Zugewinnausgleich: Zinsen auf Anfangsvermögen?

Hallo Ihr Rechtskundigen,

Person W und Person M meinen es sei besser sich scheiden lassen. Sie meinen es ist am besten, wenn man sich vor dem Anwaltsbesuch über alles einigt, was bis auf eine Ausnahme auch funktioniert.

Person W hat bei der Hochzeit vor 12 Jahren 15.000 DM mit in die Ehe gebracht. Auf gemeinsamen Konten haben Person W und M jetzt ca. 20.000 Euro.

Person W meint nun, diese 15.000 DM dürften nicht einfach in Euro umgerechnet werden und in dieser Höhe aus dem Zugewinn herausgenommen werden. Richtigerweise müssten wegen der Inflation diese 15.000 DM nach einem speziellen Index der Bundesbank rückwirkend mit Zinseszins verzinst werden. Der verzinste Endbetrag müsse dann aus dem Zugewinn herausgerechnet werden. So würden die Gerichte immer entscheiden.

Ist das richtig?

Falls ja, gibt es Websites auf denen man das durchrechnen kann?

Viele Grüße

Pauli

Morgen Pauli,

um den Zugewinn zu berechnen, nimmt man das Anfangsvermögen der Person W. Das Anfangsvermögen ist jenes Vermögen, das W nach Abzug aller Verbindlichkeiten bei Heirat hatte (es darf aber nicht kleiner als O sein) -hier also DM 15.000,00 (einfach in Euro umrechnen!!)

Dann nimmt man das Endvermögen des W, welches das Vermögen ist, das WE nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Güterrechts gehört, also mir Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages. Wenn hier nur € 20.000,00 an Barvermögen vorhanden ist, so wird im Falle des gesetzlichen Güterstandes dieses halbiert. Also hat W € 10.000,00 als Endvermögen.

Nun wird diesen € 10.000,00 das Anfangsvermögen abgezogen. Das Ergebnis wird dann geteilt und die Hälfte bekommt die M. Genauso wird überigens bei der M verfahren.

Mit Verzinsung des Anfangsvermögens gibt es da nix.

Gruß
Dora