Theoretisch gesehen: muss jemand, der innerhalb der letzten 12 Monate bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, wegen eines anderen Schuldenfalles erneut den Gerichtsvollzieher die Wohnung begehen lassen?
einen Gerichtsvollzieher muss man nicht reinlassen, wenn man nicht will. Außer es wurde eine Durchsuchung angeordnet, dann hat er aber meist sowieso die Polizei als Verstärkung dabei (und dürfte auch die Tür aufbrechen lassen). Die Genehmigung zum Eintreten muss ausdrücklich im Beschluss stehen, den er Dir vorzeigt.
Gruß Oskar
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]