Hallo Ihr Rechtskundigen,
Person W und Person M meinen es sei besser sich scheiden lassen. Sie meinen es ist am besten, wenn man sich vor dem Anwaltsbesuch über alles einigt, was bis auf eine Ausnahme auch funktioniert.
Person W hat bei der Hochzeit vor 12 Jahren 15.000 DM mit in die Ehe gebracht. Auf gemeinsamen Konten haben Person W und M jetzt ca. 20.000 Euro.
Person W meint nun, diese 15.000 DM dürften nicht einfach in Euro umgerechnet werden und in dieser Höhe aus dem Zugewinn herausgenommen werden. Richtigerweise müssten wegen der Inflation diese 15.000 DM nach einem speziellen Index der Bundesbank rückwirkend mit Zinseszins verzinst werden. Der verzinste Endbetrag müsse dann aus dem Zugewinn herausgerechnet werden. So würden die Gerichte immer entscheiden.
Ist das richtig?
Falls ja, gibt es Websites auf denen man das durchrechnen kann?
Viele Grüße
Pauli