Sondernutzungsrecht bei Mietwohnung

Hi Experten!

Ich wohne in einer Mietwohnung mit Garten. Dieser Garten ist nur von meiner Wohnung aus zugänglich.
Die anderen Mieter haben ein sog. „Sondernutzungsrecht“ an dem Garten, d.h. wohl, sie dürfen nicht in den Garten, haben jedoch das Recht, über die Gartengestaltung mitzuentscheiden.

Nun würde ich gerne wissen, wie weit dieses Mitbestimmungsrecht geht.

Mein Vermieter meinte nur, er hätte sich desöfteren über die anderen Bewohner geärgert und stünde auf meiner Seite.

Der Garten ist ungepflegt und ich würde gerne einiges abholzen, um eine sinnvolle Neubepflanzung möglich zu machen und auch durchzuführen.

Was darf ich nun tun, was nicht?

Bis zu welcher Dicke darf ich Bäume absägen.

In welchen Fällen muß ich die Zustimmung der Nachbarn einholen?

Es scheint sich nach der Aussage meines Vermieters um Leute zu handeln, die jedem Krüppelstrauch nachweinen. Es ist also wichtig für mich, korrektes Verhalten an den Tag zu legen, um mich 1.) nicht angreifbar zu machen und 2.) auch den Frieden im Hause zu wahren.

Vielen Dank im voraus für alle Tips,

Mathias

Hi Mathias,
was beinhaltet denn das Nutzungsrecht für den Garten? Darfst du nur einen Liegestuhl aufstellen oder ist da auch die Pflege der Anlage mit drin?
Mit den nachbarn würde ich vorsichtig umgehen. Wenn du dir sicher bist, wie du den Garten gestalten willst, informiere doch einfach alle Mieter durch ein kleines Rundschreiben. Dann hat jeder die Möglichkeit sich dazu zu äußern. Wenn er es sein läßt, gilt das als Zustimmung, wenn sich jemand meldet, bekommst du vielleicht auch interessante Anregungen.
Es ist immer besser, mit als gegen die anderen Mieter zu operieren. Und das unabhängig davon, wer im Recht ist.
Rechtlich wird dir nicht geschehen, wenn du Sträucher abschneidest. Aber die Stimmung im Haus ist doch auch wichtig, oder?
Gruß,
Francesco

Hallo Mathias,

woraus ergibt sich das Sondernutzungsrecht für die weiteren Mieter? Der Begriff des Sondernutzungsrechts taucht in aller Regel nur bei Wohnungseigentum auf und bedeutet, daß einer (von mehreren Wohnungseigentümern) das Sondernutzungsrecht (unter Ausschluß der anderen Wohnungseigetümer) an einer Grundstückfläche hat. Deine Schilderung, daß die Gartenfläche nur von Deiner Wohnung aus zugänglich ist, spricht für mich sehr dafür, daß das Sondernutzungsrecht mit Deiner Wohnung verbunden ist. Gib bitte nähere Informationen.

Gruß
Wilhelm

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