Hallo,
wovon hängt es eigentlich ab, ob bei einem Prozess Schöffen eingesetzt werden. Über was dürfen die Entscheiden oder haben sie nur eine beratende Funktion?
Danke!
André
Hallo,
wovon hängt es eigentlich ab, ob bei einem Prozess Schöffen eingesetzt werden. Über was dürfen die Entscheiden oder haben sie nur eine beratende Funktion?
Danke!
André
Es gibt verschiedene Zuweisungen im Gerichtsverfassungsgesetz und in den Gerichtsprozessordnungen, z.B.: „Zivilrechtlicher Streit mit einem Streitwert von über 5.000 Euro gehört im ersten Zug vor das Landgericht.“ Und solche Zuweisungen können dann halt auch besagen, dass ein Schöffengericht zuständig sein soll.
Die Befugnisse der Schöffen entsprechen in der Verhandlung und in der Urteilsfindung denen eines Richters. Sie haben also volles Stimmrecht und können einen Berufsrichter bei entsprechender Mehrheit also auch überstimmen. Allerdings kein ein Schöffe nicht vorsitzender Richter werden und somit also niemal den Prozess leiten.
Levay
Hallo,
erstmal Danke für die Antwort. Du sprichst jetzt vom Zivilrecht, können Schöffen auch im Strafrecht eingesetzt werden, etwa in Mordprozessen oder bei Sexualdelikten?
Danke
André
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Es gibt verschiedene Zuweisungen im Gerichtsverfassungsgesetz
und in den Gerichtsprozessordnungen, z.B.: „Zivilrechtlicher
Streit mit einem Streitwert von über 5.000 Euro gehört im
ersten Zug vor das Landgericht.“ Und solche Zuweisungen können
dann halt auch besagen, dass ein Schöffengericht zuständig
sein soll.
Hi,
sind Schöffen in Deutschland im ZIVILverfahren tätig? Schöffengerichte sind meines Wissens doch ausschließlich für STRAFsachen zuständig.
Mehr als erstaunt, Peter
erstmal Danke für die Antwort. Du sprichst jetzt vom
Zivilrecht, können Schöffen auch im Strafrecht eingesetzt
werden, etwa in Mordprozessen oder bei Sexualdelikten?
Ja.
Levay
sind Schöffen in Deutschland im ZIVILverfahren tätig?
Ja.
Schöffengerichte sind meines Wissens doch ausschließlich für
STRAFsachen zuständig.
Nein.
Levay
PS. Man darf Schöffen natürlich auch nicht mit den österreichischen Geschworenen verwechseln 
Hallo,
echte „Schöffen“ gibt es in D nur in Strafsachen. Es gibt allerdings auch in einigen besonderen Gerichtszügen so genannte Laienrichter.
Beschränkt man sich auf die echten Schöffen, so ist deren Einsatz recht einfach zu erklären. Es gibt je nach Delikt und zu erwartender Strafe bzw. Instanzenzug vorgesehene Besetzungen des Spruchkörpers.
Mildeste Variante ist der Strafrichter, der Einzelrichter am Amtsgericht ist, und sich mit dem täglichen Kleinkram beschäftigt. Sind die Sachen nicht mehr ganz so harmlos, geht es vor das Schöffengericht beim Amtsgericht. Erwartet man über vier Jahre Haft (jetzt mal vereinfacht gesprochen) findet man sich gleich beim Landgericht in der großen Stafkammer (mit Schöffen) wieder.
Hat mir ein Urteil des AG nicht gefallen und gehe ich vor das LG als Rechtsmittelinstanz, lande ich dort bei der kleinen Strafkammer (mit Schöffen).
Nur ganz abgefahrene, staatsgefährdende Sachen wie Terrorismusdelikte und Agententätigkeit landen gleich beim OLG, wo es dann keine Schöffen mehr gibt.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
PS
Das Schwurgericht z.B. ist die Strafkammer des Landgerichts und zuständig für Totschlag, Mord und so weiter; hier sitzen drei Berufsrichter und zwei Schöffen. Alle fünf haben dasselbe Stimmrecht.
Levay
sind Schöffen in Deutschland im ZIVILverfahren tätig?
Ja.
In welchem Umfang? - und ich meine jetzt tatsächlich „Schöffen“ und keine sonstigen Laienbeisitzer o.ä.
Schöffengerichte sind meines Wissens doch ausschließlich für
STRAFsachen zuständig.PS. Man darf Schöffen natürlich auch nicht mit den
österreichischen Geschworenen verwechseln
Mach ich nicht - es gibt übrigens in Ö sowohl Schöffengerichte als auch Geschwornengerichte. Die Unterschiede und Zuständigkeiten sind mir sehr wohl geläufig 
Grüße, Peter
Kleine Korrektur
Nur in Strafsachen heißen Laienrichter wirklich Schöffen. So, wie ich auf deine Frage geantwortet habe, war es also falsch und wäre es nur richtig gewesen, wenn du nach Laienrichtern gefragt hättest.
Levay
Korrektur
In welchem Umfang? - und ich meine jetzt tatsächlich
„Schöffen“ und keine sonstigen Laienbeisitzer o.ä.
Nein, es sind nicht wirklich „Schöffen“ (sorry…), sondern ehrenamtlicher Richter. Im Zivilrecht gibt es sie bei den Handelssachen und Landwirtschaftssachen. Mir wäre aber nicht bekannt, dass - außer dem Begriff - irgendein Unterschied besteht.
Levay
Hallo!
