da ja nicht hinterlegt - oder doch ?

Hallo Peter,

die bezahlen doch hoffentlich brav Ihre Grundsteuer?

Gruss
Nils

die bezahlen doch hoffentlich brav Ihre Grundsteuer?

richtig… aber nichts genaues weiß man nicht ?

Aktuelle Adressen sind da ja nicht hinterlegt - oder doch ?

Hallo Peter,

die bezahlen doch hoffentlich brav Ihre Grundsteuer?

Hallo Nils,

Grundsteuer, das sagt schon der Name, ist eine Steuer.
Steuern werden üblicherweise an das Finanzamt gezahlt.
Das Grundbuch wird aber üblicherweise beim Amtsgericht geführt.

Und nun?

Gruß Gudrun

Hi Peter,

Angenommen x Personen sind Miteigentümer des Flurstücks y.
Werden nun automatisch bei jeder Grundbuchänderung / Ergänzung
alle x Personen benachrichtigt, auch wenn zB nur ein
Miteigentümer betroffen ist, etwa weil er seinen Anteil
verkauft hat o.dgl. ?

Ich denke nein. Das gäbe einen ernormen Aufwand für einen doch sehr unwichtigen Zweck.

Als Tip: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/gerichte/…

Du kannst beim Grundbuchamt kostenlos Einsicht erhalten, wenn du ein berchtigtes Interesse nachweisen kannst.

mfg Ulrich (IANAL)

Nachtrag:
Hi Peter,

aus http://www.amtsgericht-lueneburg.niedersachsen.de/Gr…

_Wer darf das Grundbuch einsehen?

Wer das Grundbuch einsehen will, muss ein berechtigtes Interesse darlegen. Es müssen sachliche Gründe vorgetragen werden, die unlautere Zwecke oder bloße Neugier ausschließen. Eigentümer und eingetragene Berechtigte sind gegen unbefugte Einsicht zu schützen. Ob die Einsicht in das Grundbuch zu gestatten ist, entscheidet der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle_

HTH Ulrich

hi

die bezahlen doch hoffentlich brav Ihre Grundsteuer?

Grundsteuer, das sagt schon der Name, ist eine Steuer.

ja stimmt :o)

Steuern werden üblicherweise an das Finanzamt gezahlt.

FALSCH

zahlst du deine Mehrwertsteuer ans Finanzamt ?
und die Hundesteuer auch ans Finanzamt ?

Die Gemeinden sind auch berechtigt Steuern zu erheben und festzulegen, wie z.B. die Gewerbesteuer, die Hundesteuer und eben auch die Grundsteuer

Die Grundsteuer wird an die Gemeinde bezahlt auf deren Gemarkung sich das Flurstück befindet.

Das Grundbuch wird aber üblicherweise beim Amtsgericht
geführt.

Es wird zumindest in Ba-Wü beim Grundbuchamt geführt und vom Notar „gewartet“

Gruß H.

Hallo,

bei mehreren Miteigentümern wird normalerweise ein Zustellbevollmächtigter angegeben, bei dem dann die Post des GB-Amtes landet. Ist man zerstritten, sollte man darauf hinweisen um sicherzustellen, dass alle Parteien informiert werden.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Hexerl,

die bezahlen doch hoffentlich brav Ihre Grundsteuer?

Grundsteuer, das sagt schon der Name, ist eine Steuer.

ja stimmt :o)

Steuern werden üblicherweise an das Finanzamt gezahlt.

FALSCH

ich sagte: üblicherweise. :wink:
Aber Deine Gegenbeispiele bringen leider kein Licht ins Dunkel.

zahlst du deine Mehrwertsteuer ans Finanzamt ?

Ja, die vereinnahmte.

und die Hundesteuer auch ans Finanzamt ?

Keine Ahnung. Ich hatte noch nie einen Hund.

Die Gemeinden sind auch berechtigt Steuern zu erheben und
festzulegen, wie z.B. die Gewerbesteuer,

Falsch. Die Gemeinden legen nur den Gewerbesteuer satz (in %) fest. Die Gewerbesteuer selbst wird vom Finanzamt ermittelt, sie ist abhängig von der Einkunftsart „Gewerbebetrieb“ und der Höhe dieser Einkünfte. Ob wer gewerbesteuerpflichtig ist oder nicht, wird ebenso in den Steuergesetzen geregelt. Der Bescheid kommt vom Finanzamt und dieses ist auch der Empfänger der Zahlung.

die Hundesteuer und

Damit kenne ich mich - wie schon gesagt - nicht aus.

eben auch die Grundsteuer

Die Grundsteuer wird an die Gemeinde bezahlt auf deren
Gemarkung sich das Flurstück befindet.

Das mag in Ba-Wü so sein, überall sonst in D. ist das nicht so.

Das Grundbuch wird aber üblicherweise beim Amtsgericht
geführt.

