Sozialgericht? Kur? Klage?

Hallo!
Kurz zum Sachstand:
Kurantrag im Aug. 05 gestellt. Im Sept. 05 abgelehnt.
Begründung: Die mediz. Vorrausetzungen des §10 des SGB VI sind nicht erfüllt – die Erwerbsfähigkeit ist wegen Krankheit oder Behinderung nicht erheblich gefährdet oder gemindert. Der Vorschlag: Gewichtsreduzierung durch Ernährungsumstellung unter häuslichen Bedingungen unter psychotherapeut. Begleitung oder Selbsthilfegruppe und eine ambulante orthopädische Therapie.
Widerspruch gegen den Bescheid. Besuch eines Gutachter im November 05.
Nach dem Besuch beim Gutachter: Schreiben erstellt. Unzufriedenheit gegenüber Gutachter. Im Februar 06 Zurückweisung des Widerspruches. Begründung: §9 Abs. 1 Nrn. 1 u. 2 in Verbindung mit § 10 des SGB VI, der Gesundheitszustand rechtfertigt keine Gewährung von Leistungen zur mediz. Reha.; mein HWS-Schulter-Arm-Syndrom, Lumbalgie – erfordern eine ambulante orthopädische Therapie und eine ambulante Maßnahme zur Gewichtsreduktion.
Nun könnte Person XYZ beim Sozialgericht klagen.
Wie funktioniert das bzw. wie läuft das ab?
Welche Kosten würden auf Person XYZ zu kommen?
Lohnt es überhaupt gegen ein Amt anzukämpfen?
Person XYZ sucht Erfahrungswerte?
Bräuchte Person XYZ für seine Verteidigung ein Rechtsanwalt?
Kann beim Sozialgericht nur die Klage eingereicht werden oder bekommt man auch gleich Hilfe bzw. Vorinformationen?
Danke !
Gruß Conni

Hallo!

Schau mal hier:

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/msb/index.ph…

Gruß,

Florian.

Hallo,
bei wem wurde den die Reha-Massnahme beantragt ??
Wenn es bei einer Krankenkasse war, besteht evtl. noch eine
Chance was zu machen ohne zu klagen - bei einer Rentenversicherung
dagegen gehts wahrscheinlich ohne Klage nicht.
Gruss
Czauderna

Hallo Guenter,
die Kur hatte ich bei der Bundesversicherungsanstalt gestellt!
Gruß Conni

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Hallo Conny,

die Klage vorm Sozialgericht kannst Du Dir sparen.
Eine stationäre Kur wird erst dann genehmigt, wenn alle ambulatnten Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft sind.
Der Gutachter sagte, dass Du gewisse Therapien brauchst - aber eben erstmal ambulant. Das Gericht wird zu keiner anderen Auffassung gelangen.

Grüße
von Mara

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unseriös
Hallo!

die Klage vorm Sozialgericht kannst Du Dir sparen.
Eine stationäre Kur wird erst dann genehmigt, wenn alle
ambulatnten Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft sind.
Der Gutachter sagte, dass Du gewisse Therapien brauchst - aber
eben erstmal ambulant. Das Gericht wird zu keiner anderen
Auffassung gelangen.

Wie kannst du ohne genaue Kenntnis des Sachverhaltes so eine Auskunft geben? Das ist doch bitte völlig unseriös!

Es ist doch bitte nicht weit hergeholt, dass ein unabhängiger gerichtlicher Gutachter vielleicht zu einem anderen Ergebnis kommt und der im Auftrag der Versicherung tätige Gutachter im Zweifel eher zu Gunsten der Versicherung gutachtet.

In der Regel empfiehlt es sich jedenfalls einmal eine unabhängige fachliche ärztliche Meinung einzuholen, z.B. vom eigenen Hausarzt. Eventuell kann man mit der Krankenkasse nochmals reden, man sollte aber aufpassen, dass man keine Fristen versäumt.

Gruß
Tom