Geschwornengerichte
Mittlerweile wurden die Geschwornengerichte zu Geschworenengerichten - irgendwie passt das doch besser:wink:
Gruß
Tom
Hallo!
In welchem Umfang? - und ich meine jetzt tatsächlich
„Schöffen“ und keine sonstigen Laienbeisitzer o.ä.
Die heißen im Zivilverfahren natürlich nicht Schöffen, aber auch nicht Laienrichter, sondern das Gesetz nennt sie „ehrenamtliche Richter“, vgl. §§ 1, 44, 45 DRiG. Besondere Namen gibt es im Richtergesetz übrigens neben den Schöffen nur noch für die Handelsrichter, alle übrigen nennt es schlicht ehrenamtliche Richter.
Sie stehen nicht in einem Dienstverhältnis wie die Berufsrichter und brauchen auch nicht zwei jur. Examen bestanden zu haben. In der ordentlichen Gerichtsbarkeigt gibt es neben den Schöffen im Strafverfahren noch die Handelsrichter im Verfahren vor den Handelskammern. Daneben gibt es solche im Arbeits- und Sozialgerichtlichen Verfahren, ich glaube, auch in der Finanzgerichtsbarkeit.
Der Unterschied zwischen den „normalen“ Ehrenamtlichen Richtern und den Schöffen ist die Tatsache, dass erstere wegen besonderer Sachkunde tätig werden, die Schöffen dagegen als Vertreter des Volkes schlechtin.
Gruß,
Florian.
Fachkundiger Lainrichter
Hallo!
Die heißen im Zivilverfahren natürlich nicht Schöffen, aber
auch nicht Laienrichter, sondern das Gesetz nennt sie
„ehrenamtliche Richter“, vgl. §§ 1, 44, 45 DRiG.
Peter meinte mit seinem Posting sicher den österreichischen Begriff und dieser heißt „fachkundiger Laienrichter“.
Gruß
Tom
Hallo!
echte „Schöffen“ gibt es in D nur in Strafsachen.
Schöffen gibt es nur im Strafverfahren. Wenn Du aber mit „echt“ stimmberechtigt meinst, dann ist das nicht richtig.
Auch die übrigen ehrenamtlichen Richter sind eben Richter, so dass sie nicht bloß dabeisitzen oder beraten, sondern tatsächlich auch entscheiden, dazu zum Beispiel für die Handeslrichter die Regelung in § 105 II GVG: „Sämtliche Mitglieder der Kammer für Handelssachen haben GLEICHES Stimmrecht“ - und Mitglieder sind nuneinmal ein Richter und zwei ehrenamtliche Richter.
Gruß,
Florian.
Hallo!
Peter meinte mit seinem Posting sicher den österreichischen
Begriff und dieser heißt „fachkundiger Laienrichter“.
Peter fragte aber nach den DEUTSCHEN Zivilgerichten. Außerdem ist das meiner Meinung nach ganz in Ordnung, weil man eben den Begriff Laienrichter auch hier immer wieder verwendet, das Gesetz ihn aber so nicht kennt.
Deswegen fand ich eine deutlichere Klarstellung nicht verkehrt, was sicher keinster Weise eine Kritik an Peters Bezeichung darstellen sollte.
Gruß,
Florian.
ich glaube, auch in der Finanzgerichtsbarkeit.
Hi,
jep! Ist so, da werden gerne Steuerberater, Beamte aus dem Finanzamt, Lehrer von Finanzfachhochschulen oder von Berufsschulen genommen…
Mfg vom
showbee
Hallo!
Mich hat an diesem Thread gestört, dass die „Schöffen“ begrifflich mit sonstigen in (Zivil-)verfahren tätigen Laienrichtern gleichgesetzt wurden. Ein Schöffe ist nun mal – in D wie in Ö – ein Laie, der in Strafgerichten bei der Rechtsfindung hinsichtlich bestimmter Delikte mitwirkt. Bestellung, Zuständigkeit, Verfahren etc. sind erschöpfend geregelt. Sonstige „Laienrichter“, insbesondere im Zivilrecht tätige (egal wie sie nun heißen), sind definitiv keine Schöffen.
In Ö gibt es (fachkundige) Laienbeteiligung beim Arbeits- und Sozialgericht und beim Handelsgericht. Auch z.B. im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren (Spruch- und Berufungssenate) gibt es Laienrichter, auch das sind aber keine Schöffen.
Grüße Peter
PS: Hallo Florian, Kritik halt ich schon aus 
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Was meinst Du damit?
Hallo!
Bestellung, Zuständigkeit, Verfahren etc. sind erschöpfend
geregelt. Sonstige „Laienrichter“, insbesondere im Zivilrecht
tätige (egal wie sie nun heißen), sind definitiv keine
Schöffen.
Das sind in Deutschland definitiv keine Schöffen, weil sie eben Handelsrichter oder aber ehrenamtliche Richter heißen.
Aber was meinst Du mit „sind definitiv keine Schöffen“? Die Aufgabe von Handelsrichtern ist im Verfahren vor der Handelskammer nunmal dieselbe, wie die des Schöffen im Strafverfahren. Die beiden Handelsrichter sind neben dem hauptamtlichen Richter gleich stimmberechtigt, ebenso wie die Schöffen im Strafverfahren. Natürlich sind sie keine Schöffen, sie sind nämlich Handeslrichter. Aber ebenso wie der Schöffe ist der Handeslrichter ein ehrenamtlicher Richter mit eigenen Stimmrecht.
Gruß,
Florian.