Es wird zumindest in Ba-Wü beim Grundbuchamt geführt und vom
Notar „gewartet“

Üblicherweise ist das Grundbuchamt eine Abteilung des Amtsgerichtes,
siehe den Link im Posting von Ulrich:
http://www.amtsgericht-lueneburg.niedersachsen.de/Gr…

Ba-Wü ist hier nur wieder die Ausnahme:
http://www.architektur-lexikon.de/lexikon/grundbucha…

Auch die ba-wü Notare sind die Ausnahme, denn nur in Ba-Wü (und in Hessen ? auch) gibt es die Notare, die nur Notare und sonst nichts sind. Überall sonst ist der Notarberuf an den Rechtsanwaltsberuf gekoppelt. Will sagen, nur wer schon Rechtsanwalt ist, kann auch Notar werden.

Ba-Wü ist nicht immer der Maßstab. :wink:

Gruß Gudrun *Wü-erin*

Grundsteuer an die Gemeinde
Hallo!

Die Grundsteuer wird an die Gemeinde bezahlt auf deren
Gemarkung sich das Flurstück befindet.

Das mag in Ba-Wü so sein, überall sonst in D. ist das nicht
so.

Nööö…Also ich kann mich dunkel erinnern, dass ich vor knapp einer Woche gegen den Grundsteuerbescheid und Gebührendbescheid der Stadt Dortmund, nicht des Finanzamtes, Widerspruch eingelegt habe…also wird’s in NRW wohl auch anders sein. Die Grundsteuer zahle ich zusammen mit den Gebühren für Abwasser und so weiter an die Gemeinde, obgleich die Grundsteuer im Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt festgelegt wird, wird sie an die Gemeinde gezahlt.
Aber: Ist es nicht unnötig, sich über derartige Fragen so eingehend zu streiten? Immerhin ging es mal um die Frage, in welchem Umfang das Grundbuchamt zu irgendwelchen Auskünften von sich selbst aus verpflichtet ist…

Gruß,

Florian.

Nachtrag: Die Notare sind auch anderswo nur Notare
Hallo!

Das war mir eben entgangen…wenn schon jemand so genau sein mag, schließe ich mich gern an:

Auch die ba-wü Notare sind die Ausnahme, denn nur in Ba-Wü
(und in Hessen ? auch) gibt es die Notare, die nur Notare und
sonst nichts sind. Überall sonst ist der Notarberuf an den
Rechtsanwaltsberuf gekoppelt.

FALSCH!
Hauptberufliche Notare sind tätig in Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Teilen von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Gruß,

Florian.

Hallo,

Das war mir eben entgangen…wenn schon jemand so genau sein
mag, schließe ich mich gern an:

Auch die ba-wü Notare sind die Ausnahme, denn nur in Ba-Wü
(und in Hessen ? auch) gibt es die Notare, die nur Notare und
sonst nichts sind. Überall sonst ist der Notarberuf an den
Rechtsanwaltsberuf gekoppelt.

FALSCH!
Hauptberufliche Notare sind tätig in Bayern, Brandenburg,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Teilen von
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Danke für die Erleuchtung.
Hier wäre es vielleicht aber guter Stil gewesen, den Link anzugeben, von dem Du das kopiert hast:
http://www.notariat-oehler.de/Berufsbild/Uber_die_No…

Da kann man auch nachlesen, daß es in Ba-Wü doch eine Ausnahme gibt:
Besonderheiten gelten in Baden-Württemberg, wo neben dem hauptberuflichen und dem Anwaltsnotariat ein historisch zu erklärendes Beamtennotariat existiert.

Gruß Gudrun

Hallo,

Aber: Ist es nicht unnötig, sich über derartige Fragen so
eingehend zu streiten?

find ich nicht unnötig, sondern sogar höchst interessant zu erfahren, daß das je nach Bundesland (?) oder Gemeinde (?) unterschiedlich gehandhabt wird.

Immerhin ging es mal um die Frage, in
welchem Umfang das Grundbuchamt zu irgendwelchen Auskünften
von sich selbst aus verpflichtet ist…

…die bis jetzt nicht hinreichend beantwortet ist!

Gruß Gudrun

Hallo!

Danke für die Erleuchtung.
Hier wäre es vielleicht aber guter Stil gewesen, den Link
anzugeben, von dem Du das kopiert hast:
http://www.notariat-oehler.de/Berufsbild/Uber_die_No…

Dann sollte der Herr vom Notariat Oehler vielleicht aus Höflichkeit auch anführen, dass er diese Info aus einer Broschüre der Bundesnotarkammer geklaut hat.
Ich hab’s tatsächlich mit eigenen Händen aus der Broschüre in mein Posting übertragen. Und ich denke nicht, dass bei einer Aneinanderreihung von Bundesländern eine Quellenangabe unbedingt notwendig ist - es handelt sich ja um Tatsachen und nicht um irgendwelche Meinungen.

Da kann man auch nachlesen, daß es in Ba-Wü doch eine Ausnahme
gibt:
Besonderheiten gelten in Baden-Württemberg, wo neben dem
hauptberuflichen und dem Anwaltsnotariat ein historisch zu
erklärendes Beamtennotariat existiert.

Stimmt. Etwas anderes habe ich auch nicht behauptet - und Du sprachst auch nicht von dieser Ausnahme.

Gruß,

Florian.